Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:Feststellungsbeschluss über die benannten Vertreter in Vereinen, Verbänden und sonstigen Institutionen nach dem Höchstzahlverfahren
Wahl von Vertretern in Vereinen, Verbänden und sonstigen Institutionen
Sachverhalt:Die Stadt Westerstede entsendet Vertreter in verschiedene Vereine, Verbände sowie sonstige Institutionen. Das Verfahren zur Besetzung dieser unbesoldeten Stellen hängt von der Zahl der zu entsendenden Vertreter ab.
Soweit mehrere unbesoldete Stellen an Ratsmitglieder zu vergeben sind, ergibt sich die Verteilung, wie bei der Ausschussbesetzung, nach dem Höchstzahlverfahren (§ 71 Abs. 6 NKomVG). Die Vertreter werden von den Fraktionen und Gruppen benannt. Über die Besetzung erfolgt ein Feststellungsbeschluss.
Allerdings ist zu berücksichtigen, dass bei der Entsendung mehrerer Vertreter in Unternehmen und Einrichtungen, der Bürgermeister gemäß § 138 NKomVG Anspruch auf eine Vertreterposition hat, soweit er hierauf nicht verzichtet. Die Vergabe der Stellen nach dem Höchstzahlverfahren kommt daher in der Regel nur in Betracht, wenn mindestens drei unbesoldete Stellen zu vergeben sind.
Ist in den Verbänden und Vereinen nur eine unbesoldete Stelle durch ein Ratsmitglied zu besetzten, wird die Person gewählt (§ 67 NKomVG). Gewählt wird schriftlich. Steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt. Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes ist geheim zu wählen.
Bestimmung von Vertretern der Stadt in Verbänden und Vereinen (§ 138 Abs. 2 NKomVG) Besetzung der Stellen nach dem Höchstzahlverfahren d´Hondt.
3 Vertreter und 2 Stellvertreter (BGM + 2 Ratsmitglieder) Nach § 9 der Satzung der Touristik Westerstede e.V. benennt die Stadt Westerstede drei Beisitzer für den Vorstand sowie deren Vertreter. Der Bürgermeister hat Anspruch auf eine Vertreterposition.
3 Vertreter und 2 Stellvertreter (BGM + 2 Ratsmitglieder) Für den Kindergartenverein Hollwege, den DRK Kindergarten, sowie die kirchlichen Kindergärten wird jeweils ein Kuratorium gebildet. In das Kuratorium werden der Bürgermeister und zwei Ratsmitglieder als stimmberechtigte Mitglieder entsandt.
3 Vertreter und 2 Stellvertreter (BGM + 2 Ratsmitglieder) Das Kuratorium wurde für die Jugendeinrichtungen in Westerstede, Ocholt und Halsbek als vorbereitendes Gremium des Fachausschusses eingerichtet. In das Kuratorium werden der Bürgermeister und zwei Ratsmitglieder entsandt.
3 Vertreter und 2 Stellvertreter, (BGM + 2 Ratsmitglieder) Nach § 9 der Satzung gehören neben dem Bürgermeister zwei weitere Personen zum Vorstand, die vom Rat der Stadt Westerstede zu benennen sind.
3 Vertreter und 2 Stellvertreter, (BGM + 2 Ratsmitglieder) Nach § 7 der Satzung der Jaspers-Hochkamp-Stiftung entsendet der Rat für die Dauer der Ratsperiode zwei Vertreter in den Beirat. Der Bürgermeister gehört dem Beirat laut Satzung kraft Amtes an.
Der Gesellschaftervertrag der SEG regelt, dass sich der Aufsichtsrat aus den Beigeordneten des Verwaltungsausschusses und dem Bürgermeister als Vorsitzenden zusammensetzt. Stellvertretende Mitglieder des Aufsichtsrates sind die stv. Beigeordneten. Über die Entsendung der Beigeordneten in den Aufsichtsrat ist ein feststellender Beschluss nach § 71 Abs. 5 NKomVG erforderlich.
Wahl von Vertretern der Stadt in Verbänden und Vereinen (§ 138 Abs. 1 NKomVG) Gewählt wird schriftlich. Steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt.
Bürgermeister und 1 Vertreter und 1 Stellvertreter Nach § 5 Abs. 4 der Verordnung über die Oldenburgische Landschaft stellen die kreisangehörigen Städte und Gemeinde je zwei Vertreter zur Landschaftsversammlung. Der Bürgermeister hat Anspruch auf eine Vertreterposition.
1 Vertreter und 1 Stellvertreter Nach § 10 des Gesellschaftervertrages wird die Gesellschafterin (= Stadt) durch eine vom Rat der Stadt Westerstede gewählte Person vertreten.
1 Vertreter Gemäß § 21 des Gesellschaftsvertrages kann die Stadt Westerstede ein Mitglied für den Aufsichtsrat vorschlagen, welches dann von der Gesellschafterversammlung gewählt wird.
1 Vertreter und 1 Stellvertreter Die Stadt hat das Recht, eine Vertreterin/einen Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Ammerländer Wohnungsbaugesellschaft mbH zu entsenden.
1 Vertreter Nach § 9 des Gesellschaftsvertrages kann die Stadt ein Mitglied in den Aufsichtsrat berufen. Darüber hinaus ist der Bürgermeister ständig beratendes Mitglied im Aufsichtsrat.
Bürgermeister und 1 Vertreter und 1 Stellvertreter Gemäß § 11 des Gesellschaftsvertrages kann die Stadt sich als Gesellschafterin von bis zu zwei Personen vertreten lassen. Der Bürgermeister hat Anspruch auf eine Vertreterposition.
1 Vertreter und 1 Stellvertreter Die Stadt Westerstede ist seit 1973 Mitglied der Universitätsgesellschaft Oldenburg. Sie kann eine Vertreterin/einen Vertreter in die Mitgliederversammlung entsenden.
1 Vertreter und 1 Stellvertreter Nach § 5 Abs. 4 der Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK) vom 19. Mai 2005 kann die Stadt als Schulträger eine Person benennen, die vom vorsitzenden Mitglied in die Prüfungskommission berufen wird. Diese Person ist nicht stimmberechtigt.
1 Vertreter und 1 Stellvertreter In die Mitgliederversammlung kann ein stimmberechtigtes Mitglied entsandt werden. Die Mitgliederversammlungen finden einmal jährlich statt, jedoch selten in Deutschland. Wenn eine Teilnahme an der Mitgliederversammlung nicht möglich ist, kann das Stimmrecht auch auf ein anderes, teilnehmendes Mitglied übertragen werden.
Bürgermeister und 1 Vertreter und 1 Stellvertreter Nach § 6 der Satzung der Musikschule Ammerland entsenden die Gemeinden je zwei Vertreter in die Mitgliederversammlung, den hauptamtlichen Bürgermeister und ein weiteres Ratsmitglied.
1 Vertreter und 1 Stellvertreter Die Stadt kann einen Vertreter in die Gesellschafterversammlung entsenden.
1 Vertreter und 1 Stellvertreter Die Stadt kann einen Vertreter in die Mitgliederversammlung entsenden.
Bürgermeister + 1 Vertreter und 1 Stellvertreter Die Stadt kann als Gesellschafterin zwei Vertreter in die Gesellschafterversammlung entsenden. Der Bürgermeister hat Anspruch auf eine Vertreterposition
Bürgermeister + 1 Vertreter und 1 Stellvertreter Die Stadt kann zwei Vertreter in die Mitgliederversammlung, den Bezirksverband und den Kreisverband entsenden, der Bürgermeister hat Anspruch auf eine Vertreterposition.
Bürgermeister + 1 Vertreter und 1 Stellvertreter Die Stadt kann als zwei Vertreter in die Verbandsversammlung entsenden. Der Bürgermeister hat Anspruch auf eine Vertreterposition
1 Vertreter und 1 Stellvertreter Die Stadt kann einen Vertreter in die Mitgliederversammlung entsenden.
1 Vertreter und 1 Stellvertreter Der Rat entsendet laut Satzung des Seniorenbeirates ein beratendes Mitglied in den Seniorenbeirat.
1 Vertreter und 1 Stellvertreter Die Stadt kann einen Vertreter in die Mitgliederversammlung entsenden. Weitere Mitgliedschaften: Die Stadt Westerstede ist in weiteren Vereinen und Verbänden Mitglied. Soweit eine Teilnahme an den Mitgliederversammlungen erfolgt, vertritt der Bürgermeister die Stadt Westerstede. Es handelt sich um folgende Vereine und Verbände:
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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