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Ausschussvorsitzender Cording erteilt Herrn Ahrens das Wort. Herr Ahrens stellt sich zunächst allen Anwesenden vor und bedankt sich bei den anwesenden Kameradinnen und Kameraden dafür, dass er als Fachfremder bisher gut in den Bereich der Feuerwehren aufgenommen worden sei. Um alle Anwesenden auf den aktuellen Stand zu bringen, habe er eine Präsentation mit einem theoretischen und einem praktischen Teil vorbereitet. Er betont, dass es sich um eine Fortschreibung handle. Trotz vieler Änderungen seit dem vor 10 Jahren erstellten Feuerwehrbedarfsplan gebe es eine gewisse Grundlage. Zunächst stellte er §2 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes als Ausgangspunkt für seine Arbeit vor. Insbesondere gelte es, die unbestimmten Rechtsbegriffe "örtliche Verhältnisse" und "leistungsfähige Feuerwehr" auszulegen. Insgesamt sei die Feuerwehrbedarfsplanung für kommunale Aufgaben- und Entscheidungsträger eine nicht bindende, fachlich fundierte Basis, auf der Organisations-, Personal- und Investitionsentscheidungen getroffen werden könnten. Im Prozess des Abwägens von Ressourcen und Anforderungen würden zudem gewachsene Strukturen berücksichtigt und Aufgabenträger vor Organisationsverschulden geschützt werden. Die wesentlichen Inhalte würden an guten Rahmenbedingungen der Feuerwehr ausgerichtet. Schwerpunkte seien unter anderem Standorte und Wirkungsbereiche, Art und Anzahl der vorhandenen Fahrzeuge und Geräte, Risikopotenzial und die daraus resultierenden Bedarfe, Anzahl und Ausbildung der aktiven Feuerwehrmitglieder sowie allgemein die Anerkennung des Ehrenamts durch Stärkung der Sachkompetenz. Der konkrete Prozess beginne mit einer Gefahrenanalyse, in der Risiken dargestellt werden, wobei auch Aspekte berücksichtigt werden, aus denen sich Risiken ergeben können. Im Anschluss werde der sogenannte Standardbrand als kritisches Schadensereignis herangezogen. Definiert sei dieser als Rettung aus dem Obergeschoss eines brennenden Gebäudes mit gleichzeitig einzuleitender Brandbekämpfung und Menschenrettung bei verrauchten Rettungswegen. Daraus würden dann folgende Schutzziele definiert: 1) Hilfsfrist (beginnt mit der Alarmierung der jeweiligen Feuerwehr und endet mit dem Eintreffen der alarmierten Kräfte am Einsatzort) 2) Funktionsstärke (den für Einsatz benötigten Kräften) 3) Erreichungsgrad (prozentualer Anteil der Fälle, in denen die zeitlichen Rahmenbedingungen und die benötigten Kräfte eingehalten bzw. erreicht werden) Dazu erinnert er an den Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 16.04.2013, in dem der rechtliche Mindeststandard von 80% auf 90% angehoben worden sei. Im Anschluss daran würde ein Vergleich zwischen dem für eine Stadtgemeinde der Größe Westerstedes erforderlichen und dem tatsächlich vorhandenen Feuerwehrbedarf angestellt werden. Letztlich leiten sich daraus Maßnahmen und Empfehlungen ab. Daraufhin stellt er einige konkrete Vorhaben vor und führt die Bereiche Einsatzstellenhygiene, Schwarz-Weiß-Trennung oder auch Arbeitssicherheit als exemplarische Beispiele für die erhöhten Anforderungen im Vergleich zum letzten Feuerwehrbedarfsplan an. In Bezug auf die praktische Umsetzung, insbesondere der Aufnahme aller Feuerwehrhäuser, wolle er eng mit allen Führungskräften der Einheiten zusammenarbeiten. Die Datenerfassung sei vorbereitet, jedoch warte er noch auf eine Rücksprache mit Herrn Krieger, bevor sie an die Einheiten verschickt werde. Der Schwerpunkt des Feuerwehrbedarfsplanes werde auf den Feuerwehrgerätehäusern liegen. Anhand einiger Bilder des bisher bereisten Feuerwehrgerätehauses Garnholt veranschaulicht Herr Ahrens exemplarische Problemstellungen. Unter anderem seien die Lagerkapazitäten unzureichend, die Einfahrtssituation aufgrund sichtnehmender Bäume gefährlich und der Kreuzungsverkehr in der Umkleide einschränkend. Sodann bittet Herr Cording die Ausschussmitglieder um Fragen und Hinweise zu diesem Tagesordnungspunkt. Ratsmitglied Oeltjen gibt den Hinweis, dass beim Feuerwehrbedarfsplan auf Synergieeffekte innerhalb des Kreisgebietes geachtet werden solle, da es auch auf Kreisebene erstmals einen Feuerwehrbedarfsplan geben werde. Frau Hinrichs erklärt dazu, dass sie mit Herrn Ahrens bereits einen besseren Austausch angeschoben habe, den Hinweis aber weiterhin entsprechend verarbeite. Ausschussvorsitzender Cording fasst zusammen, dass alle Beteiligten froh seien, dass es diesbezüglich nun endlich losgehe.
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