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Ratsherr Schmidt-Berg meint, dass der Erlass eines Nachtragshaushalts sehr sinnvoll sei. Vor allem die mögliche räumliche Veränderung aufgrund des Ankaufs des EWE-Gebäudes mache dies erforderlich. Ratsherr Kroon betont, dass der Erlass eines Nachtragshaushaltes oft negativ empfunden werde. In diesem Fall sei es jedoch nicht so, da die Steuereinnahmen in Westerstede stetig steigen. Weiter schließt er sich der Meinung seines Vorredners bezüglich des Ankaufs an und betont die Notwendigkeit dieses Vorhabens. Positiv hervorzuheben sei, dass für das Vorhaben kein Kredit aufgenommen werden müsse, sondern dieses u. a. aus Rücklagen finanziert würde. Ratsherr Lukoschus teilt die Meinung seiner Vorredner. Er betont, dass die Stadt Westerstede finanziell gut aufgestellt sei. Betrachte man das Vorgehen anderer Kommunen, die neue Rathäuser bauen, handele man hier deutlich wirtschaftlicher. Ratsherr Berg ergänzt, dass der Ankauf des Gebäudes nicht dazu führen würde, dass andere Investitionsvorhaben darunter leiden. Ratsherr Hots schließt sich den vorherigen Wortbeitragen an. Er spricht seinen Dank an die Verwaltung, speziell an die Kämmerei, aus, da die Stadt Westerstede in den letzten Jahren finanziell gut dagestanden habe. Beschluss: Die Nachtragshaushaltssatzung 2023 wird beschlossen. Abstimmungsergebnis: -einstimmig- |
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