Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:ohne
Sachverhalt:Die Ausschussvorsitze werden den Fraktionen und Gruppen in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1,2,3, usw. ergeben. (§ 71 Abs. 8 NKomVG) Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los.
Im ersten Schritt benennen die Fraktionen und Gruppen die Ausschüsse, deren Vorsitze sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen. Nachdem alle Ausschussvorsitze an die Fraktionen und Gruppen vergeben sind, bestimmen diese die Vorsitzenden aus der Mitte der Abgeordneten, die den Ausschüssen angehören.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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