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Vorlage - 21/1081  

 
 
Betreff: Haushalt 2022- Produktbereich 12610 Feuerwehr
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bürgerservice und Ordnung Bearbeiter/-in: Krieger, Jörn
Beratungsfolge:
Feuerwehrausschuss Entscheidung
04.10.2021 
Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr, Sicherheit und Ordnung geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Beschlussvorschlag:

Der Haushaltsausschuss wird gebeten, die in der Anlage dargestellten Mittelanmeldungen in den Haushalt 2022 zu übernehmen. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Haushaltsausschusses vom 22.11.2021  über die Priorisierung des Investitionsprogramms 2022 und unter Vorbehalt der Zustimmung des Haushaltsausschusses vom 06.12.2021 über die beantragten konsumtiven Erträge und Aufwendungen.

 

 

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Sachverhalt:

Dem Amt Bürgerservice und Ordnung (Budget 150) stehen für das Haushaltsjahr 2022 nach der Beratung des Haushaltsausschusses folgende Haushaltsmittel zur Verfügung:

 

Erträge

Aufwendungen

Ergebnis

312.500 €

1.084.700 €

- 772.200 €

 

 

Innerhalb des Budgets gestaltet sich die Aufteilung wie folgt:

 

Bezeichnung

Erträge 2022

Aufwendungen 2022

Ergebnis 2022

Fachausschuss

Bürgerservice und Ordnung

216.300,00 €

222.400,00 €

-6.100,00 €

Haushalts-ausschuss

Brandschutz

50.500,00 €

501.700,00 €

-451.200,00 €

Feuerwehr-ausschuss

Märkte

31.200,00 €

65.000,00 €

-33.800,00 €

Wirtschafts-ausschuss

Abschreibungen/ Auflösungserträge

14.500,00 €

295.600,00 €

-281.100,00 €

 

Summe

312.500,00 €

1.084.700,00€

-772.200,00 €

 

 

 

Für den Teilbereich Bürgerservice u. Ordnung verteilt sich die Summe ohne Abschreibungen u. Auflösungserträge wie folgt:

 

Bezeichnung

Erträge

Aufwendungen

Ergebnis

12100

Statistiken

0,00 €

0,00 €

0,00 €

12210

Bürgerbüro

120.300,00 €

103.300,00 €

17.000,00 €

12230

Standesamt

53.700,00 €

9.400,00 €

44.300,00 €

12240

Öffentliche Ordnung

42.300,00 €

79.400,00 €

-37.100,00 €

12810

Katastrophenschutz

0,00 €

800,00 €

-800,00 €

41400

Testzentrum

0,00 €

0,00 €

0,00 €

53840

Öffentliche Toilettenanlagen

0,00 €

29.500,00 €

-29.500,00 €

Summe

216.300,00

222.400,00 €

-6.100,00 €

 

 

Für den Teilbereich Brandschutz verteilt sich die Summe ohne Abschreibungen u. Auflösungserträge wie folgt:

 

Bezeichnung

Erträge

Aufwendungen

Ergebnis

12610

Feuerwehren

50.500,00 €

501.700,00 €

-451.200,00 €

Summe

50.500,00 €

501.700,00 €

-451.200,00 €

 

 

Für den Teilbereich Märkte verteilt sich die Summe ohne Abschreibungen und Auflösungserträge wie folgt:

 

Bezeichnung

Erträge

Aufwendungen

Ergebnis

57320

Märkte

31.200,00 €

65.000,00 €

-33.800,00 €

Summe

31.200,00 €

65.000,00 €

-33.800,00 €

 

 

Die Haushaltsplanung im Budget 150 ist nicht abgeschlossen. Es ist jedoch absehbar, dass die im Feuerwehrwesen zusätzlich benötigten konsumtiven und investiven Mittel nicht innerhalb des Budgets aufgefangen werden können. Die Beschlussfassung ist somit dahingehend aufgebaut, dass die zusätzlich benötigten Mittel nicht anderweitig im Budget 150 zu decken sind.

 

Die für den Teilbereich Feuerwehr (Produkt 12610) beantragten Mittel können der anliegenden Tabelle für den Ergebnishaushalt entnommen werden. Dem anliegenden Investitionsprogramm können die beantragten investiven Mittel entnommen werden. Da noch nicht alle Zahlen bekannt sind, weil u.a. die Begehung der Löschteiche erst später stattfindet, können sich insbesondere an den gelbhinterlegten Zahlen noch Änderungen ergeben, welche im Feuerwehrausschuss vorgestellt werden. Die grundlegenden Änderungen werden im Folgenden erläutert.

 

Geräteschau:

Die Geräteschau wurde in diesem Jahr coronabedingt nur in sehr kleinem Rahmen durchgeführt. Nach über einem Jahr der fehlenden Kontakte wurde deutlich, dass die Geräteschau eine sehr wichtige Funktion bzgl. der Kommunikation zwischen den Ortsfeuerwehren, der Feuerwehrführung, der Verwaltung und der Politik besitzt. Im Vorfeld wurden die Beantragungen bei den Feuerwehren abgefragt, welche in der anliegenden Tabelle komplett aufgeführt sind. Es wurde eine Unterteilung in investive und konsumtive Mittel vorgenommen. Die Anmerkungen der Verwaltung sind ebenfalls enthalten. Der Feuerwehr wurde dargelegt, dass aufgrund der derzeitigen Haushaltssituation lediglich der bisher eingeplante Rahmen zur Verfügung stehen kann, der Politik jedoch die gesamten Mittelanmeldungen vorgelegt werden. Die Artikelnummern der Firma Domeyer wurden seitens der Feuerwehr lediglich dafür aufgenommen, damit der Preis ermittelt werden und die Produktbeschreibung informationshalber über die Firmenseite aufgerufen werden kann.

 

Es wurden insgesamt 36.091,73 € an investiven Mitteln beantragt. Nach Abzug der nicht notwendigen Beschaffungen und der Einzelberücksichtigung der Wärmebildkamera und den Mitteln für die Einsatzstellenhygiene, diese können nicht bei der Geräteschau abgebildet werden, wurden 12.212,64 € beantragt. Es stehen 15.000 € im Ansatz zur Verfügung, sodass dieser auf 12.000,00 € herabgesetzt werden konnte. Es ist jedoch zu beachten, dass die Wärmebildkamera und die Hygiene an der Einsatzstelle einzelne Maßnahmen im Investitionshaushalt darstellen.

 

Im konsumtiven Bereich wurden 27.214,62 € beantragt. Hier stehen für die Geräteschau 10.000,00 € zur Verfügung. Nach Abzug der abgelehnten, bzw. der in anderen Produktkonten enthaltenen Ansätze verbleiben 12.306,86 €. Hier wird auf die konkreten Anmerkungen in der Tabelle verwiesen, die als Verwaltungsvorschlag zu verstehen sind. Es verbleiben rund 2.000,00 €, welche zu viel beantragt wurden. Da es sich hierbei um unverhandelte Preise handelt und auch im allgemeinen Ansatz etwas zur Verfügung steht, kann angenommen werden, dass die noch enthaltenen Gerätschaften im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel beschafft werden können.

 

Bzgl. der auf der Geräteschau getätigten Aussagen zu Neu- oder Umbauten an Feuerwehrgerätehäusern wird auf die Vorlage Feuerwehrgerätehäuser verwiesen. Kleinere Reparatur- oder Modernisierungsmaßnahmen wurden direkt an das Gebäudemanagement verwiesen. In diesem Zuge hat die FF Westerstede für den Transport der Gerätschaften auf den oberen Galeriebereich einen Kettenzug oder einen kleinen Stapler angefragt. Eben diese beiden Möglichkeiten konnten im Nachhinein im Rahmen der Vergleichsvorführung ELW bei der FF Steinfurt im ähnlich gebauten Feuerwehrhaus betrachtet werden.

 

Auf der Geräteschau wurde zudem die Abwanderung gerade junger Kameraden angesprochen, die in den Löschbezirken keinen Bauplatz erhalten können, in den umliegenden Nachbargemeinden jedoch fündig werden. Dies kann auf Dauer zu Problemen in der Personalplanung führen. Zudem ist es sehr unglücklich, wenn von uns frisch ausgebildete Kameraden den Löschbezirk bzw. das Stadtgebiet verlassen.

 

Sirenen:

Vom Bund wird derzeit eine Förderrichtlinie für Sirenen erarbeitet. Die Verteilung erfolgt nach dem Windhundprinzip, sodass eine Beantragung umgehend erfolgen muss. Je nachdem, ob eine Sirene erneuert und komplett neu errichtet wird, werden die Kosten hierfür im Investitionshaushalt oder im Ergebnishaushalt abgebildet. Es können Förderungen von 10.850 € (Dachinstallation) – 17.350 € (Mastinstallation) je Sirene abgegriffen werden. Die genauen Kriterien sind noch nicht bekannt, sodass ggfls. eine Erneuerung von vorhandenen Sirenen nicht möglich sein wird, was jedoch nicht vermutet wird.

Bisher ist geplant, zumindest die Sirene in Garnholt vom Privathaushalt zum Feuerwehrgerätehaus zu versetzen, bzw. zu erneuern. Auch die Sirene in Westerloy, welche bereits von der ehemaligen Gastwirtschaft Eilers zum Feuerwehrhaus, derzeit noch auf einem provisorischen Mast, verlegt wurde, sollte neu beantragt werden, da diese bereits sehr alt ist. Später soll die Sirene auf dem neuen Feuerwehrhaus installiert werden, was aufgrund des Gewichtes mit einer neuen elektronischen Sirene auch einfacher zu bewerkstelligen wäre. Der Bedarf aller Feuerwehren wird derzeit abgefragt. Bei einer solch vergleichsweisen hohen Fördersumme bietet sich eine Beantragung an. Ob und in welcher Höhe die Stadt Westerstede Mittel erhalten kann, wird sich erst nach Beantragung zeigen können.

 

Alle neuen Sirenen sollten mit Puffern ausgestattet werden, sodass die Sirenen auch im Falle eines Stromausfalles funktionieren und eine Feuerwehralarmierung/Bevölkerungsalarmierung funktioniert. Die vorhandenen Sirenen des Typs E57 werden nicht umgerüstet werden können, da es sich um die alten motorisierten Sirenen handelt.

 

Ob weitere Sirenen zur Bevölkerungswarnung errichtet werden müssen (Produkt 12810) oder aber hier der Landkreis Ammerland als Katstrophenschutzbehörde mit zuständig wäre, wird derzeit geklärt. Es könnten daher noch weitere Sirenenstandorte hinzukommen. Die derzeitige Abfrage zielt zunächst auf die Sirenen zur Feuerwehralarmierung (Produkt 12610).

 

Investitionsplanung:

Die Investitionsplanung 2022 – 2027 für die Feuerwehr kann der Anlage entnommen werden. Die Änderungen werden im Folgenden beschrieben.

 

Wie der Vorlage 21/1071 entnommen werden kann, sind in den letzten Monaten erhebliche Kostensteigerungen in der Fahrzeugbeschaffung zu verzeichnen. Für den ELW werden in 2022 weitere 5.000,00 € erforderlich. Die Fahrzeuge werden in der mittelfristigen Finanzplanung frühzeitig eingeplant und die Kosten inflationsbereinigt eingeplant. Diesem Umstand ist es wohl zu verdanken, dass sich die Kostensteigerungen in Grenzen halten. Die aktuellen Preise wurden bei der KWL erfragt. Da die Ausschreibungsergebnisse allein für den Aufbau teilweise über 115.000,00 € auseinanderliegen, wurden die Angebote der mittleren Anbieter angenommen. Für das Tanklöschfahrzeug Westerstede wird sich das Fahrgestell voraussichtlich um 5.000,00 € erhöhen. Die eingeplanten Mittel für den Aufbau dürften ausreichen.

Da jedoch der Fahrzeugmarkt derzeit sehr starken Preisschwankungen unterliegt, können auch im Rahmen der Ausschreibung andere Ergebnisse erzielt werden. Beim LF 10 Westerstede für 2025 kann man jetzt bereits von einem Mehrbedarf in Höhe von 10.000,00 € ausgehen, was entsprechend korrigiert wurde. Ob und inwieweit die Ansätze für die Beladung noch ausreichen, kann erst beurteilt werden, wenn die genaue Beladeliste feststeht. Leider ist auch bei den Feuerwehrgerätschaften eine nicht unerhebliche Kostensteigerung zu verzeichnen. Die Kosten der investiven Beladung für das TLF Westerstede im Jahr 2023 wurden um 15.000 € auf 30.000,00 € gesenkt.

 

Aufgrund gebundener Personalkapazitäten zur Pandemiebewältigung im Ordnungsbereich wurde bei der Löschteichunterhaltung in den letzten beiden Jahren wenig veranlasst. Die Mittel wurden jedoch entsprechend übertragen und sollen bis Ende des Jahres vergeben werden. Die Löschteichschau findet am 18.09.2021 statt. Entsprechender Bedarf wird auf der Ausschussvorsitzung vorgestellt. Zukünftig sollten 15.000,00 € eingeplant werden. Hierdurch schafft man eine kontinuierliche Mitteleinplanung und es müssen nicht immer Mittel nachbeantragt werden. Es wird vermutet, dass altersbedingt in den kommenden Jahren einige Löschbrunnen erneuert werden müssen. Sollte auf der Löschteichschau festgestellt werden, dass die Mittel nicht benötigt werden, werden diese selbstverständlich im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanung gestrichen.

 

Die investiven Mittel der Geräteschau werden hauptsächlich für die Beschaffung von Pumpen und großen Kettensägen verwandt, um Unwetterlagen besser abarbeiten zu können. Der Ansatz konnte um 3.000,00 € auf 12.000 € gekürzt werden.

 

Auf dem Einsatzleitwagen in Westerstede ist eine hochwertige Wärmebildkamera verlastet. Sie dient vorrangig dazu, Glutnester zu entdecken. Auch Personen in einem verqualmten Gebäude kann man damit aufspüren. Derzeit erhält jede Einheit sukzessive eine kleine Wärmebildkamera in geringerer Qualität für den Innenangriff (ca. 2.000,00 €/Stück). Im Laufe des Jahres wurde bemerkt, dass der Prozessor der hochwertigen Wärmebildkamera langsamer wird und teils die Bilder zeitverzögert und geruckelt angezeigt werden. Die Wärmebildkamera ist zwischenzeitlich über 10 Jahre alt und sollte daher im neuen Jahr ersetzt werden. Hierfür wurden zusätzlich 12.500,00 € beantragt.

 

Für den Sirenenneu- oder Sirenenersatzbau stehen noch keine Mittel fest, die Abfrage läuft und die Richtlinien werden abgewartet, siehe Punkt Sirenen. Es wird gehofft, dass bis zur Sitzung des Feuerwehrausschusses mehr berichtet werden kann.

 

Die Arbeitsgruppe Hygiene an der Einsatzstelle auf Kreisebene hat getagt (Vorlage 20/0886). Neben der allgemeinen Hygiene ist vorrangig die Schwarz-Weiß-Trennung zu beleuchten. Die Überlegungen sind noch nicht abgeschlossen. Ziel ist es, einen konkreten Aufgabenkatalog zu entwerfen, welcher eingehalten werden muss, sodass in allen Gemeinden eine Schwarz-Weiß-Trennung ordnungsgemäß durchgeführt wird. Wie die jeweilige Gemeinde die Aufgaben angeht und welche Maßnahmen sie entwickelt, wird nicht vorgegeben. Hier können Maßnahmen wie die Beschaffung des teuren Mundus-Anhängers oder aber kleinere Lösungen mit Zelt/Pavillon entwickelt werden. In den Beantragungen wurden zunächst Mittel für eine einfache Maßnahme eingeplant. Problem wird jedoch sein, dass die Gerätschaften auch an die verschiedenen Einsatzstellen angeliefert werden müssen. Es werden voraussichtlich zunächst 8.000,00 € investive Mittel benötigt. Die vorhandenen 2.000,00 € im Ergebnishaushalt werden nach 2022 übertragen.

 

Für 2023 wurden die üblichen Ansätze für die Spinde und der Küche in einem neuen Feuerwehrgerätehaus für Westerloy eingeplant.

 

Ergebnishaushalt:

Hierzu wird auf die anliegende Übersicht des Ergebnishaushaltes verwiesen. In dieser sind ebenfalls die Abschreibungen und die Kosten für die internen Leistungsbeziehungen des Baubetriebsamtes aufgeführt, da diese dem Budget 150 zugehören. Die Kosten der zentralen Gebäudeunterhaltung (welches ein eigenes Budget darstellt) wurden nicht mit aufgenommen, sondern lediglich die vom Gebäudemanagement in 2022 vorgesehenen Maßnahmen dargestellt. Aus der zweiten Spalte geht die Zusammensetzung der beantragten Mittel hervor. Um die Änderungen zum Vorjahr aufzuzeigen, stehen die Vorjahressummen in Klammern (nur bei Änderungen). Im Folgenden werden die wesentlichen Änderungen beschrieben:

 

12610.314200 Zuweisungen:

Die Erträge aus der Feuerlöschsteuer waren in den letzten beiden Jahren konstant gestiegen. Es wird erwartet, dass die Zuweisungen dieses Niveau beibehalten. Daher werden 10.000,00 € Mehreinnahmen erwartet.

 

12610.681500 Investitionszuschüsse:

Hier werden die Zuschüsse aus dem Sirenenförderprogramm abgebildet. Sobald die Förderrichtlinie und die beabsichtigten Maßnahmen bekannt sind, kann ein voraussichtlicher Zuschuss vorgegeben werden.

 

12610.421210 Unterhaltung der Löschwasserstellen:

Da die Begehung der Löschteiche noch stattfindet, können hier noch Veränderungen eintreten.

 

12610.422100 Unterhaltung des beweglichen Vermögens:

Es wurde die jährliche Wartung der vorhandenen Defibrillatoren beauftragt. Zudem müssen die Meldeempfänger nach Freischaltung der Frequenzen von der TZ umgequarzt werden, was jedoch nicht explizit eingeplant wurde, sondern im allgemeinen Unterhaltungsbudget mit aufgefangen werden soll.

 

12610.424130 Stromkosten:

Die Stromkosten wurden an den tatsächlichen Bedarf angepasst. Nach den bereits in den Vorjahren vorgenommenen Erhöhungen sollte auch für  2022 eine Erhöhung vorgenommen werden. Neben einem Mehrbedarf an Strom aufgrund der steigenden Elektrogeräte spiegelt sich hier auch die allgemeinen Energiekostensteigerungen wider.

 

12610.425100 Haltung von Fahrzeugen:

Bei der Fahrzeugunterhaltung ist in den kommenden Jahren von weiteren Steigerungen auszugehen. Trotz der  Steigerung der Kosten für Fremdreparaturen im letzten Jahr wurde der Grundbetrag nicht erhöht. Derzeit sind die Kostensteigerungen grundsätzlich auf die Erhöhung der Wartungskosten durch die TZ zurückzuführen, da die modernen Fahrzeuge mit der komplexen Beladung einfach mehr Zeit in den Wartungen erfordern. Auch die Kosten für den allgemeinen Betrieb (Sprit etc.) erhöhen sich laufend. Für das Jahr 2022 sollte nach derzeitigem Stand der geplante Grundbetrag um 5.000,00 € erhöht werden.

 

12610.425100 Dienst- und Schutzbekleidung für Bedienstete:

Bei der Schutzbekleidung handelt es sich um einen der wichtigsten, aber leider auch einer der teuersten Punkte im Feuerwehrbudget. Neben den immer weiter steigenden Beschaffungskosten der Bekleidung führt auch der Punkt der Reinigung der Einsatzbekleidung zu weiteren Kosten. Das Reinigungsunternehmen stellt nach jeder Reinigung fest, ob die Einsatzbekleidung noch tauglich ist. Weiter muss die Bekleidung für den Innenangriff nach ca. 10 Wäschen ausgesondert werden. Auch erreichen die ersten Jacken die Zehnjahresfrist und müssen ersetzt werden. Durch diese beiden Punkte erhält die Feuerwehr des Öfteren Einsatzbekleidung aus der Reinigung zurück, mit dem Hinweis, dass diese nicht weiter verwendet werden darf. Das Reinigungsunternehmen hat zudem eine Preissteigerung von 5,9 % zu Oktober 2021 angekündigt.

Es wurde zwischenzeitlich festgestellt, dass rund 60 Atemschutzgeräteträger fehlen, da Lehrgänge ausgefallen sind, bzw. die älteren Kameraden keine Atemschutzgeräteträger mehr sind. Es ist in 2022 geplant, einen zusätzlichen Kurs mit 24 Westersteder Kameraden anzubieten, welche aber allesamt mit entsprechender Innenangriffsbekleidung ausgestattet werden müssen.

Zudem wird derzeit geprüft, inwieweit tatsächlich nach DGUV jedes Bekleidungsstück, auch die Bekleidung der Kameraden, die nicht im Innenangriff sind, einmal jährlich durch eine unterwiesene Person geprüft werden müssen. Eine erste grobe Kostenschätzung ergab Kosten von 35.000,00 € für die Erstuntersuchung, 17.000,00 € anschließend jährlich. Verwaltungsseitig wird bis zum Feuerwehrausschuss die Thematik noch ausgearbeitet.

 

12610.426120 Aus- und Fortbildung:

Die Weber-Rescue-Days fielen auch 2021 coronabedingt aus. Die eingeplanten Mittel in Höhe von 10.000,00 € können nicht mehr nach 2022 übertragen werden. Die Mittel wurden gesperrt und können in 2021 nicht ausgegeben werden. Dafür müssen jedoch in 2022 die Mittel neu eingeplant werden. Im Anschluss erfolgt eine Einplanung alle 2 Jahre.

 

12610.427160/427165 Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände:

Auf die Ausführungen zur Geräteschau wird verwiesen. Sollte die Beschaffung der geschobenen oder gestrichenen Gerätschaften abweichend vom Verwaltungsvorschlag beschlossen werden, sollte dies per Einzelbeschluss erfolgen und die Mittel müssten dafür zusätzlich bereitgestellt werden. Die sonstigen eingeplanten Vermögensgegenstände können der Anlage entnommen werden. Der Ansatz der Systemtrenner musste aufgrund der Kostensteigerung angepasst werden.

Die Feuerwehren Garnholt und Westerstede haben hohe Mitgliederzuwächse zu verzeichnen, sodass die Anzahl der Spinde nicht mehr ausreicht. Teilweise werden bereits Spinde doppelt belegt. Bis zur Feuerwehrausschusssitzung wird ermitteln, wie Abhilfe geschaffen werden kann.

 

12610.442100 Aufwandsentschädigung:

Durch die Möglichkeit der Einführung des 2. Stellvertreters in allen Ortsfeuerwehren steigt die Aufwandsentschädigung. Sollte dem Vorschlag auf den 2. Stellvertreter nicht gefolgt werden, wäre der Mehraufwand nicht erforderlich.

 

 

Gegenüber den bisherigen Planungen wären für den Bereich der Feuerwehren Mehraufwendungen in Höhe von 47.000,00 € (Mehraufwendungen Gesamt = 57.000;00 €; Mehreinnahmen 10.000,00 €) einzuplanen, die innerhalb des Gesamtbudgets 150 nicht anderweitig zu decken sind.

 

Wie aufgeführt, basieren die Erhöhungen zum Teil auf nicht beeinflussbare Faktoren von außerhalb. Es zeigt sich deutlich, dass gerade die Unterhaltung der Gerätschaften (Fahrzeuge wie bewegliches Vermögen) und die Schutzbekleidung weiterhin die größten Bereiche darstellen. Der Mehrbedarf an Atemschutzgeräteträgern wurde rechnerisch ermittelt.

 

Die Beschaffung von Gerätschaften, insbesondere auch der Umstellung der Einsatzbekleidung, wurde bereits auf mehrere Jahre verteilt, um den jährlichen Feuerwehransatz nicht über Gebühr zu belasten, obwohl teils die Gerätschaften normbedingt gefordert werden, bzw. die Kameraden nicht gleich auftreten können. Die Beantragungen bei der Geräteschau wurden entsprechend des Verwaltungsvorschlages auf die im Haushalt vorgesehenen Mittel eingekürzt. Kürzungen könnten lediglich bei den wenigen freiwilligen Leistungen erfolgen. Da der Feuerwehrball bereits für 2022 abgesagt ist, wurden die Mittel für den Zuschuss für 2022 ausgeplant. Es könnten jedoch z.B. die Gutscheine für Ehrungen verdienter Alterskameraden (Jubiläen) gestrichen werden. Dies sollte aus Sicht der Verwaltung jedoch erst erfolgen, wenn keinerlei andere Möglichkeit der Mittelbereitstellung erfolgen kann.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Aufgrund ausstehender Termine und Rückantworten können sich insbesondere bzgl. der Löschteichunterhaltung, Hydranten/Löschbrunnen, Sirenen, der Einsatzbekleidungswartung und bei den Spinden noch Änderungen ergeben.

 

 

Investitionen

Auswirkungen Ergebnishaushalt

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2022

Gesamtinvestition

-€-

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

-€-

Planungskosten

 

 

Abschreibungen

Ca. - 3.050 €

Anschaffungs-/
Herstellungskosten

 

-          30.500 €

Personalaufwand

 

 

 

 

Unterhaltungsaufwand

- 57.000 €

Zuwendungen

 

 

Betriebsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Auflösungserträge

 

 

 

 

Entgelte/Gebühren

10.000 €

 

 

 

Lfd. Zuwendungen

 

Gesamtsumme

 

- 30.500 €

Gesamtsumme

- 50.050 €

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: 

Ja

Nein

 

 

 

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Anlage/n:

Beantragungen Geräteschau 2021

Haushaltsplanung Investitionsprogramm 2022 – 2027

Haushaltsplanung Ergebnishaushalt Feuerwehr 2022

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beantragungen Geräteschau 2022 (161 KB)      
Anlage 2 2 Haushaltsplanung Investitionsprogramm 2022-2027 (217 KB)      
Anlage 3 3 Haushaltsplanung Ergebnishaushalt Feuerwehr 2022 (233 KB)