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Vorlage - 21/1125  

 
 
Betreff: Berufung beratender Mitglieder in die Fachausschüsse
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Hauptamt Bearbeiter/-in: Wetenkamp, Insa
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
09.11.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede (konstituierende Sitzung) geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Ohne 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

In die Fachausschüsse waren in der letzten Ratsperiode als weitere beratende Mitglieder gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG berufen:

 

-          je ein Vertreter des Jugendbeirates und des Seniorenbeirates zu den öffentlichen Tagesordnungspunkten in alle Fachausschüsse

 

-          das Westersteder Mitglied des Ammerländer Behindertenbeirates, ein Vertreter des Stadtelternrates für Kindertagesstätten und ein Vertreter der Kindergartenleitungen der externen Träger zu den öffentlichen Tagesordnungspunkten in den Ausschuss für Familien, Jugend, Senioren und Soziales

 

-          ein Vertreter des Kreissportbundes zu den öffentlichen Tagesordnungspunkten in den Sportausschuss

 

-          der Stadtbrandmeister in den Feuerwehrausschuss

 

-          in den Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Märkte anlassbezogen zu den öffentlichen Tagesordnungspunkten: jeweils ein Vertreter des Wirtschaftsforums, der Werbegemeinschaft Halsbek, des Ortsbürgervereins Ocholt, Abteilung Handel, des Ortsbürgervereins Westerstede sowie des BürgerBus Westerstede e.V.

 

Hinweis: Die Werbegemeinschaft Halsbek hat sich inzwischen aufgelöst. Es wird vorgeschlagen, zukünftig zum Wirtschaftsausschuss anlassbezogen einen Vertreter des Wirtschaftsforums sowie einen Vertreter des BürgerBus Westerstede e.V. einzuladen.

 

Bei der Entscheidung über die Berufung der weiteren beratenden Mitglieder in die Fachausschüsse ist zu berücksichtigen, dass sich die Ausschüsse gemäß § 71 Abs. 7, S. 2 NKomVG zu mindestens 2/3 aus Ratsmitgliedern zusammensetzen müssen.

 

Die beratenden Mitglieder sind reguläre Mitglieder der Ausschüsse mit allen Rechten und Pflichten. Sie haben jedoch kein Stimmrecht bei der Beschlussfassung.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Anlage/n:

Anlage/n: