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Beschlussvorschlag:Der Antrag des Ortsbürgervereins Hüllstede auf Sperrung der Straße „Am Sünderkamp“ für den Durchgangsverkehr am beantragten Standort wird abgelehnt. Die Anbringung einer Sperrung im Bereich zwischen dem Schotterweg und dem Spurbahnplattenweg wird zugestimmt und als Antrag an die Straßenverkehrsbehörde weitergeleitet.
Sachverhalt:Mit Schreiben vom 18.01.2020 beantragte der Ortsbürgerverein Hüllstede, die Straße „Am Sünderkamp“ für den Durchgangsverkehr zu sperren. Damit soll die Straße nur noch für den unmittelbaren KFZ-Anliegerverkehr zur Verfügung stehen; der Radfahrverkehr wäre nicht negativ betroffen. Die geplante Sperrung soll im Bereich des Vereinshauses aufgestellt werden; sh. Lageplan.
Die Straße „Am Sünderkamp“ liegt zwischen der Straße „Hüls“ und dem Gewerbegebiet „Cal-Benz-Straße“ und besteht größtenteils aus einem Schotterweg und einem kleineren Teil aus einem Spurbahnplattenweg. An der Straße „Am Sünderkamp“ liegen vereinzelt Häuser; am Ende des Straßenverlaufs befindet sich das gemeinsame Vereinshaus des Ortbürgervereins Hüllstede und des Sportvereins Hüllstede inkl. einem Sportplatz. Nach einem Ortstermin mit dem Ortsbürgerverein, dem Sportverein als auch den Eigentümern der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen stellte sich heraus, dass die Sperrung der Straße in Höhe des Vereinshauses aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend ist. Die Sperrung im o.g. Bereich führt zur erheblich stärkeren Inanspruchnahme des Schotterweges ausgehend von der Straße „Hüls“ sowie zu einer Einschränkung zur Anfahrbarkeit großer landwirtschaftlicher Flächen. Folglich wurde seitens der Verwaltung vorgeschlagen, einen Alternativstandort für die Sperrung zu finden. Dieser befindet sich zwischen dem Schotterweg und dem Spurbahnplattenweg, der bereits in der Dorferneuerungsplanung Hüllstede im Jahre 2010 für eine Sperrung mit versenkbaren Pollern vorgesehen wurde; sh. Auszug Dorferneuerungsplan. Dadurch würde der Unterhaltungsaufwand des Schotterweges vermutlich verringert werden, die Parkplätze und die landwirtschaftlichen Flächen weiterhin uneingeschränkt über den befestigten Weg anfahrbar sein und auch die Durchgangsverkehre auf der Straße unterbunden. Nach Rücksprache mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises müssten die anliegenden Häuser in jedem Falle die Mülltonnen zur Straße „Hüls“ oder „Carl-Benz-Straße“ vorziehen. Dies muss der Antragsteller im Falle einer positiven Entscheidung mit den Betroffenen entsprechend abstimmen. Die Vertreter vom Ortsbürgerverein haben sich nach dem Termin dahingehend erklärt, dass der Verein an den beantragten Standort festhält; der von der Verwaltung vorgeschlagene Standort würde die Einrichtung zu stark vom Dorf Hüllstede abkoppeln. Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Antrag in der vorliegenden Form dennoch abzulehnen und dafür die Sperrung an der oben vorgeschlagenen Stelle zu unterstützen. Danach muss formell die Straßenverkehrsbehörde eingebunden werden, da die Sperrung verkehrsbehördlich angeordnet und entsprechend ausgeschildert werden muss. Die betroffenen Anlieger müssen vom Antragsteller vor der Umsetzung eingebunden werden. Der Aufwand kann noch nicht abschließend beziffert werden, da man vermutlich nicht nur mit teils umlegbaren Pfosten zurechtkommen wird. Eine Schranke oder Zaunelemente sind nach unserer Auffassung besser geeignet, da diese Anlagen besser wahrgenommen werden und widerstandfähiger sind.
Finanzielle Auswirkungen:Abhängig von der Bauausführung ca. 2.000,00 bis 5.000,00 €
Anlage/n:Antrag Ortsbürgerverein – Sperrung der Straße „Am Sünderkamp“ Lageplan Auszug Dorferneuerungsplan
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