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Beschlussvorschlag:Die Interessengemeinschaft Karlshof e. V. erhält einen Zuschuss in Höhe von 3.000,- Euro für die Verlegung von Spurbahnplatten im beantragten Wegeabschnitt des Bekassinenweges im Ferienhausgebiet Karlshof. Die Verwaltung wird, wie im Sachverhalt dargelegt, mit weiterführenden Gesprächen beauftragt.
Sachverhalt:Gemäß anliegendem Schreiben beantragt die Interessengemeinschaft Karlshof für die Erneuerung des Privatweges „Bekassinenweg“ einen Zuschuss in nicht genannter Höhe.
Bereits im Jahr 1997 wurden auf Antrag der Interessengemeinschaft Karlshof im Zuge des Neubaus der Schmutzwasserkanalisation die Privatwege im Ferienhausgebiet mit Spurbahnplatten ausgestattet. Hierbei wurde der beantragte Wegeabschnitt des Bekassinenweges nicht einbezogen, weil dort seinerzeit von den Anwohnern kein Bedarf gesehen wurde. Da die damals neu hergestellte Schmutzwasserkanalisation ausschließlich in den privaten Wegeflächen des Ferienhausgebietes verlegt werden konnte, waren ein Aufbruch und die Wiederherstellung der Wegeoberflächen unumgänglich. Die dafür eingeplanten Kosten beliefen sich auf rd. 21.000,- DM. Nachdem die Interessengemeinschaft einst den Antrag stellte, für die Verlegung von Spurbahnplatten der Hauptwege einen Zuschuss von 30.000,- DM von der Stadt anzufordern, wurden die Wegewiederherrichtungsarbeiten ausgesetzt. Anschließend wurde der beantragte Zuschuss von der Stadt genehmigt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der eigentliche Zuschussanteil der Stadt lediglich die Differenz zwischen dem nicht erbrachten Kostenanteil für die Wegewiederherrichtung und dem der Interessegemeinschaft zugebilligten Zuschussanteil ist. Dieser beträgt folglich rd. 9.000,- DM. Nach Auffassung der Verwaltung sollte aufgrund des Gleichheitsprinzips für den nun beantragten Wegeabschnitt der gleiche Zuschussanteil für einen Meter Weg angesetzt werden, wie der seinerzeit gewährte. Nach Berechnungen der Verwaltung beläuft sich danach der nun beantragte Zuschuss unter Berücksichtigung der Inflationsrate auf gerundet 3.000 €.
Darüber hinaus wäre es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, auch den parallel zum Badesee verlaufenden Bekassinenweg (Genossenschaftsweg mit Widmung) mit Spurbahnplatten zu befestigen, da die Stadt dort laufend den stark befahrenen Schotterweg intensiv unterhalten muss. Der Abschnitt erschließt auch den Badebereich mit der Toilettenanlage und eine Fläche, die die Stadt kürzlich als Bedarfsparkplatz erworben hat. Da es sich dort um einen Genossenschaftsweg handelt, schlägt die Verwaltung vor, Gespräche mit den betroffenen Anliegern – u. a. auch die Interessengemeinschaft Karlshof – zu führen, ob und in wie weit eine Befestigung mit Spurbahnplatten realisierbar wäre. Dabei könnte die Kostenregelung, wie bei vergleichbaren Maßnahmen mit Genossenschaftswegen der vergangenen Jahre herangezogen werden, wonach bislang eine Kostenbeteiligung der Stadt in Höhe von 50% der Gesamtkosten (i. d. R. als Materialkostenzuschuss) vereinbart wurde. Aufgrund der vorgenannten Umstände wäre auch eine andere Quotierung denkbar. Aufgrund der Versiegelung von Wegeflächen wäre diese Planung aus naturschutzfachlicher Sicht zu überprüfen. Der Vollständigkeit halber darf darauf hingewiesen werden, dass der Weg im weiteren Verlauf eine Verbindung zur Karlshofer Straße herstellt. Zumindest für diesen Teilabschnitt darf die Widmung hinterfragt werden. Es wird gebeten, die Verwaltung mit entsprechenden Gesprächen zu beauftragen. Die direkten Kosten und Auswirkungen können noch nicht näher bestimmt werden. In der Gesamtbetrachtung wird verwaltungsseitig aber eine wirtschaftliche Lösung erwartet, da sich der laufende Unterhaltungsaufwand wie in vergleichbaren Fällen deutlich reduzieren würde. Wenn sich ein Ergebnis abzeichnet, wird die Angelegenheit zu gegebener Zeit erneut zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen:3.000 Euro
Anlage/n:- Antrag der Interessengemeinschaft Karlshof - Lageplan
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