Bürgerinformationssystem

Vorlage - 21/1127  

 
 
Betreff: Vertreter der Stadt in Vereinen, Verbänden und sonstigen Institutionen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Hauptamt Bearbeiter/-in: Wetenkamp, Insa
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
09.11.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede (konstituierende Sitzung) geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Feststellungsbeschluss über die benannten Vertreter in Vereinen, Verbänden und sonstigen Institutionen nach dem Höchstzahlverfahren

 

Wahl von Vertretern in Vereinen, Verbänden und sonstigen Institutionen

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Stadt Westerstede entsendet Vertreter in verschiedene Vereine, Verbände sowie sonstige Institutionen. Das Verfahren zur Besetzung dieser unbesoldeten Stellen hängt von der Zahl der zu entsendenden Vertreter ab.

 

Soweit mehrere unbesoldete Stellen an Ratsmitglieder zu vergeben sind, ergibt sich die Verteilung, wie bei der Ausschussbesetzung, nach dem Höchstzahlverfahren (§ 71 Abs. 6 NKomVG). Die Vertreter werden von den Fraktionen und Gruppen benannt. Über die Besetzung erfolgt ein Feststellungsbeschluss.

 

Allerdings ist zu berücksichtigen, dass bei der Entsendung mehrerer Vertreter in Unternehmen und Einrichtungen, der Bürgermeister gemäß § 138 NKomVG Anspruch auf eine Vertreterposition hat, soweit er hierauf nicht verzichtet. Die Vergabe der Stellen nach dem Höchstzahlverfahren kommt daher in der Regel nur in Betracht, wenn mindestens drei unbesoldete Stellen zu vergeben sind.

 

Ist in den Verbänden und Vereinen nur eine unbesoldete Stelle durch ein Ratsmitglied zu besetzten, wird die Person gewählt (§ 67 NKomVG). Gewählt wird schriftlich. Steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt. Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes ist geheim zu wählen.

 

Bestimmung von Vertretern der Stadt in Verbänden und Vereinen (§ 138 Abs. 2 NKomVG)

Besetzung der Stellen nach dem Höchstzahlverfahren d´Hondt.

 

  1. Vorstand der Touristik 

3 Vertreter und 2 Stellvertreter (BGM + 2 Ratsmitglieder)

Nach § 9 der Satzung der Touristik Westerstede e.V. benennt die Stadt Westerstede drei Beisitzer für den Vorstand sowie deren Vertreter. Der Bürgermeister hat Anspruch auf eine Vertreterposition.

 

  1. Kuratorium der Kindergärten 

3 Vertreter und 2 Stellvertreter (BGM + 2 Ratsmitglieder)

Für den Kindergartenverein Hollwege, den DRK Kindergarten, sowie die kirchlichen Kindergärten wird jeweils ein Kuratorium gebildet. In das Kuratorium werden der Bürgermeister und zwei Ratsmitglieder als stimmberechtigte Mitglieder entsandt. 

 

  1. Kuratorium Jugendeinrichtungen  

3 Vertreter und 2 Stellvertreter (BGM + 2 Ratsmitglieder)

Das Kuratorium wurde für die Jugendeinrichtungen in Westerstede, Ocholt und Halsbek als vorbereitendes Gremium des Fachausschusses eingerichtet. In das Kuratorium werden der Bürgermeister und zwei Ratsmitglieder entsandt. 

 

  1. Vorstand des Partnerschaftsvereins Westerstede/Pleszew 

3 Vertreter und 2 Stellvertreter, (BGM + 2 Ratsmitglieder)

Nach § 9 der Satzung gehören neben dem Bürgermeister zwei weitere Personen zum Vorstand, die vom Rat der Stadt Westerstede zu benennen sind.

 

  1. Beirat der Jaspers-Hochkamp-Stiftung

3 Vertreter und 2 Stellvertreter, (BGM + 2 Ratsmitglieder)

Nach § 7 der Satzung der Jaspers-Hochkamp-Stiftung entsendet der Rat für die Dauer der Ratsperiode zwei Vertreter in den Beirat. Der Bürgermeister gehört dem Beirat laut Satzung kraft Amtes an.

 

  1. Aufsichtsrat der Stadtentwicklungsgesellschaft Westerstede mbH (SEG) Bürgermeister und Beigeordnete Verwaltungsausschuss

Der Gesellschaftervertrag der SEG regelt, dass sich der Aufsichtsrat aus den Beigeordneten des Verwaltungsausschusses und dem Bürgermeister als Vorsitzenden zusammensetzt. Stellvertretende Mitglieder des Aufsichtsrates sind die stv. Beigeordneten. Über die Entsendung der Beigeordneten in den Aufsichtsrat ist ein feststellender Beschluss nach § 71 Abs. 5 NKomVG erforderlich.

 

 

Wahl von Vertretern der Stadt in Verbänden und Vereinen (§ 138 Abs. 1 NKomVG)

Gewählt wird schriftlich. Steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt.

  1. Landschaftsversammlung der Oldenburgischen Landschaft 

Bürgermeister und 1 Vertreter und 1 Stellvertreter

Nach § 5 Abs. 4 der Verordnung über die Oldenburgische Landschaft stellen die kreisangehörigen Städte und Gemeinde je zwei Vertreter zur Landschaftsversammlung. Der Bürgermeister hat Anspruch auf eine Vertreterposition.

  1. Gesellschafterversammlung Stadtentwicklungsgesellschaft Westerstede mbH    

 1 Vertreter und 1 Stellvertreter

Nach § 10 des Gesellschaftervertrages wird die Gesellschafterin (= Stadt) durch eine vom Rat der Stadt Westerstede gewählte Person vertreten.

  1. Aufsichtsrat der Ammerländer Wohnungsbaugesellschaft mbH    

1 Vertreter

Gemäß § 21 des Gesellschaftsvertrages kann die Stadt Westerstede ein Mitglied für den Aufsichtsrat vorschlagen, welches dann von der Gesellschafterversammlung gewählt wird.

  1. Gesellschafterversammlung der Ammerländer Wohnungsbaugesellschaft mbH

1 Vertreter und 1 Stellvertreter

Die Stadt hat das Recht, eine Vertreterin/einen Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Ammerländer Wohnungsbaugesellschaft mbH zu entsenden.

  1. Aufsichtsrat DEULA Westerstede GmbH                                              

1 Vertreter

Nach § 9 des Gesellschaftsvertrages kann die Stadt ein Mitglied in den Aufsichtsrat berufen. Darüber hinaus ist der Bürgermeister ständig beratendes Mitglied im Aufsichtsrat.

  1. Gesellschafterversammlung DEULA Westerstede GmbH 

Bürgermeister und 1 Vertreter und 1 Stellvertreter

Gemäß § 11 des Gesellschaftsvertrages kann die Stadt sich als Gesellschafterin von bis zu zwei Personen vertreten lassen. Der Bürgermeister hat Anspruch auf eine Vertreterposition.

  1. Mitgliederversammlung der Universitätsgesellschaft Oldenburg 

1 Vertreter und 1 Stellvertreter

Die Stadt Westerstede ist seit 1973 Mitglied der Universitätsgesellschaft Oldenburg. Sie kann eine Vertreterin/einen Vertreter in die Mitgliederversammlung entsenden.

  1. Vertreter des Schulträgers bei den Abiturprüfungen

1 Vertreter und 1 Stellvertreter

Nach § 5 Abs. 4 der Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK)  vom 19. Mai 2005 kann die Stadt als Schulträger eine Person benennen, die vom vorsitzenden Mitglied in die Prüfungskommission berufen wird. Diese Person ist nicht stimmberechtigt.

  1. Mitgliederversammlung des Vereins „Klima-Bündnis/Alianza del Clima e.V.“

 1 Vertreter und 1 Stellvertreter

In die Mitgliederversammlung kann ein stimmberechtigtes Mitglied entsandt werden. Die Mitgliederversammlungen finden einmal jährlich statt, jedoch selten in Deutschland. Wenn eine Teilnahme an der Mitgliederversammlung nicht möglich ist, kann das Stimmrecht auch auf ein anderes, teilnehmendes Mitglied übertragen werden.

  1. Mitgliederversammlung Kreismusikschule Ammerland   

Bürgermeister und 1 Vertreter und 1 Stellvertreter

Nach § 6 der Satzung der Musikschule Ammerland entsenden die Gemeinden je zwei Vertreter in die Mitgliederversammlung, den hauptamtlichen Bürgermeister und ein weiteres Ratsmitglied.

  1. Gesellschafterversammlung Kommunale Netzbeteiligung Nordwest (KNN)

1 Vertreter und 1 Stellvertreter

 Die Stadt kann einen Vertreter in die Gesellschafterversammlung entsenden.

  1. Mitgliederversammlung Verein für Altenhilfe 

1 Vertreter und 1 Stellvertreter

 Die Stadt kann einen Vertreter in die Mitgliederversammlung entsenden.

  1. Gesellschafterversammlung Westersteder Draisinenspaß- und Verwaltungsbeteiligungsgesellschaft                

Bürgermeister + 1 Vertreter und 1 Stellvertreter

Die Stadt kann als Gesellschafterin zwei Vertreter in die Gesellschafterversammlung entsenden. Der Bürgermeister hat Anspruch auf eine Vertreterposition

  1. Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund     

Bürgermeister + 1 Vertreter und 1 Stellvertreter

Die Stadt kann zwei Vertreter in die Mitgliederversammlung, den Bezirksverband und den Kreisverband entsenden, der Bürgermeister hat Anspruch auf eine Vertreterposition.

  1. Verbandsversammlung OOWV              

Bürgermeister + 1 Vertreter und 1 Stellvertreter

Die Stadt kann als zwei Vertreter in die Verbandsversammlung entsenden. Der Bürgermeister hat Anspruch auf eine Vertreterposition

  1. Mitgliederversammlung Netzwerk Baukultur in Niedersachsen e.V.

1 Vertreter und 1 Stellvertreter

Die Stadt kann einen Vertreter in die Mitgliederversammlung entsenden.

  1. Seniorenbeirat                                                                  

1 Vertreter und 1 Stellvertreter

Der Rat entsendet laut Satzung des Seniorenbeirates ein beratendes Mitglied in den Seniorenbeirat.

  1. Mitgliederversammlung Gesunde Städte Netzwerk  

1 Vertreter und 1 Stellvertreter

   Die Stadt kann einen Vertreter in die Mitgliederversammlung entsenden.

Weitere Mitgliedschaften:

Die Stadt Westerstede ist in weiteren Vereinen und Verbänden Mitglied. Soweit eine Teilnahme an den Mitgliederversammlungen erfolgt, vertritt der Bürgermeister die Stadt Westerstede. Es handelt sich um folgende Vereine und Verbände:

  • Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (der Bürgermeister ist kraft Amtes Vertreter der Stadt)
  • Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen
  • Fachverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten des Landes Niedersachsen
  • Kommunaler Arbeitgeberverband Oldenburg
  • Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung – vhw
  • Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
  • Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V.
  • Deutsche Olympische Gesellschaft e.V.
  • Kommunale Umwelt Aktion U.A.N.
  • Niedersächsischer Heimatbund e.V.
  • De Spieker – Heimatbund für niederdeutsche Kultur e.V.
  • Baumschulberatungsring Weser-Ems e.V.
  • Waldbauverein Ammerland
  • Wirtschaftsforum Westerstede e.V.
  • Lebenshilfe Kreisverband Ammerland e.V.
  • Virtuelle Region Nordwest
  • Landschaftsinformationszentrum Ammerland

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vertreter in Vereinen und Verbänden (8 KB)