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Beschlussvorschlag:Die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 50.000 € wird genehmigt.
Sachverhalt:Dem Westersteder Tennisverein e.V. soll im Rahmen der Drittelförderung ein Zuschuss in Höhe von 50.000 € gewährt werden, um den Neubau von zwei Tennishallen in Folge des Brandschadens aus dem Jahr 2019 zu unterstützen. Die Förderung wurde beantragt, da der Wiederaufbau aufgrund einer erheblichen Unterversicherung nicht ausschließlich durch die Leistung der Brandversicherung des Vereins getragen werden kann. Die Fördermittel waren wegen der Unvorhersehbarkeit des Antrages nicht im Haushalt eingeplant und sollen nun außerplanmäßig gem. § 117 NKomVG bereitgestellt werden. Die zeitliche Notwendigkeit ist gegeben, um den Baufortschritt nicht zu beeinträchtigen. Die Deckung ist gewährleistet und erfolgt aus den nicht benötigten Restmitteln der Investitionsmaßnahme 217101701 – Anbau Gymnasium, da diese Maßnahme wesentlich günstiger umgesetzt werden konnte als ursprünglich geplant.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Die Haushaltsmittel sind gem. § 117 NKomVG außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Die Deckung ist aus Mitteln des Budgets 220 ( Amt für Bildung und Leben ) gewährleistet.
Anlage/n:
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