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Auszug - Richtlinie für die Überlassung von städtischen Schulräumen und Schuleinrichtungen für schulfremde Zwecke  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede
TOP: Ö 8.3.2
Gremium: Rat der Stadt Westerstede Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 27.06.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:59 Anlass: Sitzung
Raum: Hotel Sonnenhof
Ort: Langebrügger Straße 57, 26655 Westerstede
21/1136-01 Richtlinie für die Überlassung von städtischen Schulräumen und Schuleinrichtungen für schulfremde Zwecke
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
21/1136
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Witte, Vievien
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Lukoschus berichtet, dass man im Schulausschuss zusammen mit den hinzugewählten Mitgliedern einen klaren Beschluss erarbeitet habe. Dieser werde dann sicherlich noch diskutiert werden.

Ratsherr Schmidt-Berg erklärt, dass der vorliegende Beschluss ein anderer sei, als der, den man im Schulausschuss verabschiedet habe. Diesem könne die CDU daher nicht zustimmen. Schulgebäude sollten von Parteien und Wählergemeinschaften nicht genutzt werden dürfen. Aus anderen Gemeinden und Landkreisen sei bekannt, dass sonst die Türen für links- oder rechtsextreme Parteien geöffnet werden könnten.
In Westerstede gebe es genügend Räumlichkeiten in Gastronomiebetrieben, die von den Parteien und Wählergemeinschaften genutzt werden könnten. Dabei seien einige auch kostenlos nutzbar. Weiter müssten z. B. Schulräume erst einmal entsprechend ausgestattet und im Winter extra beheizt werden, damit dort Versammlungen stattfinden könnten. Dies sei aus seiner Sicht nicht notwendig, da man genug Alternativen zur Verfügung habe.
Er schlägt vor, den Ursprungsbeschluss aus dem Schulausschuss als Grundlage für die Abstimmung zu verwenden und stellt somit einen Änderungsantrag. Weiter beantragt er eine geheime Abstimmung über den Beschluss.

Ratsherr Kroon gibt an, dass man Verständnis dafür habe, Klassenräume und andere intensiv genutzte Schulräume nicht für die Nutzung von Parteien und Wählergemeinschaften freizugeben. Dies finde auch seine Zustimmung.
Entsprechende schulische Räumlichkeiten würden bereits von Verbänden und Vereinen genutzt. Auch dafür spreche er sich explizit aus. Jedoch empfinde er den Ausschluss von Parteien und Wählergemeinschaften als Diskriminierung eben dieser. Wenn sie ihre Mitgliederversammlungen nur unter Verzehrzwang und dem Anfall weiterer Kosten abhalten können, so werde dies für viele auf Dauer nicht tragbar sein, wenngleich er der Gastronomie Verständnis für die Preissteigerungen aufgrund der Pandemie entgegenbringe. Der Änderungsantrag seiner Gruppe beinhalte nicht den generellen Zugriff auf die Räumlichkeiten, sondern nur auf jene die vom Schulbetrieb trennbar seien und deren Nutzung nicht den Schulbetrieb störe.
Weiter müsse man sich im Ammerland derzeit weniger Sorgen um links- und rechtsextreme Parteien machen und könne daher die Nutzung, unter Aufsicht, für Parteien und Wählergemeinschaften ermöglichen. Letztendlich seien keine Nutzungskonflikte, die den Schulbetrieb stören, ersichtlich und er plädiere deshalb weiter für seinen Änderungsantrag, der auch im Verwaltungsausschuss mehrheitlich angenommen worden sei. Gegen eine geheime Wahl, wie sie Ratsherr Schmidt-Berg beantragt hat, habe er jedoch nichts einzuwenden.

Ratsherr Eilers spricht sich für den Änderungsantrag der „Freien Ampel“ aus. Man dürfe sich nicht von einer Partei einschränken lassen, die in Westerstede nicht vertreten sei. Auch er plädiert für die Zustimmung des Antrages zum Zwecke der Unterstützung des Ehrenamtes.

Ratsherr Lukoschus erinnert daran, dass diese Diskussion bereits über mehrere Jahre geführt wurde. Es gehe hier nicht nur um eine unerwünschte Partei, sondern um mehrere, die so die Möglichkeit bekämen, sich in Westerstede auszubreiten und ein Stadtverband sei schnell gegründet. Durch die Verhinderung der Nutzung von schulischen Räumlichkeiten könne man zwar nicht garantieren, dass gewisse Parteien zu gegebener Zeit nicht doch in Westerstede Fuß fassen, aber es sei ein wichtiger Schritt in die Richtung.
Auch er betont, dass es in der Umgebung eine große Auswahl an Gastronomiebetrieben gebe. Weiterhin könne er sich nicht vorstellen, dass Parteien und Wählergemeinschaften nicht dazu in der Lage seien, die Kosten einer Mitgliederversammlung in der Gastronomie zu tragen. Man würde sonst die Kosten, die für Strom, Heizung, Bereitstellung von Technik usw. anfallen, auf die Stadt Westerstede übertragen, wenn schulische Räumlichkeiten genutzt würden. Sollte dem Änderungsantrag aus dem Verwaltungsausschuss zugestimmt werden, so würde man dem Willen der Hinzugewählten aus dem Schulausschuss nicht entsprechen. Nach seiner Auffassung bestehe derzeit keine Notwendigkeit, die schulischen Räumlichkeiten zu nutzen, besonders da diese eben dem Schulbetrieb vorzuhalten seien.

Ratsfrau Kundt-Bergmann sagt, dass die Angst vor einer möglichen Etablierung unerwünschter Parteien nicht zielführend sei. Gute politische Arbeit solle zu keinem Zeitpunkt durch Angst behindert werden dürfen. Ebenso seien die Parteien und Wählergemeinschaften ein wichtiger Bestandteil der Stadt Westerstede. Sie greift die Worte des Ratsherrn Eilers auf und spricht sich gegen die Einschränkung durch Parteien aus, die in Westerstede zum jetzigen Zeitpunkt nicht vertreten seien und man solle diesen nicht grundlos so viel Aufmerksamkeit schenken. Man solle den Fokus viel mehr auf eine gute Zusammenarbeit aller Parteien vor Ort legen und somit keiner links- oder rechtsextremen Partei hier Raum geben.
Sollte es in Zukunft dazu kommen, dass eine unerwünschte Partei in Westerstede Fuß fasse, so könne man dann immer noch andere Entscheidungen treffen.
Gastronomiebetriebe seien für sie oft nicht kostengünstig in der Bewirtung und daher solle man der ehrenamtlichen Arbeit, die notwendig sei, kostengeringere oder kostenlose Alternativen, wie schulische Räumlichkeiten, zur Verfügung stellen.

Ratsherr Hooymann erklärt, dass man bei der Diskussion zwei Seiten betrachten müsse. Zum einen gebe es die Sachebene, auf welcher die Notwendigkeit der Nutzung von schulischen Räumlichkeiten beleuchtet werde. Für ihn sei die Notwendigkeit zur Nutzung nicht gegeben und Parteipolitik gehöre nicht in die Schulen. Weiter könnten auch Parteien und Wählergemeinschaften mit kleinem Budget in der Gastronomie Räume nutzen.
Auf der anderen Seite müsse man betrachten, wie mit den hinzugewählten Mitgliedern aus dem Schulausschuss umgegangen werde. Ein wertschätzender Umgang sei nicht gegeben, wenn der Änderungsantrag der „Freien Ampel“ angenommen werde. Im Nachgang die Entscheidungen des Schulausschusses in Frage zu stellen, sei nicht der richtige Weg.

Ratsherr Schneider betont, dass der Schulausschuss der einzige Ausschuss mit einer aktiven Bürgerbeteiligung sei. Auch er habe kein Verständnis dafür, dass die Entscheidung aus dem Schulausschuss übergangen und die Meinung der Hinzugewählten nicht geschätzt werde.
Die Schule und ihre Räumlichkeiten würden von den Lehrenden und Eltern als geschützter Raum angesehen, in denen die Politik keinen Platz finden solle. Dem stimme er zu und er könne nicht nachvollziehen, warum man den Mitgliedern des Schulausschusses vor den Kopf stoßen wolle. Er appelliere daran, dem Beschluss aus dem Schulausschuss zuzustimmen.

Ratsherr Hots erinnert daran, wie wichtig es sei, die Bürgerinnen und Bürger in politische Entscheidungen miteinzubeziehen und man solle dem Beschluss aus dem Schulausschuss zustimmen.

 

Ratsvorsitzende Beeken lässt sodann über den Antrag auf die Durchführung einer geheimen Abstimmung abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

33 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung

 

Danach lässt Ratsvorsitzende Beeken in geheimer Abstimmung über folgenden Änderungsantrag entscheiden:

Der Richtlinie für die Überlassung von städtischen Schulräumen und Schuleinrichtungen für schulfremde Zwecke wird in der ursprünglichen Fassung, wie im zuständigen Schulausschuss vom 09.05.2023 mehrheitlich beschlossen, vom Rat zugestimmt. In städtischen Schulräumen und Schuleinrichtungen bleibt weiterhin eine Nutzung durch politische Parteien und Wählergemeinschaften untersagt.


Abstimmungsergebnis:

18 Nein-Stimmen, 16 Ja-Stimmen

Der Änderungsantrag wird somit abgelehnt.

 

Ratsvorsitzende Beeken lässt sodann über den Ursprungsbeschluss abstimmen.
 


Beschluss:

Die Richtlinie für die Überlassung von städtischen Schulräumen und Schuleinrichtungen für schulfremde Zwecke wird inklusive der nachfolgenden Änderung beschlossen.
Zur Sicherung der demokratischen Arbeit in Westerstede ist dabei das Forum der Oberschule von § 1 Absatz 1 Satz 3 für die Durchführung von Mitglieder- und Aufstellungsversammlungen der Westersteder Ortsverbände der politischen Parteien und Wählergemeinschaften ausgenommen. Diese Ausnahme gilt allerdings nicht zwei Monate vor jeglichen Wahlen, Abstimmungen oder Entscheiden.
 


Abstimmungsergebnis:


18 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung