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Vorlage - 21/1112  

 
 
Betreff: Überörtliche Kommunalprüfung des Landesrechnungshofes - Haushaltsrisiken durch Investitionsrückstände -
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Amt für Finanzen Bearbeiter/-in: Dierßen, Silvia
Beratungsfolge:
Haushaltsausschuss Vorberatung
06.12.2021 
Sitzung des Haushaltsausschusses zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
14.12.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Im 4. Quartal 2020 fand gem. §§ 1-4 des Niedersächsischen Prüfungsgesetzes (NKPG) eine Überörtliche Prüfung des Landesrechnungshofes zum Thema “Haushaltsrisiken durch Investitionsrückstände“ im Rahmen einer Online-Befragung statt. Insgesamt haben 941 der 1.047 niedersächsischen Kommunen an der Befragung teilgenommen. Zwischenzeitlich liegt das Prüfungsergebnis vor und ist als Anlage beigefügt.

 

Die Schwerpunkte der Befragung lagen auf den Themenbereichen „Haushaltsdaten“, „Entwicklung des Vermögens und der Abschreibungen auf Sachanlagen“ sowie der „Entwicklung von Investitionsrückständen“. Als Datengrundlage wurden die Jahre 2016 bis 2023 herangezogen.

 

Durch die niedersächsische Gemeindestatistik wurde für das Jahr 2020 ein Investitionsvolumen für die kommunalen Kernhaushalte in Höhe von rd. 4,4 Mrd. € ausgewiesen, wovon ca. die Hälfte auf Baumaßnahmen entfällt. Die Investitionsrückstände betragen für die niedersächsischen Kommunen für das Jahr 2020 auf Grundlage einer Hochrechnung rd. 20,6 Mrd. €. Dabei entfallen rd. 28,8 % auf den Infrastrukturbereich Straßen und 27,2 % auf den Infrastrukturbereich Schulen.

Nur rd. 28 % der Kommunen geht davon aus, dass die Investitionsrückstände innerhalb der kommenden fünf Jahre abgebaut oder zumindest gesenkt werden könne, während rd. 30 % der Kommunen von einem weiteren Anstieg der Investitionsrückstände ausgeht. Besonders im Bereich der Straßen und Schulen wird mit einem Anstieg gerechnet, ebenso im Bereich der Kinderbetreuung.

 

Als Hauptgrund für die Investitionsrückstände wurden in der Befragung unzureichende Finanzmittel und Personalmangel, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Kommunen, genannt. Weiterhin wurden erhöhte Baukosten, steigende Standards, langwierige Förderverfahren, gesetzliche Rahmenbedingungen und komplexe Entscheidungsprozesse als Ursachen angegeben.

 

Die Verschuldung der niedersächsischen Kommunen aus Investitionskrediten belief sich im Jahr 2020 auf 11,5 Mrd. €. Im Vergleich zu 2017 stieg die Gesamtverschuldung aus Investitionskrediten um 1,4 Mrd. € an.

Durchschnittlich werden von den Kommunen lediglich 64 % des eingeplanten Investitionsvolumens für Investitionsmaßnahmen umgesetzt was die Schlussfolgerung zulässt, dass die geplanten Investitionen nicht im angestrebten Maß realisiert werden.

 

In der ausführlicheren Prüfungsmitteilung des Nds. Landesrechnungshofes wurde das Land in verschiedene Bezirke nach Gemeindearten, Gemeindegrößen und regionaler Zuordnung eingeteilt und die o.g. Werte wurden auf die verschiedenen Bezirke bezogen. Daraus ergab sich ein Vergleich innerhalb Niedersachsens.

 

Der Landkreis Ammerland wurde zusammen mit den Städten Oldenburg und Delmenhorst, sowie den Landkreisen Cloppenburg und Oldenburg dem Oldenburger Raum zugeordnet.

Sowohl der Raum Oldenburg als auch der Bereich Ostfriesland-Nordseeküste weist die geringsten Investitionsrückstände in ganz Niedersachsen auf. Im Oldenburger Raum beträgt der Investitionsrückstand je Einwohner 1.510 € - im Raum Hannover liegt dieser Wert im Vergleich bei 3.161 €.

 

Als fiktiver Zeitraum für den Abbau der Investitionsrückstände wird für den Oldenburger Raum ein Zeitraum von 5 Jahren in Betracht gezogen – im Durchschnitt liegt dieser Wert niedersachsenweit bei 9 Jahren. Demnach ist auch bei dieser Betrachtung der Oldenburger Raum deutlich besser aufgestellt als der Landesdurchschnitt.

 

Im Bericht des Niedersächsischen Landesrechnungshofes können weitere Einzelheiten und Zusammensetzungen der Investitionsrückstände eingesehen werden.

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsrisiken durch Investitionsrückstände - Prüfungsmitteilung (2947 KB)