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Vorlage - 21/1121  

 
 
Betreff: Bildung des Verwaltungsausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Hauptamt Bearbeiter/-in: Wetenkamp, Insa
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
09.11.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede (konstituierende Sitzung) geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

ohne

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Der Verwaltungsausschuss besteht aus dem Bürgermeister, den Beigeordneten und den Abgeordneten mit beratender Stimme nach § 74 Abs. 3 NKomVG (=Grundmandat). Den Vorsitz führt der Bürgermeister. Die Bildung des Verwaltungsausschusses erfolgt nach folgendem Verfahren:

 

  1. Die Verteilung der Sitze im Verwaltungsausschuss an die Fraktionen und Gruppen erfolgt nach dem Höchstzahlverfahren d´Hondt.

 

  1. Die Fraktionen und Gruppen benennen die Beigeordneten bzw. Grundmandatsinhaber.

 

  1. Die Sitzverteilung des Verwaltungsausschusses wird gemäß § 75 Abs. 1 S.1 NKomVG i.V.m. § 71 Abs. 5 NKomVG durch Ratsbeschluss festgestellt.

 

  1. Nach dem Beschluss ist für jeden Beigeordneten und Grundmandatsinhaber ein Vertreter zu bestimmen. Eine Fraktion oder Gruppe mit nur einem Mitglied kann zwei Vertreter benennen. In diesem Fall ist jedoch eine Reihenfolge der Vertretung festzulegen. Vertreter, die von der gleichen Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, können sich auch untereinander vertreten

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Anlage/n:

Anlage/n: