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Beschlussvorschlag:Die vertraglichen Beziehungen zwischen der Stadt Westerstede und dem Landkreis Ammerland in Bezug auf die Regelung der Finanzbeziehungen im Schulwesen und der Kreisschulbaukasse werden vorzeitig beendet.
Sachverhalt:Im Jahr 2010 wurde eine Neuregelung der laufenden Schulbeteiligung beschlossen. Diese Neuregelung beinhaltete, dass der Landkreis Ammerland und die kreisangehörigen Gemeinden keine Umlagen mehr in die Kreisschulbaukasse einzahlen und auch keine Förderungen mehr aus der Kreisschulbaukasse erfolgen. Die Rückabwicklung sah vor, dass die gewährten Darlehen bis 2035 von den Gemeinden zurückgezahlt und die Ausleihungen der Gemeinden an die Kreisschulbaukasse ebenfalls in diesem Zeitraum abgewickelt werden. Der damalige Vertrag ist als Anlage beigefügt.
Die Stadt Westerstede hat insgesamt 1.905.974,08 € in die Kreisschulbaukasse eingezahlt. Einschließlich der in 2021 erfolgten Rückzahlung besteht seitens der Stadt Westerstede noch eine Forderung gegenüber dem Landkreis Ammerland in Höhe von 950.738,56 € entsprechend der vertraglichen Regelungen.
Von diesen 950.738,56 € entfallen 271.325,57 € auf die Ausleihung, sodass ein Betrag in Höhe von 679.412,99 € als Sonderposten zu bilanzieren wäre und zur Finanzierung von schulischen Investitionen zu verwenden ist (Zweckbindung).
Die von der Stadt Westerstede an den Landkreis zurückzuzahlenden Darlehen belaufen sich auf eine Restverbindlichkeit von 1.649.366,87 €. Diese Rückzahlung würde zeitgleich mit der Abwicklung der Ausleihung erfolgen, sodass in Summe eine Sondertilgung in Höhe von 698.628,31 € an den Landkreis Ammerland zu zahlen wäre.
Da die Stadt Westerstede derzeit Strafzinsen aufgrund von zu hohen Geldbeständen an Geldinstitute zahlt, wäre hier eine Entlastung des Zinsaufwandes zu verzeichnen.
Gleichzeitig würde die Stadt ihren Schuldenstand um rd. 1,65 Mio. € verringern. Dies wäre insbesondere im Hinblick auf eine Neuverschuldung aufgrund der Übernahme des Schuldenstandes des Hössensportzentrums durch Wiedereingliederung in den städtischen Haushalt positiv zu betrachten.
In Absprache mit dem Landkreis Ammerland könnte die vollständige Rückabwicklung der Kreisschulbaukasse zwischen der Stadt Westerstede und dem Landkreis Ammerland Anfang 2022 erfolgen.
Kurzfristige Liquiditätskredite könnten im Bedarfsfall derzeit noch immer zu einem negativen Zinssatz aufgenommen werden, sodass sich aus der Rückzahlung des zinsfreien Kredites keine Zinsbelastungen für den kommunalen Haushalt ergeben würden.
Eine vorzeitige Ablösung von Krediten des Kreditmarktes ist derzeit nicht oder nur zu unwirtschaftlichen Konditionen möglich.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Die Einplanung in den Haushalt 2022 wäre erforderlich.
Anlage/n:
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