Der Verwaltungsausschuss besteht aus dem Bürgermeister, den Beigeordneten und den Abgeordneten mit beratender Stimme nach § 74 Abs. 3 NKomVG (=Grundmandat). Den Vorsitz führt der Bürgermeister. Die Bildung des Verwaltungsausschusses erfolgt nach folgendem Verfahren:
- Die Verteilung der Sitze im Verwaltungsausschuss an die Fraktionen und Gruppen erfolgt nach dem Höchstzahlverfahren d´Hondt.
- Die Fraktionen und Gruppen benennen die Beigeordneten bzw. Grundmandatsinhaber.
- Die Sitzverteilung des Verwaltungsausschusses wird gemäß § 75 Abs. 1 S.1 NKomVG i.V.m. § 71 Abs. 5 NKomVG durch Ratsbeschluss festgestellt.
- Nach dem Beschluss ist für jeden Beigeordneten und Grundmandatsinhaber ein Vertreter zu bestimmen. Eine Fraktion oder Gruppe mit nur einem Mitglied kann zwei Vertreter benennen. In diesem Fall ist jedoch eine Reihenfolge der Vertretung festzulegen. Vertreter, die von der gleichen Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, können sich auch untereinander vertreten