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Beschlussvorschlag:Der Haushaltsausschuss wird gebeten, die in der Anlage dargestellte Mittelanmeldung in den Haushalt 2021 zu übernehmen. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Haushaltsausschusses vom 10.11.2020 über die Priorisierung des Investitionsprogramms 2021 und unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Haushaltsauschusses vom 30.11.2020 über die beantragten konsumtiven Erträge und Aufwendungen.
Sachverhalt:Dem Amt für Bildung und Leben (Budget 220) stehen nach Beratung des Haushaltsausschusses vom 14.09.2020 für das Haushaltsjahr 2021 folgende Haushaltsmittel zur Verfügung:
Innerhalb des Budgets gestaltet sich die Aufteilung der Haushaltsansätze wie folgt:
Für den Teilbereich „Schulen“ ergeben sich im Detail folgende Budgets:
Die den Ausschuss für Schule und Bildung betreffenden wesentlichen Änderungen sind den anliegenden Planzahlen zu entnehmen. Die Zahlen basieren auf den Stand vom 01.10.2020. Bis zu den Haushaltsberatungen im Haushaltsausschuss können sich insbesondere durch neue Erkenntnisse jedoch noch Änderungen ergeben. Insoweit erfolgt hier lediglich ein Vorschlag an den Haushaltsausschuss. Über die endgültigen Haushaltsansätze ist dort entsprechend zu beraten.
Gegenüber den bisherigen Planungen wären für den Bereich Schulen im Ergebnishaushalt Mehraufwendungen in Höhe von 9.900 € einzuplanen, die innerhalb des Gesamtbudgets 220 nicht anderweitig zu decken sind.
Die wesentlichen Veränderungen stellen sich wie folgt dar:
Pflegemaßnahme an Schulgrundstücken, insbesondere Entfernung von Totholz = 4.500 €
Veränderungen der Schulbudgets aufgrund Anpassung von Schülerzahlen, insbesondere durch Rückkehr zu G9, Gymnasium = 4.800 €
Anpassung der Beiträge zur Gemeindeunfallversicherung = 5.000 €
Demgegenüber stehen Mehrerträge:
durch Anpassung der Schulbeteiligungen am Gymnasium und Schule an der Goethestraße = 4.400 €
Hinsichtlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Rahmen des Digitalpakts Schulen wird auf die Beschlussvorlage 20/0901 zu TOP 8 dieser Sitzung verwiesen. Die Aufwendungen in diesem Bereich sind jedoch als neutral zu betrachten, da diese jeweils nach Vorlage eines Verwendungsnachweises von der niedersächsischen Landesschulbehörde erstattet werden.
Ferner wird für die Bereitstellung von weiteren Haushaltsmitteln für a) einen Anbau der Grundschule Gießelhorst auf TOP 6 - Beschlussvorlage 0211-01-01-01 b) die Neugestaltung der RDS auf TOP 7 - Beschlussvorlage 20/086
verwiesen.
Die einzuplanenden Mittel zu TOP 9 – Beschlussvorlage 18/0505-01-01 wären im Budget 210 (Arbeit und Soziales) abzubilden.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Mehraufwendungen in Höhe von 9.900 € können nicht im Rahmen des Gesamtbudgets 220 für 2021 gedeckt werden.
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:Übersicht über die Planzahlen im Bereich Schulen im Budget 220 und Änderungen
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