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Beschlussvorschlag:Die 13. Änderung der Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen wird beschlossen.
Sachverhalt:Im Jahr 2019 wurde die Beseitigung von Fäkalschlamm aus Grundstücksabwasseranlagen aufgrund der Kündigung des bisherigen Vertragspartners neu ausgeschrieben. Den Zuschlag erhielt das wirtschaftlichste Angebot. Aus der Gegenüberstellung der bisherigen und den aktuellen Kosten für die Fäkalschlammentsorgung lässt sich erkennen, dass sowohl im Bereich der Grundgebühr als auch im Bereich der Zusatzgebühr eine Anpassung erforderlich ist. Dies ist jedoch in erster Linie auf die gestiegenen Kosten bei der Klärschlammbeseitigung zurückzuführen.
Die Grundgebühr setzt sich aus den pauschalen Kosten des Unternehmers (Anfahrt, Vor- und Endleistung), den Personalkosten der Stadtverwaltung sowie den anfallenden Portokosten zusammen. Während die Position der Personalkosten gesunken ist, und die Steigerung der Portokosten auf der allgemeinen Steigerung basiert ist deutlich ersichtlich, dass die Grundgebühr des neuen Unternehmers bei brutto 14,28 € liegt, während zur Zeit der letzten Gebührenkalkulation von einer Grundgebühr von 2,38 € lt. Vertrag ausgegangen werden konnte. Die Kosten für einen abgefahrenen Kubikmeter Fäkalschlamm haben sich im Vergleich zu den bisherigen Entsorgerkosten um rd. 2 € verringert. Auch ist eine Reduzierung des Betriebskostengrundpreises gegeben, welche der erhöhten Abwassermenge im Bereich der Stadt Westerstede geschuldet ist. Eine drastische Erhöhung ist bei den Klärschlammkosten zu erkennen. Hier wird auch in den Folgejahren mit einer Preissteigerung zu rechnen sein, da die Entsorgung von Klärschlämmen immer schwieriger und teurer wird. Eine landwirtschaftliche Verwertung ist inzwischen fast gänzlich unmöglich.
Insgesamt ist festzustellen, dass die Erhöhung der Grundgebühr um 6,00 € und die Erhöhung der Zusatzgebühr um 3,40 € pro Kubikmeter erforderlich ist, um eine kostendeckende Entsorgung durchführen zu können.
Kostensteigerung Grundgebühr von 45,18 € um 6,00 € auf 51,18 €
Kostensteigerung Zusatzgebühr von 46,38 € um 3,40 € auf 49,77 € pro Kubikmeter
Weiterhin sollte der § 3 der Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen um eine weitere Gebühr ergänzt werden. Die beauftragte Firma erhebt für die Entsorgung von Klärschlamm aus Hauskläranlagen ein Entgelt gegenüber der Stadt Westerstede, wenn Abfuhren unangemeldet durchgeführt werden müssen – sogenannte Notentsorgungen. Die zusätzlichen Kosten betragen brutto 77,35 € pro Stunde und können aufgrund einer fehlenden Rechtsgrundlage dem Grundstückseigentümer aktuell nicht in Rechnung gestellt werden. Zu einer Notentsorgung kann es z.B. kommen, wenn die Hauskläranlage defekt ist, die erforderliche Wartung nicht durchgeführt wurde o.Ä. Da eine kurzfristige Entsorgung für die ausführende Firma zu einem erhöhten Aufwand führt sind diese Sonderkosten in begründeten Fällen gerechtfertigt.
Die Neufassung des § 3 der Satzung sollte daher folgende Form erhalten:
§ 3
Die Benutzungsgebühr beträgt 1. je entsorgte Hauskläranlage bzw. Sammelgrube (Grundgebühr) 51,18 € 2. je angefangene 0,5 m² entsorgtes Abwasser ( Zusatzgebühr) 24,89 € 3. je Arbeitsstunde einer kostenpflichtigen Notentsorgung 77,35 €
Die Kalkulation ist als Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:
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