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Auszug - Satzung über die Aufnahme und den Besuch in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Westerstede a) Antrag der CDU-Stadtratsfraktion auf Änderung des Kriterienkatalogs b) Antrag der FWG-Stadtratsfraktion Wir Ammerländer auf Evaluation des Punktesystems  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede
TOP: Ö 5.1.1
Gremium: Rat der Stadt Westerstede Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 10.10.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:18 Anlass: Sitzung
Raum: Ostfriesischer Hof
Ort: Friesenstraße 39, 26655 Westerstede
23/1489 Satzung über die Aufnahme und den Besuch in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Westerstede a) Antrag der CDU-Stadtratsfraktion auf Änderung des Kriterienkatalogs b) Antrag der FWG-Stadtratsfraktion Wir Ammerländer auf Evaluation des Punktesystems
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Witte, Vievien
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsfrau Demirbilek teilt mit, dass sie erfreut darüber sei, dass die Bepunktung im Bereich der Wohnortnähe höher ausgefallen sei. Dennoch sehe sie weiteren Beratungsbedarf in der nächsten Sitzung des Sozialausschusses, da der Wohnortnähe eine noch höhere Bepunktung zustehe. Es sei wichtig, dass man, vor allem den Müttern die Chance ermögliche, einem Beruf nachzugehen. Dabei würde die Wohnortnähe des Kindergartens eine erhebliche Rolle spielen.  

Ratsherr Lukoschus erinnert an eine ausführliche Diskussion im letzten Sozialausschuss.
Das Ergebnis sei noch nicht zufriedenstellend und er stimmt seiner Vorrednerin zu, dass hier in Zukunft noch Beratungs- bzw. in der Folge auch Handlungsbedarf bestehe. Dennoch sehe er die positive Entwicklung und dem Beschlussvorschlag sei zuzustimmen.

Ratsherr Kroon schließt sich den Wortmeldungen an. Weiter betont er, wie hoch der Bedarf an Kita-Plätzen in Westerstede sei und dass man in der Zukunft an einer Verbesserung arbeiten werde. Es sei notwendig, einen transparenten und ausgewogenen Kriterienkatalog zu entwickeln, nach denen die vorhandenen Plätze vergeben würden und dabei spiele nicht nur die Wohnortnähe eine Rolle. Die Unterstützung Alleinerziehender sei ebenso von großer Wichtigkeit.
Man werde und müsse zusätzliche Kita-Plätze schaffen, wenn man die Problematik der Kitaplatzvergabe lösen wollte. Die Änderung des Punktesystems würde nur die nicht ausreichenden Plätze versuchen, gerecht zu verteilen.

Ratsherr Schmidt-Berg erklärt, dass man sich über die Erhöhung der Bepunktung, die im Ergebnis von fünf auf 25 Punkte erhöht worden sei, freue. So könne man künftig besser dafür sorgen, dass die Kinder eine Kindertagesstätte im gleichen Dorf und nicht weiter außerhalb besuchen müssen. Aber auch er sieht die Notwendigkeit in einer zukünftigen Betrachtung des Themas.

Ratsfrau Demirbilek hinterfragt eine Formulierung aus der Beschlussvorlage. Hier würde geschrieben, dass eine Entfernung von 30 Minuten pro Weg (insgesamt also eine Stunde Fahrtzeit) als zumutbar angesehen. Sie wünscht sich hier genauere Angaben bezüglich der Kilometerzahl und ob die Fahrt mit dem Auto/Fahrrad oder der Gang zu Fuß gemeint sei.

Frau Hinrichs erklärt, dass die Festlegung der 30 Minuten aus der ständigen Rechtsprechung entnommen sei, wonach in diesem Rahmen das Recht auf einen Kitaplatz erfüllt sei. Das sei aber keine reine Beschränkung auf Gehminuten. Eine abweichende Regelung könnte über die Satzung erfolgen.
Weiter informiert sie, dass im nächsten Jahr die Betreuungszeit der 12:30-Gruppe im Kindergarten Am Schützenbusch, die eigentlich im Fokus der Bemühungen von Frau Demirbilek stehe, von 4,5 auf 5 Stunden erhöht werde. Allgemein werde die Stadtverwaltung sich dem Thema weiter annehmen.

Ratsfrau Demirbilek zeigt sich erfreut über die Veränderung und sehe diese auch als notwendig an, damit die Kinder mit Migrationshintergrund sich besser integrieren können.

 


Beschluss:

Der Kriterienkatalog zur Aufnahme der Kinder in der Kindertagesstätte (Anlage 1 zur Satzung über die Aufnahme und den Besuch in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Westerstede) wird hinsichtlich des Kriteriums „6. Wohnortnähe zur Kindertagesstätte“ dahingehend geändert, dass nunmehr 25 Punkte vergeben werden.
 


Abstimmungsergebnis:

-einstimmig-