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Vorlage - 21/1123  

 
 
Betreff: Wahl der stellvertretenden Bürgermeisterinnen/Bürgermeister
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Hauptamt Bearbeiter/-in: Wetenkamp, Insa
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
09.11.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede (konstituierende Sitzung) geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

ohne

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Der Rat wählt gemäß § 81 Abs. 2 NKomVG aus den Beigeordneten in seiner ersten Sitzung bis zu drei ehrenamtliche Stellvertreter/innen des Bürgermeisters.

 

Sollen mehrere Vertreter gewählt werden, kann dies durch Einzelwahl oder Blockwahl geschehen. Im Falle der Blockwahl werden die vorgesehenen Bewerber in einem Wahlgang gewählt. Soweit mehrere Wahlvorschläge vorliegen, empfiehlt sich jedoch jede Stellvertreterposition einzeln zu wählen. Gewählt wird schriftlich, auf Verlangen eines Ratsmitgliedes ist geheim zu wählen. 

 

Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen des Rates auf sich vereint (mind. 18). Es kann eine Reihenfolge der Vertretung bestimmt werden. Geschieht dies nicht, sind die Vertreter gleichberechtigt. Ein evtl. Beschluss über die Reihenfolge der Vertreter wird mit einfacher Mehrheit gefasst

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Anlage/n:

Anlage/n: