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Ratsherr Kroon erläutert zunächst den Antrag der SPD-Stadtratsfraktion. Ausschlaggebend für die Antragstellung sei die Erhöhung der Cateringpreise der Hössen. Diese seien auch durchaus nachvollziehbar. Dies habe jedoch unmittelbar Auswirkungen auf die Kosten der Mittagsverpflegung in den Kitas. Die von der Verwaltung gemachten Ausführungen zur möglichen Deckung der Mehrkosten werden positiv aufgenommen. Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung auf geringfügige Erhöhung der Verpflegungskostenpauschale auf 80,00 € monatlich könne daher zugestimmt werden. Hinsichtlich des Antrages der FWG-Stadtratsfraktion Wir Ammerländer auf Deckelung der Verpflegungskostenpauschale erläutert Ratsherr Lukoschus, dass sich dieser insbesondere auf die durch das Land zur Verfügung gestellten Mittel beziehe. Vor diesem Hintergrund werde vorgeschlagen, an den bisherigen Gebühren von 75,00 € festzuhalten. Ratsherr Schmidt-Berg gibt an, dem Antrag der FWG-Stadtratsfraktion zu folgen um die Eltern hier entlasten zu können. Es wird zunächst über den Beschlussvorschlag der FWG-Stadtratsfraktion abgestimmt: Beschlussvorschlag: Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Familien durch die enormen finanziellen Auswirkungen, die durch Energiekrise, der Inflation und auch durch die erst vor kurzem durchgeführte Erhöhung der KiTa Gebühren belastet werde, werden die Kosten für die Verpflegung auf dem jetzt bestehenden Niveau eingefroren. Für die Deckung der zusätzlichen Kosten soll u.a. der durch das Land zur Verfügung gestellte Anteil genutzt werden. Abstimmungsergebnis: Sechs Stimmen dafür Sieben Stimmen dagegen Keine Enthaltungen Der Beschlussvorschlag der FWG-Stadtratsfraktion ist somit abgelehnt.
Frau Pottek empfiehlt, den Beschlussvorschlag der Verwaltung um folgenden Satz zu ergänzen, da die Landesförderung auch die Kinder des Hössenestes betrifft und es nur fair wäre, wenn der Anteil nach Plätzen auch an den Träger des Hössennestes weitergeleitet wird: „Dem Träger der Kita „Hössennest“ wird die Förderung des Landes anteilig nach Plätzen weitergeleitet.“. Vor der Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Verwaltung wirft Ratsherr Lukoschus ein, dass er dem folgenden Beschlussvorschlag auf Festsetzung der Verpflegungskostenpauschale auf 80,00 € folgen werde, da dadurch zumindest eine geringe Entlastung der Familien erzielt werden könne. Dennoch sei er von diesem Beschlussvorschlag nicht überzeugt. Sodann erfolgt die Abstimmung über den ergänzten Beschlussvorschlag der Verwaltung. Beschluss: Die Verpflegungskostenpauschale für Kinder, die in Kindertagesstätten an der Mittagsverpflegung teilnehmen, wird für das Kindergartenjahr 2023/24 auf 80,00 € monatlich festgesetzt. Dem Träger der Kita „Hössennest“ wird die Förderung des Landes anteilig nach Plätzen weitergeleitet.. Abstimmungsergebnis: Einstimmig |
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