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Vorlage - 21/1020  

 
 
Betreff: Verbesserung des Radwegenetzes im Bereich Mansie-Südholt-Torsholt; Antrag der SPD-Fraktion
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Janßen, Harald
Beratungsfolge:
Straßen- und Wegeausschuss Entscheidung
10.05.2021 
Sitzung des Ausschusses für Straßen und Wege (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Radwanderwege „Torsholter Kirchweg“ und „Am Südholt (Sandweg)“ werden entsprechend der aktuellen Handlungsweise auf das für einen Radwanderweg erforderliche Maß betrieben und in historischer Bauweise unterhalten.

Die Anlegung eines Radweges an der Kreisstraße „Südholter Straße“ - Abschnitt von der Draisinenstrecke bis Westersteder Straße - wird unterstützt. Der Antrag wird zuständigkeitshalber an den Landkreis Ammerland weitergeleitet.

 

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Sachverhalt:

 

Die SPD-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 05.02.2021, den historischen Torsholter Kirchweg an den Anforderungen eines modernen Radverkehrs anzupassen und den Verbindungsweg „Am Südholt“ (Sandweg) zu ertüchtigen bzw. auszubauen. Im Weiteren wird die Anlegung eines Radweges an der Kreisstraße „Südholter Straße“ zwischen der Draisinenstrecke und Westersteder Straße beantragt. Zur Veranschaulichung ist eine Übersichtskarte beigefügt.

Der Antrag lässt offen, welche Anforderungen an einen modernen Radweg überhaupt gemeint sind. Regelwerke beginnen bei 2 m, Radwege an Kreisstraßen werden derzeit auf 2,5 m ausgebaut und bei Fahrradschnellwegen im Zweirichtungsverkehr sind 4 Meter üblich.

 

 

Alle oben genannten Wege sind, wie auch der Seghorner Weg, als Radwanderwege ausgewiesen. Diese Wege werden von der Stadt als auch von beauftragten Dritten (oftmals Privatpersonen aus den Dörfern) als Sandwege unterhalten. Die Wegeverbindungen werden von den Radfahrern in erster Linie genutzt, um abseits der durch den Kraftfahrzeugverkehr genutzten Straßen die Natur und Landschaft zu genießen. Es wird verwaltungsseitig ganz bewusst darauf geachtet, dass diese Wege naturnah gehalten werden. Von einer übermäßigen Verbreiterung oder auch einer Befestigung der Oberflächen mit Pflastermaterialien oder dergleichen sollte grundsätzlich abgesehen werden. Wichtig ist, dass die Wege weitgehend in der hergebrachten Bauform erhalten bleiben, da gerade dies den Reiz für das Landschaftsbild ausmacht. Zudem darf nicht verkannt werden, dass die Wege im Landschaftsschutzgebiet und teils im Wald bzw. am Waldrand liegen, was gegen eine stärkere Befestigung spricht. In der entsprechenden Schutzverordnung wird explizit im Punkt „Charakter“ auf die historischen Wegeverbindungen eingegangen und beschrieben, dass diese als Zeugen alter Siedlungsstrukturen erhalten werden sollen.  

Sämtliche Radwanderwege werden fortlaufend vom städtischen Bauhof hinsichtlich der Verkehrssicherheit gesichtet und im Bedarfsfall die ungebundene Sandoberflächen profilgerecht wiederhergestellt, sofern nicht mit den oben genannten Dritten andere Regelungen vereinbart wurden. 

Ein Teilabschnitt des Sandweges Torsholter Kirchweges ist im Laufe der Zeit aufgrund der stets mittig fahrenden Radfahrer seitlich zugewachsen, so dass nun in der Wegemitte eine „Fahrrinne“ von ca. 30 cm entstanden ist. Da diese Rinne tiefer liegt als die zugewachsenen Seitenränder, tritt regelmäßig der Effekt auf, dass sich hier Wasser sammelt, was die Situation „automatisch“ verschlimmert, zumal heutzutage die Wege bei jedem Wetter genutzt werden. Die schmale Rinne ist beim Begegnungsfall durchaus nicht unproblematisch, weshalb bei den Kontrollen hierauf besonders geachtet wird. 

Deshalb ist auch in diesem Frühjahr vorgesehen, die bewachsenen Seitenränder abzutragen und die Wegefläche wieder profilgerecht herzustellen. Eine grundsätzliche Verbreiterung der Wegefläche auf das Radwegnormmaß (in welcher Form auch immer) sollte nach Auffassung der Verwaltung nicht erfolgen, zumal dies bei teilweise schmal zulaufenden Grundstücksflächen auch Probleme mit dem Grunderwerb landwirtschaftlich genutzter Flächen nach sich ziehen könnte.

 

Im Zuge der vorgenannten Arbeiten sollte zudem auch der Sandweg „Am Südholt“ überprüft und bei Bedarf profilgerecht wiederhergestellt werden.

In diesem Zusammenhang darf darauf verwiesen werden, dass die stark in Mitleidenschaft geratenen Bermen an der Straße „Auf der Hörn“ demnächst wiederhergestellt werden sollen. Im Weiteren bestand bereits in der letzten Bauausschusssitzung Einigkeit über die naturnahe Sanierung des Waldsee-Biotops und die Aufwertung des Naherholungsgebietes Möhlenbült.

 

Im Weiteren wird verwaltungsseitig begrüßt, an der Kreisstraße „Südholter Straße“ von der Draisinenstrecke bis zur Westersteder Straße einen neuen Radweg anzulegen. Da diese Straße im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Ammerland liegt, sollte dieser Antrag mit einer positiven Stellungnahme an den Landkreis weitergeleitet werden.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

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Anlage/n:

- Antrag der SPD-Fraktion

- Übersichtskarte

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Antrag der SPD-Fraktion (78 KB)      
Anlage 1 2 Übersichtskarte Radwegenetz Mansie-Südholt-Torsholt (3447 KB)      
Stammbaum:
21/1020   Verbesserung des Radwegenetzes im Bereich Mansie-Südholt-Torsholt; Antrag der SPD-Fraktion   Bauamt   Beschlussvorlage
21/1020-01   Verbesserung des Radwegenetzes im Bereich Mansie-Südholt-Torsholt; Anträge der SPD-Fraktion, des Jugendhilfeverbunds Sonnenland / Dorfschule Mansie und des CDU-Stadtverbands   Bauamt   Informationsvorlage