Bürgerinformationssystem
Herr Lukoschus berichtet, dass man im Schulausschuss zusammen mit den hinzugewählten Mitgliedern einen klaren Beschluss erarbeitet habe. Dieser werde dann sicherlich noch diskutiert werden. Ratsherr Schmidt-Berg erklärt, dass der vorliegende Beschluss ein anderer sei, als der, den man im Schulausschuss verabschiedet habe. Diesem könne die CDU daher nicht zustimmen. Schulgebäude sollten von Parteien und Wählergemeinschaften nicht genutzt werden dürfen. Aus anderen Gemeinden und Landkreisen sei bekannt, dass sonst die Türen für links- oder rechtsextreme Parteien geöffnet werden könnten. Ratsherr Kroon gibt an, dass man Verständnis dafür habe, Klassenräume und andere intensiv genutzte Schulräume nicht für die Nutzung von Parteien und Wählergemeinschaften freizugeben. Dies finde auch seine Zustimmung. Ratsherr Eilers spricht sich für den Änderungsantrag der „Freien Ampel“ aus. Man dürfe sich nicht von einer Partei einschränken lassen, die in Westerstede nicht vertreten sei. Auch er plädiert für die Zustimmung des Antrages zum Zwecke der Unterstützung des Ehrenamtes. Ratsherr Lukoschus erinnert daran, dass diese Diskussion bereits über mehrere Jahre geführt wurde. Es gehe hier nicht nur um eine unerwünschte Partei, sondern um mehrere, die so die Möglichkeit bekämen, sich in Westerstede auszubreiten und ein Stadtverband sei schnell gegründet. Durch die Verhinderung der Nutzung von schulischen Räumlichkeiten könne man zwar nicht garantieren, dass gewisse Parteien zu gegebener Zeit nicht doch in Westerstede Fuß fassen, aber es sei ein wichtiger Schritt in die Richtung. Ratsfrau Kundt-Bergmann sagt, dass die Angst vor einer möglichen Etablierung unerwünschter Parteien nicht zielführend sei. Gute politische Arbeit solle zu keinem Zeitpunkt durch Angst behindert werden dürfen. Ebenso seien die Parteien und Wählergemeinschaften ein wichtiger Bestandteil der Stadt Westerstede. Sie greift die Worte des Ratsherrn Eilers auf und spricht sich gegen die Einschränkung durch Parteien aus, die in Westerstede zum jetzigen Zeitpunkt nicht vertreten seien und man solle diesen nicht grundlos so viel Aufmerksamkeit schenken. Man solle den Fokus viel mehr auf eine gute Zusammenarbeit aller Parteien vor Ort legen und somit keiner links- oder rechtsextremen Partei hier Raum geben. Ratsherr Hooymann erklärt, dass man bei der Diskussion zwei Seiten betrachten müsse. Zum einen gebe es die Sachebene, auf welcher die Notwendigkeit der Nutzung von schulischen Räumlichkeiten beleuchtet werde. Für ihn sei die Notwendigkeit zur Nutzung nicht gegeben und Parteipolitik gehöre nicht in die Schulen. Weiter könnten auch Parteien und Wählergemeinschaften mit kleinem Budget in der Gastronomie Räume nutzen. Ratsherr Schneider betont, dass der Schulausschuss der einzige Ausschuss mit einer aktiven Bürgerbeteiligung sei. Auch er habe kein Verständnis dafür, dass die Entscheidung aus dem Schulausschuss übergangen und die Meinung der Hinzugewählten nicht geschätzt werde. Ratsherr Hots erinnert daran, wie wichtig es sei, die Bürgerinnen und Bürger in politische Entscheidungen miteinzubeziehen und man solle dem Beschluss aus dem Schulausschuss zustimmen.
Ratsvorsitzende Beeken lässt sodann über den Antrag auf die Durchführung einer geheimen Abstimmung abstimmen. Abstimmungsergebnis: 33 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung
Danach lässt Ratsvorsitzende Beeken in geheimer Abstimmung über folgenden Änderungsantrag entscheiden: Der Richtlinie für die Überlassung von städtischen Schulräumen und Schuleinrichtungen für schulfremde Zwecke wird in der ursprünglichen Fassung, wie im zuständigen Schulausschuss vom 09.05.2023 mehrheitlich beschlossen, vom Rat zugestimmt. In städtischen Schulräumen und Schuleinrichtungen bleibt weiterhin eine Nutzung durch politische Parteien und Wählergemeinschaften untersagt.
18 Nein-Stimmen, 16 Ja-Stimmen Der Änderungsantrag wird somit abgelehnt.
Ratsvorsitzende Beeken lässt sodann über den Ursprungsbeschluss abstimmen. Beschluss: Die Richtlinie für die Überlassung von städtischen Schulräumen und Schuleinrichtungen für schulfremde Zwecke wird inklusive der nachfolgenden Änderung beschlossen. Abstimmungsergebnis:
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