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Vorlage - 21/1033  

 
 
Betreff: Satzung zur Auflösung des Eigenbetriebs Hössensportzentrum
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Leitung Dezernat II Bearbeiter/-in: Busch, Rico
Beratungsfolge:
Hössenausschuss Vorberatung
01.06.2021 
Sitzung des Hössenausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
13.07.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Satzung zur Auflösung des Eigenbetriebs Hössensportzentrum wird beschlossen.

 

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die erforderlichen organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Maßnahmen zur Rückführung in den Stadthaushalt umzusetzen.  

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Allgemein

Die Hössensportanlage als solches existiert bereits seit dem Jahr 1928, seit dem Jahr 1997 wird das Hössensportzentrum als Eigenbetrieb geführt. Im damaligen kommunalen Haushaltsrecht war es nicht möglich eine Buchführung nach kaufmännischen Gesichtspunkten zu führen. Eine haushaltswirtschaftliche Darstellung des Vermögens, der Schulden, der Rückstellungen oder auch des Wertverlusts durch Abschreibungen war nicht möglich bzw. nicht vorgesehen. Das damalige Haushaltsrecht ermöglichte lediglich die Darstellung des Geldflusses durch die laufenden Ein- u. Auszahlungen.

 

Um den Kommunen die kaufmännische Buchführung und den vorgenannten Wissenstransfer in den kommunalen Wirtschaftsbereichen zu ermöglichen, konnten Eigenbetriebe mit einer eigenständigen, handelsrechtlich orientierten Haushaltsführung gebildet werden.

 

 

Haushaltsrecht

Mit der Einführung der doppelten Buchführung in den Stadthaushalt der Stadt Westerstede wurden die damaligen Beweggründe zur Gründung eines Eigenbetriebs obsolet. Die Stadt Westerstede kann durch das inzwischen geltende Haushaltsrecht alle betriebswirtschaftlichen u. haushaltsrechtlichen Anforderungen erfüllen, mithin ist sogar eine verlässlichere Haushaltsplanung u. –führung möglich.

 

Die Jahresabschlüsse der Stadt Westerstede können künftig um den Aufgabenbereich des Hössensportzentrums ergänzt und nach Auffassung der Verwaltung detailliert dargestellt werden. Des Weiteren ist eine konkrete Steuerung und Zielvorgabe über die Benennung der wesentlichen Produkte (Aufgabenbereiche) angedacht.

 

 

Organisation

Verwaltungsseitig wird darüber hinaus eine Vielzahl von Synergien für die gesamte Stadtverwaltung gesehen. Die Personalkompetenz wurde bereits zu Beginn des Jahres 2021 wieder in die Stadtverwaltung zurückgeführt. Es kann bereits jetzt bestätigt und festgestellt, dass diese Entscheidung richtig war.

 

Folgerichtig wird dies auch für die Querschnittsaufgaben der Finanzen, der Gebäudebewirtschaftung und der IT gesehen. Insbesondere durch die Integration in den Stadthaushalt und der Finanzsoftware wird die in der Vergangenheit leider oftmals festzustellende Fehleranfälligkeit in der Planung behoben. Darauf aufbauend können dann viele Arbeitsprozesse auch vollständig digital bearbeitet werden.

 

Das Hössensportzentrum stellt mit seinen Gebäuden neben dem RDS- und dem Brakenhoffgelände den größten zusammenhängenden Gebäudebestand der Stadt Westerstede dar, so dass verwaltungsseitig die Auffassung vertreten wird, dass die zentrale Gebäudebewirtschaftung auch diesen Gebäudekomplex mit betreuen muss. Inwieweit dies personalwirtschaftliche Veränderungen nach sich zieht, kann noch nicht abschließend beurteilt werden. Jedoch muss auch kritisch festgehalten werden, dass die Stadt Westerstede eine ihrer größten Anlagen hiervon nicht ausnehmen kann und darf.

 

Das Hössensportzentrum wird in den nächsten Jahren einige richtungsweisende Entscheidungen treffen müssen, so dass eine geordnete Struktur unabdingbar ist.

 

Der Bürgermeister hat aufgrund dessen im Rahmen seiner Organisationshoheit entschieden, dass auf dem Gelände des Hössensportzentrums ein vollwertiges Amt entstehen soll, welches sich den Aufgabenbereichen Sport, Jugend u. Kultur widmet. Das Zentrum für Kinder & Jugend wird somit organisatorisch nicht mehr dem Sozialamt, sondern dem neuen Amt für Sport, Jugend und Kultur zugeordnet. Gleiches gilt für den Uschi e. V. in Halsbek und dem Gleis 9 ¾ in Ocholt.

 

Hinweis: Die Betreuung des Jugendbeirats und die Organisation von Kinderstede wird künftig von der Apothekervilla übernommen und verbleibt somit organisatorisch im Sozialamt.

 

Das Hössensportzentrum soll künftig als zentrale Anlaufstelle für alle Fragen des Sports, der sozialen Jugendarbeit und der Kultur fungieren. Nach Auffassung der Verwaltung ergeben sich hierdurch eine Vielzahl von neuen Möglichkeiten, die in der Sitzung vorgestellt werden.

 

 

Steuerrecht

Steuerrechtlich hat die Auflösung des Eigenbetriebs keine Auswirkung auf den Stadthaushalt. Das bilanzierte Anlagevermögen (ohne Grundstücke) im Eigenbetrieb führt nicht zu einer Steuerlast bei der Grunderwerbsteuer. Ebenso wird sich auch die kapitalertragsteuerrechtliche Behandlung der KNN-Beteiligung nicht ändern.

 

Darüber hinaus ist jedoch künftig zu prüfen, inwieweit weitere Bereiche innerhalb des Beherbergungs- u. Schwimmbadbetriebs vorsteuerabzugsberechtigt sind.

 

 

Arbeitsrecht

Arbeitsrechtlich hat die Auflösung des Eigenbetriebs ebenfalls keine Auswirkungen auf die bestehenden Arbeitsverhältnisse. Der Eigenbetrieb hatte keine eigene Rechtspersönlichkeit, so dass die Arbeitsverträge per se mit der Stadt Westerstede geschlossen worden sind.

 

 

Arbeitnehmervertretung

Der Personalrat des EB Hössensportzentrums und auch der Gesamtpersonalrat werden allerdings in ihrer Funktion überflüssig. Der Personalrat der Stadt Westerstede nimmt mit Auflösung des Eigenbetriebs auch die Vertretung für das Personal des Hössensportzentrums wahr. Vorgezogene Neuwahlen des Personalrates sind nicht notwendig.

 

 

Flexibilität

Der Hössenausschuss konnte als solches durch seine Funktion als Betriebsausschuss relativ autark z. B. bei Auftragsvergaben entscheiden. Am Beispiel des im Verhältnis zum Stadthaushalt kurzen und schlanken Wirtschaftsplans wird dies ebenfalls deutlich. Ein Wirtschaftsplan für einen klar definierten Aufgabenbereich ist schneller auszuarbeiten wie ein Haushaltsplan. Im Falle des Wirtschaftsplans ist aber auch festzuhalten, dass eine Beschlussfassung über den Verwaltungsausschuss und dem Stadtrat ebenso erforderlich ist. Außerdem finden Sitzungen des Verwaltungsausschusses monatlich statt, so dass auch hier die Gremienbefassung kurzfristig erfolgen kann.

 

Verwaltungsseitig wird jedoch auch die Auffassung vertreten, dass dies alleine eine Frage der (konzeptionellen) Planung ist. Außerdem wurde bereits vielfach im Stadthaushalt bewiesen, dass kurzfristige Fragestellungen mit finanziellen Auswirkungen auch kurzfristig geklärt werden konnten. Etwaige Mehraufwendungen oder auch Investitionen können ggf. durch eine über- oder außerplanmäßige Ausgabe beschlossen werden.

 

 

Übergangsphase 2022/Konstantes Investitionsniveau

Die bereits genehmigten Ansätze aus dem Wirtschaftsplan 2021 können nicht in den Haushaltsplan 2022 übertragen werden, d. h. diese Ansätze müssen in der nächsten Haushaltsplanung nochmals mit aufgenommen werden. Insbesondere die Sanierung der Hössenhalle oder die eventuell noch benötigen Mittel für die Neugestaltung der Internetseite können hiervon betroffen sein, da diese voraussichtlich in 2022 kassenwirksam werden.

 

Des Weiteren hat die Aufnahme des Hössensportzentrums in den Stadthaushalt voraussichtlich auch Auswirkungen auf das konstante Investitionsniveau in Höhe von 4,75 Mio. €, worüber in der zweiten Jahreshälfte zu beraten sein wird. Durch die Aufnahme des gesamten Anlagevermögens werden sich zwangsläufig die Abschreibungen des laufenden Haushaltsjahres erhöhen. Das konstante Investitionsniveau ist dahingehend zu überprüfen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

In der Vorlage wird bewusst auf die Darstellung der finanziellen Auswirkungen verzichtet. Sicherlich fallen künftig die Gebühren für die Erstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse in Höhe von rund 5000 € p. a. nicht mehr an. Verwaltungsseitig wird aber erwartet, dass diese Minderaufwendungen durch Mehraufwendungen bei der erstmaligen Implementierung in den Stadthaushalt  neutralisiert werden.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Satzungsentwurf Auflösung EB Hössensportzentrum

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung Auflösung EB Hössensportzentrum (419 KB)