Bürgerinformationssystem
Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 23/1570. Es ergeben sich keine Wortmeldungen. Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB auf Basis der Grundzüge der Planung beauftragt. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden. Die Unterlagen werden auch auf der Internetseite der Stadt bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis:
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