Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:ohne
Sachverhalt:Der Rat wählt gemäß § 81 Abs. 2 NKomVG aus den Beigeordneten in seiner ersten Sitzung bis zu drei ehrenamtliche Stellvertreter/innen des Bürgermeisters.
Sollen mehrere Vertreter gewählt werden, kann dies durch Einzelwahl oder Blockwahl geschehen. Im Falle der Blockwahl werden die vorgesehenen Bewerber in einem Wahlgang gewählt. Soweit mehrere Wahlvorschläge vorliegen, empfiehlt sich jedoch jede Stellvertreterposition einzeln zu wählen. Gewählt wird schriftlich, auf Verlangen eines Ratsmitgliedes ist geheim zu wählen.
Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen des Rates auf sich vereint (mind. 18). Es kann eine Reihenfolge der Vertretung bestimmt werden. Geschieht dies nicht, sind die Vertreter gleichberechtigt. Ein evtl. Beschluss über die Reihenfolge der Vertreter wird mit einfacher Mehrheit gefasst
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||