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Beschlussvorschlag:Dem Antrag auf Einzäunung des Schulgeländes wird zum Teil entsprochen und eine Einzäunung wie im Lageplan markiert in Auftrag gegeben.. Sachverhalt:Mit beiliegendem Schreiben beantragt der Schulvorstand der Brakenhoffschule die Einzäunung des Schulgeländes. Begründet wird der Antrag damit, dass das Schulgelände auch nach Schulschluss von der Öffentlichkeit genutzt wird und es immer häufiger zu Verunreinigungen und Vandalismusschäden kommt, die vom Hausmeister beseitigt werden müssen. Dies bedeutet neben den entstehenden Kosten auch einen enormen Zeitaufwand, der letztlich dazu führt, dass der Hausmeister einen großen Teil seiner Arbeitszeit mit der Beseitigung der entstanden Schäden aufwenden muss. Insbesondere Glasscherben stellen eine Unfallgefahr dar und müssen unverzüglich beseitigt werden. Hier ist der Schulträger in der Verkehrssicherungspflicht, die er den Hausmeistern übertragen hat.
Die Begründung des Antrages ist nachvollziehbar. Eine Einzäunung des Geländes wie in dem anliegenden Plan dargestellt (rosa Markierung, ca. 450 Meter) würde nach Kostenvoranschlag ca. 40.000 € kosten. Zu beachten wäre hier, dass das Gelände dann nicht mehr der Öffentlichkeit zugängig wäre, auch nicht mehr als Überwegung zwischen Bäke und Wohngebiet.
Anderseits wäre zu bedenken, dass eine positive Entscheidung des Antrages dazu führt, dass auch andere Schulen insbesondere im Innenstadtgebiet hier ebenfalls ausgestattet werden möchten. So hat die Oberschule während der pandemiebedingten Einzäunung des Geländes sehr positive Erfahrungen gesammelt. Hier wurden in den dem eingezäunten Bereich keine Vandalismusschäden mehr gemeldet und bereits der Wunsch nach einer Einzäunung geäußert.
Auch bei der Europaschule Gymnasium Westerstede kommt es immer wieder zur Verunreinigungen und vor allem Lärmbelästigungen im Bereich des Minispielfeldes. Hier liegt wie in der letzten Fachausschusssitzung berichtet ein Beschwerdebrief von Nachbarn vor, da das Spielfeld auch außerhalb der zugelassenen Zeiten trotz Toranlage genutzt wird. Dies spricht im Übrigen dafür, dass eine Zaunanlage nicht unbedingt etwaige Nutzer abhält.
Es stellt sich die Frage, ob es nicht günstigere Mittel wie beispielsweise eine Videoüberwachung gibt, die ebenfalls zu dem gewünschten Ziel führen würden. Hier wären dann die Regelungen des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes zu beachten, die festlegen, dass außerhalb der Schulzeit in einem öffentlich zugänglichen Bereich diese nur soweit zulässig ist, als dass sie zur Wahrnehmung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich ist (z. B. Schutz von Personen oder Sachen sowie die Wahrnehmung des Hausrechts) und schützenwerte Interessen den Interessen der von der Überwachung betroffenen Person nicht überwiegen. Ferner müssen diverse weitere Kriterien (u.a. Geeignetheit, Erforderlichkeit, Verzeichnisführung, Zweckbestimmung, bestimmter Personenkreis, Erkennbarkeit) geprüft und Datenschutzbeauftragte, Schulleitung und die Gremien der Schule beteiligt werden.
Da es sich um eine Grundsatzentscheidung handelt, wurde die Entscheidung über den Antrag der Schule im letzten Schulausschuss zurückgestellt. Dennoch wurden vorsorglich Haushaltsmittel in Höhe von 40.000 € für Maßnahmen gegen Vandalismus an Schulen in den Haushalt 2022 eingestellt und bis zur Entscheidungsfindung mit einem Sperrvermerk versehen. Bei der Schulbereisung am 13.06.2022 wurde das Gelände in Augenschein genommen und die Fragestellung auch bei allen anderen Schulen, insbesondere beim Gymnasium, bei der Grundschule Westerloy und der Oberschule, diskutiert. Ein einheitliches Meinungsbild ist dabei nicht entstanden.
Grundsätzlich wurde jedoch an der bisherigen Philosophie der Stadt, die Schulspielplätze auch außerhalb der Schulzeit der Öffentlichkeit zugängig zu machen, festgehalten. Eine Einzäunung des Brakenhoffgeländes müsste demnach so erfolgen, dass der öffentliche Spielplatz in Richtung des Sportplatzes auch weiterhin für die Öffentlichkeit nutzbar ist. Durch eine Toranlage wäre die Mitnutzung durch die Schule weiterhin möglich. Eine mögliche Teilumzäunung ist im anliegenden Lageplan eingezeichnet und würde auch seitens der Schule mitgetragen werden. Es ist jedoch zu bedenken, dass das grundsätzliche Problem damit (wenn überhaupt) nur auf andere Plätze verlagert wird. Dennoch sind die schützenswerten Interessen der Schüler*innen höher zu bewerten, weshalb vorgeschlagen wird, eine Teileinzäunung in Auftrag zu geben. Finanzielle Auswirkungen:Haushaltsmittel sind im Haushalt 2022, Budget 325 - Gebäudeunterhaltung eingestellt und mit einem Sperrvermerk versehen:
Anlage/n:- Antrag der Brakenhofschule auf Einzäunung des Schulgeländes - Lageplan
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