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Beschlussvorschlag:Dem Antrag des DRK-Kreisverbandes Ammerland e. V. auf Umstellung des Tarifvertrages auf den TVöD SuE zum 01.01.2022 wird stattgegeben. Die benötigten Haushaltsmittel von jährlich ca. 133.200 € zuzüglich künftiger tariflicher Erhöhungen werden vorbehaltlich der Zustimmung durch den Haushaltsausschuss bereitgestellt.
Sachverhalt:Mit beiliegendem Antrag bittet der DRK-Kreisverband Ammerland e. V. um Bereitstellung von zusätzlichen Haushaltsmitteln für Personalkosten, die durch die Umstellung des Tarifvertrages auf TVöD SuE entstehen würden.
Mit Überleitung des BAT auf TVöD zum 01.10.2005 hat es auch eine Veränderung im Erzieher- und Sozialbereich gegeben. Hier gilt ein eigener Tarifvertrag, der TVöD SuE, nach dem alle im öffentlichen Dienst tätigen pädagogischen Kräfte bezahlt werden.
Tarifverträge gelten unmittelbar nur für diejenigen Beschäftigten, die Mitglied einer vertragsschließenden Gewerkschaft sind und für Arbeitgeber, die Mitglied in dem vertragsschließenden Arbeitgeberverband sind. Tatsächlich wenden die Arbeitgeber die Tarifverträge auch auf Beschäftigte an, die nicht Mitglied einer Gewerkschaft sind oder deren Arbeitgeber nicht dem Arbeitgeberverband angehört. Dies erklärt, warum das DRK bisher seinen eigenen Tarifvertrag angewendet hat.
Die finanzielle Ungleichbehandlung war in den ersten Jahren des neuen Tarifvertrages im Einzelfall nicht so extrem spürbar wie nun, weil vor allem bei den Mitarbeiter*innen, die schon langjährig in der Einrichtung tätig sind, die Erfahrungsstufen im BAT finanziell weniger honoriert wurden als dies im TVöD SuE der Fall ist. Dies führt verständlicherweise zu Unmut bei den Mitarbeiter*innen. Es ist zu erwarten, dass es zu Abwanderungen aufgrund des Fachkräftemangels kommt, weil auch alle neuen Kitas in Trägerschaft des DRKs entsprechend des geltenden Tarifvertrages TVöD SuE vergütet werden.
Der DRK-Kreisverband Ammerland stellt mit dem Betrieb der Kindertagesstätte Fröbelstraße sicher, dass die Stadt Westerstede den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz erfüllen kann. Würde die Stadt diese Aufgabe übernehmen, müsste sie ebenfalls die Personalkosten in beantragter Höhe aufwenden. Dem Ansinnen des DRK-Kreisverbandes Ammerland ist daher nachzukommen. Die Umleitung des Tarifvertrages hat keine Auswirkungen auf den vom Land gezahlten Personalkostenzuschuss, da es sich hier um einen pauschalierten Festbetrag handelt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Antrag des DRK-Kreisverbandes Ammerland auf Umstellung des Tarifvertrages
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