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Vorlage - 21/0983  

 
 
Betreff: Naturnahes Naherholungsgebiet Möhlenbült - Antrag der CDU-Fraktion
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Immobilien, Wirtschaftsförderung und Marketing Bearbeiter/-in: Eckholt, Paul
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
13.04.2021 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Landkreis und dem Miteigentümer geeignete Maßnahmen zur naturnahen Sanierung des Waldsee-Biotops und zur Aufwertung des Naherholungsgebietes Möhlenbült zu erarbeiten.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Situation des unter Landschaftsschutz stehenden Möhlenbülts ist bekannt. Diese war in den letzten Jahren Gegenstand von einigen Anträgen und Beratungen in den Ausschüssen.

Die feststellbaren nachteiligen Veränderungen in den letzten Jahren hinsichtlich der Wasserstände und der Wasserqualität im Möhlenbült und somit auch in Bezug auf dessen Naherholungsqualität sind mitunter auch auf die Beanspruchung von Reitern zurückzuführen, die mit organischen  Einträgen und Sedimentablagerungen im Waldsee verbunden waren. Der Landkreis hat im letzten Jahr ein entsprechendes  Reitsport-Verbot ausgesprochen, das nach Einschätzung der Stadt weitgehend beachtet wird.

Damit dürften die Voraussetzungen für eine naturnahe Sanierung vorliegen. Diesbezüglich hat es bereits Vorgespräche mit der unteren Naturschutzbehörde hinsichtlich behutsamer und angepasster Unterhaltungs- und Aufreinigungsmaßnahmen  zur Optimierung der aquatischen Situation und der Wasserqualität im Waldsee sowie zur ökologischen Wiederherstellung und  Aufwertung des Naherholungsgebietes Möhlenbült gegeben.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass eine örtliche Firma dem Ortsbürgerverein Mansie–Lindern eine Sitzgruppe gespendet hat. Diese wurde im westlichen Uferbereich aufgestellt, so dass sich die Aufenthaltsqualität dadurch auch verbessert.   

 

Zu den angeführten Wegeverbindungen Torsholter Kirchweg und Seghorner im Naherholungsgebiet ist auszuführen, dass diese vom Baubetriebsamt 1-2 Mal jährlich hergerichtet bzw. wiederhergestellt werden. Die naturraumangepasste bodennahe Bauweise der Radwanderwege soll nach Auffassung der Verwaltung beibehalten und die Unterhaltung  nicht intensiviert werden d. h. es werden keine zusätzliche Befestigungen, Beschotterungen oder dergleichen im Bereich der „Sommerwege“ angestrebt. An einigen wenigen Radwegestellen sind Bodenunebenheiten und Bodenbelags-Schwachstellen aufgrund der eingeschränkten Oberflächenentwässerung bekannt. Diese sollen punktuell angegangen und beseitigt werden, um eine verbesserte Nutzbarkeit zu erreichen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Derzeit nicht absehbar

 

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Anlage/n:

Antrag

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Möhlenbült (598 KB)