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Vorlage - 21/1124  

 
 
Betreff: Bildung der Ausschüsse des Rates einschließlich der nach besonderen Rechtsvorschriften zu bildenden Ausschüsse
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Hauptamt Bearbeiter/-in: Wetenkamp, Insa
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
09.11.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede (konstituierende Sitzung) geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Ohne

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Der Rat kann gemäß § 71 NKomVG beratende Ausschüsse bilden.

 

Die Bildung der Ausschüsse erfordert folgendes Verfahren:

 

1. Beschluss über die Zahl und Stärke der Ausschüsse

2. Benennung der Mitglieder durch die Fraktionen und Gruppen

3. Benennung der beratenden Mitglieder durch die Fraktionen und Gruppen, auf die im  Ausschuss kein Sitz entfallen ist. (Grundmandat)

4. Benennung des Ausschusses der Wahl als beratendes Mitglied durch Ratsmitglieder, die keiner Fraktion oder Gruppe angehören. (Grundmandat)

5. Feststellungsbeschluss des Rates nach § 71 Abs. 5 NKomVG

 

Die Fraktionen und Gruppen, denen nach dem Verteilverfahren das Benennungsrecht zusteht, sind bei der Benennung der Ausschussmitglieder nicht auf ihre Fraktion/Gruppe beschränkt. Sie können auch fraktionslose Ratsmitglieder oder Mitglieder anderer Fraktionen vorschlagen.

 

Die Verteilung der Ausschusssitze erfolgt nach dem Höchstzahlverfahren d´Hondt. Gehören einer Fraktion oder Gruppe mehr als die Hälfte der Ratsmitglieder an, so stehen ihr auch mehr als die Hälfte der im Ausschuss zu vergebenden Sitze zu. Der Rat kann jedoch gemäß § 71 Abs. 10 NKomVG auch einstimmig ein abweichendes Verfahren zur Sitzverteilung beschließen.

 

Die Inanspruchnahme eines evtl. Grundmandates muss zwingend in der konstituierenden Sitzung erfolgen. Mit dem Feststellungsbeschluss nach § 71 Abs. 5 NKomVG ist die Ausschussbildung abgeschlossen, so dass die nachträgliche Nominierung eines beratenden Mitgliedes mit Grundmandat nicht mehr möglich ist.

 

In der vergangenen Ratsperiode waren folgende Ausschüsse gebildet:

 

Name:         Ratsmitglieder

 

Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft 13

Ausschuss für Schule und Bildung      11

Ausschuss für Straßen- und Wege      13

Ausschuss für Sport          9

Hössenausschuss (Werksausschuss)       9

Ausschuss für Familien, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt 13

Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Märkte und Mobilität  13

Ausschuss für Feuerwehr, Sicherheit und Ordnung      9

Ausschuss für Haushalt und Finanzen     11

Ausschuss für Kunst und Kultur        9

 

Für den Ausschuss für Schule und Bildung gelten besondere Rechtsvorschriften.

Schulausschuss

Nach § 110 des Nds. Schulgesetzes bilden die Schulträger einen oder mehrere Schulausschüsse. Die Schulausschüsse setzen sich aus Mitgliedern des Rates und aus stimmberechtigten Vertretern der Schulen zusammen.

 

2/3 der Mitglieder des Schulausschusses müssen jedoch Ratsmitglieder sein. Dem Schulausschuss müssen mindestens je ein Vertreter der Lehrkräfte, der Eltern und der Schüler angehören. Die Vertreter der Schulen werden vom Rat nach Vorschlägen der Vertretungsgruppen der Lehrer, der Eltern und der Schüler berufen. Die Vorschläge sind für den Rat bindend. Ein Vorschlag kann also nur dann zurückgewiesen werden, wenn er nicht rechtmäßig zustande gekommen ist.

 

In der abgelaufenen Wahlperiode hat die Stadt Westerstede folgende Vertreter der Schulen berufen:

 ein Vertreter der Eltern,

 ein Vertreter der Lehrkräfte,

 ein Vertreter der Schüler,

 ein Vertreter der Schulleiter,

 

Der § 110 NSchG regelt die Besetzung des Schulausschusses abschließend. Aus diesem Grund können in diesen spezialgesetzlichen Ausschuss keine hinzugewählten Mitglieder nach § 71 Abs. 7 NKomVG berufen werden (z.B. Seniorenbeirat, Jugendbeirat).

 

Die namentliche Berufung der hinzugewählten Mitglieder des Schulausschusses erfolgt unter TOP 12.

 

Hössenausschuss

Mit der Auflösung des Eigenbetriebs Hössensportzentrum ist keine Bildung eines Werksausschusses mehr erforderlich.

 

Vorschlag der Gruppe SPD/UWG/GRÜNE/FDP

 

Herr Kroon hat als Sprecher der Gruppe SPD/UWG/GRÜNE/FDP gebeten, den Ratsmitgliedern die Einrichtung folgender Ausschüsse vorzuschlagen:

 

Bauausschuss       13

Umwelt- und Klimaausschuss     11

Straßen- und Wegeausschuss     13

Schulausschuss       11

Sportausschuss       11

Kulturausschuss         9

Sozialausschuss       13

Wirtschaftsausschuss      13

Feuerwehrausschuss           9

Haushaltsausschuss       11

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Anlage/n:

Anlage/n: