Bürgerinformationssystem

Vorlage - 21/1133  

 
 
Betreff: Luftreinigungsgeräte für Schulen und Kitas
Antrag der CDU-Fraktion
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Pottek, Karen
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
15.11.2021 
Sitzung des Schulausschusses geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Dem Antrag  der CDU-Fraktion wird insoweit entsprochen, als dass anstelle der mobilen Luftreiniger CO²-Warner beschafft und mithilfe der in Aussicht gestellten Förderungen finanziert werden. Außerdem wird das Thema Raumlüftung bei Neu- und Umbauten berücksichtigt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Mit beiliegendem Schreiben beantragt die CDU-Fraktion für alle Schulklassen und Kita-gruppenräume geeignete mobile Luftreinigungsgeräte anzuschaffen und bei anstehenden Neubauten und Sanierungen an Schulen und Kindertagesstätten dezentrale Lüftungs­an­lagen zu berücksichtigen. Ferner sollen Fördermittel von Bund und Land dafür einge­worben werden. Begründet wird der Antrag damit, dass das Risiko zur Ausbreitung von Viren durch die einzusetzenden Geräte reduziert werde.

 

Mobile Luftfilteranlagen werden sowohl vom Bund als auch vom Land gefördert. Förderfähig ist die Anschaffung oder Anmietung von mobilen Luftfiltergeräten zum vorübergehenden Einsatz in Unterrichtsräumen allerdings nur, soweit die Räume nur eingeschränkt über die Fenster gelüftet werden können. Dies ist insbesondere anzunehmen für

-       Räume, in denen nur Oberlichter oder sehr kleine Fensterflächen geöffnet werden können (Fenster nur kippbar bzw. Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt),

-       innenliegende Fachräume,

-       Räume mit RLT-Anlagen mit Umluftbetrieb und ohne ausreichende Filter, in denen Fenster nicht geöffnet werden können,

-       Unterrichtsräume, wenn die Lüftung eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit und damit eine Unterrichtsstörung bedeutet. Zum Beispiel, wenn der erforderliche Platz vor den geöffneten Fensterflügeln im Raum nicht vorhanden ist und die Fensterflügel somit in den Sitzbereich der Schülerinnen und Schüler hineinragen und diese daher während des Lüftens ihre Plätze verlassen müssen,

-       Räume, die nicht die Anforderungen der Arbeitsstättenrichtlinie Lüftung (ASR Lüftung 3.6) erfüllen.

 

Da in allen Unterrichtsräumen der Westersteder Schulen sowie den Gruppenräumen der Kindertagesstätten uneingeschränkte Fensterlüftung erfolgen kann, kann derzeit keine Förderung nach den vorliegenden Richtlinien in Aussicht gestellt werden.

Nach den aktuellen Vorgaben des Kultusministeriums ist zur Reduktion des Übertragungs­risikos von COVID 19 auf eine intensive Lüftung der Räume zu achten. Nach wie vor wird hier auf das 20 – 5 – 20 Prinzip gesetzt. Im Rahmenhygieneplan für Schulen vom 22.09.2021 heißt es in Nr. 10.4 dazu: 

„Mobile Luftreinigungsgeräte und Luftdesinfektionsgeräte sind nicht dafür ausgelegt, verbrauchte Raumluft abzuführen bzw. Frischluft von außen heranzuführen. Soweit geeignete Geräte nach Prüfung der Notwendigkeit des Betriebs ausnahmsweise eingesetzt werden, ersetzen diese nicht die regelmäßige Lüftung.“

 

Es wäre also zu entscheiden, ob dennoch entsprechende Geräte angeschafft werden sollen und welchen Zweck diese erfüllen müssen.

Hilfreich kann hier eine Studie des Instituts für Gebäudeenergetik, Thermotechnik und Energiespeicherung der Universität Stuttgart sein, die sich mit der Frage auseinandersetzt, was Luftreinigungsgeräte zusätzlich leisten können. Dabei wurden Wirksamkeit, Lärm und Betriebssicherheit untersucht.

Die daraus resultierenden Empfehlungen aus dieser IGTE-Studie sind als Anlage beigefügt und können wie folgt zusammengefasst werden:

 

-       Basierend auf den Erkenntnissen aus dem Pilotprojekt ist der flächendeckende Einsatz von Luftreinigungsgeräten nicht indiziert. Bei ungenügender Fensteröffnungsfläche in einzelnen Klassenräumen sollte der Einbau von Luftreinigungsgeräten oder RLT-Anlagen geplant werden.

 

-       Der Einsatz von Luftreinigungsgeräten kann nicht andere Maßnahmen (AHA+L, Maske, Testen, Impfen) zur Eindämmung der Infektionsausbreitung ersetzen oder gar negieren. (…)

 

-       Als mittelfristiges Ideal werden RLT-Anlagen aufgrund der Sicherstellung der Raumluftqualität (auch hinsichtlich der CO2- und Feuchte-Belastung) sowie der Reduzierung der Lüftungswärmeverluste (aufgrund der Wärmerückgewinnung) gesehen. (…)

 

Ferner hat das Institut für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallver­sicherung (DGUV) im Auftrag des Gemeinde-Unfallversicherungsverbandes Oldenburg (GUV Oldenburg) konkrete Empfehlungen zur Anschaffung von Luftfilteranlagen in öffentlichen Gebäuden der Stadt Oldenburg erstellt. In Nr. 3 der Empfehlungen sind die Anforderungen an filtrierende Luftreiniger (Luftdurchsatz, Filterklasse/Abscheidegrad, Lärmschutzanforderungen, elektrische Leistungsaufnahme und Energieeffizienz, Betriebssicherheit) definiert.

 

Die Kosten für ein mobiles Luftreinigungsgerät, welches diesen Anforderungen entspricht, belaufen sich für die Anschaffung und Montage (Stromzuführung) auf mindestens 5.000 € pro Gerät. Zusätzlich sind jährliche Wartungskosten in Höhe von ca. 600 € pro Gerät zu berücksichtigen.

 

Will man alle Schul- und Kitaräume ausstatten, wären dies 191 Schul- und 67 Kitaräume. Überschlägig müssten rd. 1.300.000 € an Anschaffungskosten und zusätzlich jährlich rd. 155.000 € an Wartungskosten im Stadthaushalt eingeplant werden.

 

Zu bedenken ist bei der Investition aber, dass die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten nach derzeitigen Erkenntnissen und Vorgaben eine Fensterlüftung nach wie vor nicht ersetzt, auch nicht zur Reduzierung der im Rahmenhygieneplan vorgeschriebenen Lüftungsintervalle führt. Viele am Markt angebotene Produkte erfüllen auch nicht den in der Förderrichtlinie und vom Landesgesundheitsamt vorgegebenen Standard.

 

Aus dem Grunde wird empfohlen, die ebenfalls förderfähigen CO²-Warner zu beschaffen, um das Schließen nach den im Regelfall für den Luftaustausch ausreichenden und dann auch wärmetechnisch unproblematischen 3-5 Minuten zu erleichtern.

Außerdem sollte selbstverständlich bei Neubauten das Thema Raumlüftung entsprechend berücksichtigt werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

- Antrag der CDU-Fraktion

- Auszug aus dem Rahmenhygieneplan für Schulen vom 22.09.2021

- Anhang Lüftung aus dem Rahmenhygieneplan 9.0 vom 11.11.2021

- Zusammenfassung der Ergebnisse des Pilotprojekts „Experimentelle Untersuchung zum   Infektionsrisiko in Klassenräumen in Stuttgarter Schulen“ 

- Pressemitteilung des Gemeinde-Unfallversicherungsverbandes Oldenburg

- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von technischen Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften an Schulen

- Technische Mindestanforderungen zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften an Schulen

- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beschaffung von mobilen Luftreinigern in Schulen und Kindertagesstätten

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 CDU Antrag - Luftreinigungsgeräte Schulen Kitas (38 KB)      
Anlage 2 2 Auszug aus dem Rahmenhygieneplan Niedersachsen Schulen (80 KB)      
Anlage 8 3 Anhang Lüften - Rahmenhygienplan 9.0 (219 KB)      
Anlage 3 4 Zusammenfassung-des-Pilotprojekts-Luftreiniger-an-Stuttgarter-Schulen (435 KB)      
Anlage 4 5 PM__Raumluftreiniger_was vor dem Kauf zu beachten ist_DGUV_IFA_GUV OL_2021-07-20 (235 KB)      
Anlage 5 6 Richtlinie Lüften an Schulen (114 KB)      
Anlage 6 7 Technische Mindestanforderungen (94 KB)      
Anlage 7 8 Richtlinie mobile Luftreiniger (113 KB)