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Auszug - Satzung über die Festlegung von Schulbezirken in der Stadt Westerstede  

 
 
Sitzung des Schulausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 09.05.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
23/1471 Satzung über die Festlegung von Schulbezirken in der Stadt Westerstede
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Pottek, Karen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage 23/1471.

Ratsherr Gerdes stellt folgenden Änderungsantrag:

Für den Ortsteil Burgforde wird ein grenzüberschreitender Schulbezirk mit der Brakenhoffschule sowie der Schule Gießelhorst eingerichtet. Originäre Schule ist die Brakenhoffschule.

Frau Pottek erläutert die Beschlussvorlage. Sie berichtet über die Ergebnisse der Arbeit der zum Thema durchgeführten Arbeitskreise. Zudem sei eine Elternvertreterversammlung durchgeführt worden, zu der alle Vertreter der Elternvertretungen der Grundschulen sowie der Kindertagesstätten eingeladen worden seien. Die Vorschläge für die Änderung der Schulbezirke seien insbesondere über die Vertretungen der Kindertägesstätten an die betroffenen Eltern kommuniziert worden. Viele Eltern hätten im Anschluss die Gelegenheit genutzt und sich direkt mit ihr in Verbindung gesetzt. So haben sich viele Eltern aus Burgforde gemeldet, die nicht wollten, dass ihre Ortschaft eine andere Schule als die Ortschaften Linswege/Linswegerfeld/Petersfeld zugeordnet würde. Hier gebe es ein großes Zusammengehörigkeitsgefühl. Auch Eltern aus Göhlriehenfeld hätten sich gemeldet, die sich ebenfalls zu dieser Ortsgemeinschaft zugehörig fühlen. Dabei sei es den Eltern jedoch nicht wichtig, einer bestimmten Schule zugeordnet zu werden. Hauptsache sei, dass die Ortschaften nicht getrennt würden. Die Auflösung der grenzüberschreitenden Schulbezirke wurden aufgrund der besseren Planungssicherheit von allen Betroffenen favorisiert.  

Diese Ergebnisse und Anregungen seien seitens der Verwaltung soweit wie möglich aufgenommen worden. Frau Pottek stellt sodann anhand einer PowerPoint-Präsentation die geplanten Änderungen zum ursprünglich mit der Einladung versandten Entwurf vor.

Hinweis: Die PowerPoint-Präsentation ist dem Protokoll anliegend beigefügt.

Sie führt aus, dass dem Elternwunsch der Eltern aus Göhlriehenfeld die Ortschaft wie Linswegerfeld zu behandeln, aufgrund der niedrigen Schülerzahlen entsprochen werden könne. Göhlriehenfeld werde somit wie die Ortschaften Linswege, Linswegerfeld und Petersfeld der Grundschule Gießelhorst zugeordnet.

Dem Elternwunsch, auch den Ortsteil Burgforde aufgrund der Zugehörigkeit ebenso zu behandeln, könne jedoch nur bedingt entsprochen werden. Hier werde als Kompromiss vorgeschlagen, einen grenzüberschreitenden Schulbezirk mit der Brakenhoffschule, die originäre Schule für Burgforde werde, einzurichten. Hier sei aber anzumerken, dass die Aufnahme vorrangig aus dem originären Schulbezirk der jeweiligen Schule zu erfolgen habe. Eine Aufnahme aus dem grenzüberschreitenden Schulbezirk sei nachrangig. Sofern die Anzahl der Anmeldungen aus dem grenzüberschreitenden Schulbezirk die restlichen zur Verfügung stehenden Platzkapazitäten oder unter Würdigung der Gesamtumstände wie zum Beispiel Kindeswohl oder Zuzüge, durch den Schulträger übersteige, müsse das Los entscheiden. Für das Schuljahr 2024/25 sei festzustellen, dass hier die Grundschule Gießelhorst voraussichtlich bereits mit Kindern aus dem originären Schulbezirk ausgelastet sein werde.

Frau Pottek führt weiter aus, dass sich Eltern, die aufgrund der geplanten Änderungen mit dem Gedanken spielen, zum Beispiel aufgrund von Geschwisterkindern, ihr Kind zu Beginn des kommenden Schuljahres bei einer anderen Schule als die laut aktueller Satzung geltende Schule anmelden möchten, gerne mit ihr in Verbindung setzen können. 

Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Lukoschus, vertritt die Auffassung, dass seitens der Verwaltung zusammen mit der Elternschaft, trotz der knappen Zeit, eine für alle Beteiligten gute Lösung erarbeitet worden sei.

Ratsherr Gerdes führt aus, dass er mit dem vorgestellten Vorschlag gut leben könne. Trotz des strammen Zeitplanes habe die Beteiligung der Eltern gut geklappt. Es habe in der Elternschaft vielfältige Diskussionen gegeben. Für die Zukunft wünsche er sich jedoch aber bei ähnlich zu treffenden Entscheidungen einen größeren zeitlichen Vorlauf, um Eltern frühzeitig zu beteiligen und entsprechend „mitnehmen“ zu können.

Ratsfrau Beeken unterstützt den Vorschlag der Verwaltung ebenfalls. Es seien viele Gespräche geführt worden und es habe bezüglich der Planungen eine große Transparenz gegeben.

Ratsherr Kroon begrüßt die seitens der Verwaltung vorgenommenen detaillierten Planungen. Auch der Prozess der Beteiligung der Elternschaft sei sehr gut durchgeführt worden. In der Elternschaft habe es eine ausführliche Diskussion gegeben. Die Lösung, für Burgforde einen grenzüberschreitenden Schulbezirk anzubieten, halte er für einen guten Kompromiss.

Ratsherr Gerdes zieht seinen zu Beginn der Beratung über den Tagesordnungspunkt gestellten Änderungsantrag zurück.

Weitere Wortmeldungen erfolgen nicht. Der Ausschussvorsitzende lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen. Dieser wird dahingehend erweitert, dass die anliegende Satzung mit den seitens der Verwaltung in der Sitzung vorgestellten Änderungen beschlossen wird.     

Hinweis: Die geänderte Satzung ist dem Protokoll anliegend beigefügt.


Beschluss:

Dem Verwaltungsausschuss wird vorgeschlagen:
Die anliegende Satzung über die Festlegung von Schulbezirken in der Stadt Westerstede wird, mit den seitens der Verwaltung in der Sitzung des Schulausschusses vom 09.05.2023 vorgestellten Änderungen, beschlossen und tritt mit Beginn des Schuljahres 2024/25 in Kraft.


Abstimmungsergebnis:
- einstimmig -
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zu TOP 8 Schulbezirkssatzung (770 KB)      
Anlage 2 2 Anlage zu TOP 8 Satzung Schulbezirke Grundschulen (15 KB)