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Beschlussvorschlag:Die in den konstituierenden Sitzungen des Stadtschülerrates und des Stadtelternrates sowie die von der Schulpersonalvertretung gewählten Personen werden als stimmberechtigte Vertreter für den Ausschuss für Schule und Bildung berufen.
Sachverhalt:Zu Beginn der Legislaturperiode des neu gewählten Rates der Stadt Westerstede sind auch die nach § 110 Absatz 2 NSchG hinzugewählten Mitglieder des Ausschusses für Schulen und Bildung neu zu bestimmen.
Kraft Gesetzes sind dabei jeweils mindestens ein Lehrer-, ein Schüler- und ein Elternvertreter zu benennen. Nach Entscheidung des Rates wurde in der Vergangenheit auch immer ein Schulleitervertreter zusätzlich benannt, der ebenfalls kraft Gesetzes stimmberechtigt ist. Nach der Verordnung über das Berufsverfahren für die kommunalen Schulausschüsse werden die Vertretungen jeweils über deren Beschlussgremien vorgeschlagen. Dabei sind die Vertretungen der Eltern, Lehrer und Schulleitungen für die volle, die der Schüler für die halbe Ratsperiode zu berufen. Die Vertretungen der Lehrer*innen und der Schulleitungen wurden durch die Schulpersonalvertretung vorgeschlagen. Als Vertreter wurden hier benannt: Lehrervertreter: Sören Bruchmann (Oberschule)
Schulleitungsvertretung: Dominik Wedemann (Brakenhoffschule)
Am 13. Oktober 2021 hat die konstituierende Sitzung des Stadtschülerrates stattgefunden. Einstimmig wurde hier folgender Vertreter gewählt: Schülervertreter: Marc Kuntze (Schule an der Goethestraße, Klasse 10) Für die Stellvertreterposten gab es keine Vorschläge. Eine Nachwahl ist jedoch jederzeit möglich. Am 04. November 2021 ist die konstituierende Sitzung des Stadtelternrates mit der Wahl der Elternvertretung vorgesehen. Die namentlichen Vorschläge werden in der Sitzung des Rates nachgereicht, so dass auch hier eine Benennung möglich sein wird. Nach der Verordnung über das Berufungsverfahren für die kommunalen Schulausschüsse sind die vorgenannten Vorschläge für den Stadtrat bindend. Alle Vertretungen können damit bereits in der nächsten Sitzung des Schulausschusses, die am 15.11.2021, vorgesehen ist, tätig werden.
Finanzielle Auswirkungen:-/-
Anlage/n:-/-
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