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Vorlage - 17/0101  

 
 
Betreff: Förderprogramm "ländlicher Wegebau"; Bericht
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Janßen, Harald
Beratungsfolge:
Straßen- und Wegeausschuss Anhörung
27.03.2017 
Sitzung des Ausschusses für Straßen und Wege zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die von der Stadt für die Förderung „Ländlicher Wegebau“ beantragten Straßenabschnitte Hollwegerfelder Straße (Reststück), Am Priettenbarg (gepflastertes Teilstück) und Langer Weg (2. Abschnitt) wurden im letzten Jahr gefördert und saniert. Ende des letzten Jahres sind auch für die Straßenabschnitte „An der Biese“ und „Seggeriedenweg (einschließlich Brückenbauwerk)“ Fördergelder zugesagt worden. Die Bauarbeiten sind vor kurzem ausgeschrieben worden. Der Auftrag kann nach Vorliegen des Bescheides der Bewilligungsbehörde (Amt für regionale Landesentwicklung Oldenburg, ArL) voraussichtlich im April erteilt werden. Die Bauausführung ist dann für das Frühjahr/Sommer dieses Jahres vorgesehen.

 

Gemäß der Entscheidung des Ausschusses vom letzten Jahr wurden im Februar dieses Jahres weitere Förderanträge gestellt. Zum einen sind für den restlichen Abschnitt der Straße „Am Rosenkamp“ in Westerstederfeld und zum anderen für die komplette Feldkampstraße in Hüllstederfeld Zuschüsse beantragt worden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Förderquoten für Maßnahmen, die in diesem Jahr bewilligt werden, um 10 % höher liegen als noch in den vergangenen Jahren. Die Förderquote für die Stadt Westerstede beträgt derzeit 53 % der förderfähigen Kosten.

 

Darüber hinaus wird von Seiten des ArL generell geraten, weitere förderfähige Straßenbaumaßnahmen mit hoher Punktzahl seitens der Gemeinde bereitzuhalten. Es besteht die Möglichkeit, dass über das veranschlagte Fördervolumen hinaus noch Gelder aus anderen Fördertöpfen frei und für die Förderung von ländlichen Wegebaumaßnahmen eingesetzt werden könnten. Insofern wäre die Bereithaltung von potenziell förderfähigen Straßenbaumaßnahmen sinnvoll, um die Möglichkeit einer Förderung zu erhalten. Daher werden seitens der Verwaltung unter dem Tagesordnungspunkt 7 „Straßenschadenkataster“ Vorschläge hierfür vorgetragen.

 

 

 

 

 


Anlage/n: