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Auszug - Einwohnerfragestunde  

 
 
Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 22.08.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Forum der Oberschule Westerstede
Ort: Heinz-Böhnke-Straße 3, 26655 Westerstede
 
Wortprotokoll

Ein Vertreter der Bürgerinitiative „Windpark Westerloy“ erläutert, dass die Mitglieder sich nicht grundsätzlich gegen Windenergieanlagen aussprechen würden, vielmehr sei der Standort denkbar ungünstig für das Dorf zu bewerten. Die Themen Schattenschlag, Schall und Infraschall sowie Verlust der Wohnqualität und Immobilienpreise seien weiterhin zu bedenken. Für die Bürgerinitiative ergäben sich aufgrund der Planung drei konkrete Fragen:
- Die Inanspruchnahme von Ausgleichsflächen, die ursprünglich für andere Zwecke gedacht seien, sei zweifelhaft. Auch sei die Tatsache, dass die Stadt Westerstede Eigentum in der Fläche besitze, zu hinterfragen.
- Die ausgewählten Flächen seien nicht durch Wirtschaftswege erschlossen. Der Transport der Windenergieanlagen ohne vorhandene Infrastruktur sei schwierig.
- Von der Gemeindegrenze sei in Teilbereichen ein 80m Abstand gewählt worden.

Herr Leffers antwortet, dass die Wertpunkte von Ausgleichsflächen grundsätzlich auch auf andere Flächen „umgebucht“ werden könnten und somit keine Flächen darstellten, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht mit der Windenergienutzung vereinbar seien. Sollten die Flächen für die Windenergienutzung in Anspruch genommen werden, würden diese an anderer Stelle kompensiert. Des Weiteren sei die Erschließung der Flächen kein Kriterium bei der objektiven Herleitung in der Standortpotentialanlyse. Aufgrund des Kriterienkatalogs würden oftmals Außenbereichsflächen ausgewählt, bei denen es in der Natur der Sache liege, dass die Infrastruktur nur gering ausgeprägt sei.

Herr Hinrichs ergänzt, dass aufgrund der nunmehr vorgenommen Umstellung der Darstellungsweise (Rotor-Out) ein Abstand zur Gemeindegrenze erforderlich sei, da die Rotoren nicht über fremdes Gemeindegebiet streichen dürften. 

(Anmerkung der Verwaltung: Nähe Erläuterung hierzu im Tagesordnungpunkt 4)