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Vorlage - 21/1107  

 
 
Betreff: Erneuerung der Lichtsignalanlage (Ampel) Bahnhofstraße/Gaststraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Janßen, Harald
Beratungsfolge:
Straßen- und Wegeausschuss Entscheidung
16.11.2021 
Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Erneuerung der Lichtsignalanlage Bahnhofstraße/Gaststraße wird gemäß den Vorgaben der NGVFG-Förderung umgesetzt, sofern die Fördermittel von der Bewilligungsstelle genehmigt werden. Im Haushalt 2022 sind für die Baumaßnahme zusätzliche Mittel in Höhe von 22.000 Euro als Eigenanteil einzuplanen. Der Haushaltsausschuss wird gebeten, die im Sachverhalt genannten Beträge im Haushalt 2022 zur Verfügung zu stellen.

 

 

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Sachverhalt:

Wie bereits in den vergangenen Ausschusssitzungen berichtet wurde, ist die in den 1980-er Jahren errichtete Lichtsignalanlage (Ampel) Bahnhofstraße/Gaststraße abgängig. Dies wird auch durch die permanenten Ausfälle der Ampel deutlich. Zudem wurde von der Straßenverkehrsbörde auf die nicht ordnungsgemäßen Fußgängerübergänge hingewiesen. Für eine Erneuerung der Anlage wurden deshalb bereits Gelder in diesem Jahr im Haushalt bereitgestellt.

In der letzten Sitzung wurde angeregt, für diese Maßnahme Fördergelder einzuwerben. Ebenso sollten die Möglichkeiten der Vorrangschaltung für Busse und der Kombinierbarkeit einer später zu erneuernden Ampelanlage beim ZOB erwogen werden.

In der Zwischenzeit wurden verschiedene Fördermöglichkeiten für den Umbau der Kreuzungsampel hinsichtlich der Förderquote und -bedingungen überprüft. Dabei hat sich herausgestellt, dass mit der NGVFG-Förderung eine 75%-ige Förderung erreicht werden könnte. Andere Förderungen liegen weit unterhalb dieser Quote. Um eine Förderung für das kommende Jahr zu erhalten, war von der Stadt bis Mitte September ein Förderantrag bei der Bewilligungsstelle vorzulegen. Dieser Antrag wurde zwischenzeitlich fristgerecht eingereicht.

Die neue Ampelanlage ist entsprechend dem aktuellen technischen Stand der Technik konzipiert worden. Dabei sind auch die Möglichkeiten (Nachrüstung) der Vorrangschaltung für Busse und der Kombinierbarkeit einer später zu erneuernden Ampelanlage beim ZOB berücksichtigt worden. Ebenso sollen die Überwegungen barrierefrei und mit taktilen Elementen ausgestattet werden. Die Aufstellflächen sollen bezüglich der Größe optimiert werden. Die Planung soll in der Sitzung vorgestellt werden.

Laut aktueller Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtkosten auf rd. 160.000 Euro. Bei einer 75%-igen Förderquote (bezogen auf die zuwendungsfähigen Kosten) würde der Zuschuss sich auf rd. 120.000 Euro belaufen. Folglich wäre der Eigenanteil rd. 40.000 Euro. Für die Ingenieurleistungen werden rd. 12.000 Euro veranschlagt.

Im Haushaltsplan 2021 wurden für diese Maßnahme zunächst 30.000 Euro eingeplant. Für die Finanzplanung würden Ausgaben von insgesamt 172.000 Euro (160.000 Euro Baukosten zuzüglich 12.000 Euro Ingenieurgebühren) anfallen. Nach Abzug der vorhandenen Mittel wären Ausgaben von 142.000 Euro und Einnahmen von 120.000 Euro im Haushaltsjahr 2022 anzusetzen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Investitionen

Auswirkungen Ergebnishaushalt

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2022

Gesamtinvestition

-€-

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

-€-

Planungskosten

- 12.000

- 12.000

Abschreibungen

- 6.900 / a

Anschaffungs-/
Herstellungskosten

- 130.000

- 160.000

Personalaufwand

 

 

 

 

Unterhaltungsaufwand

 

Zuwendungen

+ 120.000

+ 120.000

Betriebsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Auflösungserträge

+ 4.800 / a

 

 

 

Entgelte/Gebühren

 

 

 

 

Lfd. Zuwendungen

 

Gesamtsumme

- 22.000

- 52.000

Gesamtsumme

2.100 / a

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: 

Ja

Nein

 

Investitionsmaßnahme:

541102101-6

Produkt:

54110.096000

 

 

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Anlage/n:

Keine