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Beschlussvorschlag:Die anliegende Entgeltordnung für das Hössensportzentrum wird beschlossen.
Sachverhalt:Aufgrund der Auflösung des Eigenbetriebs und der Rückführung des Hössensportzentrums in den Stadthaushalt ist es unabdingbar eine neue Entgeltordnung ab dem Jahr 2022 zu erlassen.
Die in der Entgeltordnung aufgeführten Entgelte spiegeln die momentan gültigen Entgelte für den Eigenbetrieb wieder. Es werden darüber hinaus folgende Änderungen vorgeschlagen:
1) Abrechnung der Sportstätten
Es wird nicht zwischen hiesigen Vereinen und Gastgruppen der Herberge unterschieden. Es wird die reine Nutzung der Sportstätte gewürdigt.
Pro Übernachtung stand den Gruppen die zweimalige Nutzung eines Fußballplatzes (a´90 min) bzw. eine 1/3 Sporthalle (a´90 min) frei. Die Nutzung der Sportstätten über dieses Kontingent hinaus wurde mit 10 € je Stunde berechnet. Diese Regelung endet zum 31.12.2021. Bereits abgeschlossene Belegungsverträge für die Folgejahre bleiben bestehen.
Diese Regelung hat letztendlich verhindert, dass der Herbergsbetrieb durch seinen originären Kundenkreis Entgelte und damit Umsätze generieren konnte.
Die Nutzung der Sportstätten sollte nach der tatsächlichen Belegung abgerechnet werden.
Es wird auf die beigefügte Gegenüberstellung der Entgelte 2021/2022 verwiesen. Die Entgelte wurden auf volle Stunden festgesetzt.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der wirtschaftliche Erfolg der Systemumstellung erst im Jahr 2024 spürbar sein wird. Das Hössensportzentrum hat bereits viele Beherbergungsverträge für die Jahre 2022 und 2023 abgeschlossen.
2) Hössenbad/ Bahnmieten Die Bahnmiete erhöht sich von 15 € auf 30 € je Bahn und Stunde. Die Anmietung von Bahnen ist nur für Schul- u. Vereinssport sowie Reha-, Präventions- u. Aquasport möglich. Die Teilnehmer müssen für den Eintritt ins Schwimmbad kein zusätzliches Entgelt entrichten.
Gleiches gilt für die Nutzer des Bewegungsbeckens, die Eintrittsentgelte sind über die Bahnmiete abgegolten.
Einen ermäßigten Schwimmbadeintritt erhalten auch Inhaber einer Ehrenamtskarte.
3) Hössenbad/ Bewegungsbecken
Das Nutzungsentgelt für Kursangebote mit eigenem Personal wird auf 6,25 € festgesetzt.
Anlass für die Änderung des Entgelts von 5,00 € auf 6,25 € je Person und Kurs ist der Wunsch der Rheumaliga Niedersachsen e. V. die Anzahl der Kursteilnehmer im Becken zu reduzieren. Es wurde mitgeteilt, dass sich die Kursteilnehmer in einem Becken mit 12 Teilnehmern auch aufgrund der Corona-Pandemie wohler fühlen, als mit ursprünglich 15 Teilnehmern.
In Summe wird weiterhin für ein Kurs 75 € entrichtet (alt 5 € x 15 Teilnehmer/neu 6,25 € x 12 Teilnehmer). Dafür entfällt künftig das Entgelt für den Schwimmbadeintritt.
Verwaltungsseitig wird hier auch erheblicher Vorteil in der unterjährigen Abrechnung der Nutzungsentgelte gesehen, weil die Differenzierung der Teilnehmer gänzlich entfällt.
4) Herberge In der Vergangenheit gehörte ab einer Gruppe von 10 Personen ein Tagungsraum zum Aufenthalt dazu. Ein zusätzliches Nutzungsentgelt wurde nicht erhoben. Es musste aber ebenso festgestellt werden, dass die Tagungsräume höchst unterschiedlich von den Gruppen genutzt werden.
Um eine flexible Nutzung der Tagesräume künftig zu ermöglichen, sollte eine individuelle Buchung der Räume möglich sein. Ebenso stehen die Räumlichkeiten für Dritte zur Verfügung, so dass weitere Entgelte generiert werden können. Für die Nutzung eines Tagesraums von Dritten wurde bisweilen ein Entgelt in Höhe von 40 € erhoben. In Anbetracht der technischen Ausstattung der Räume ist dieser Betrag nicht mehr darstellbar.
Es wird vorgeschlagen die Raummiete je angefangene Stunde auf 10 € festzusetzen.
Nachrichtlich: Die Entgeltordnungen des Eigenbetriebs Hössensportzentrums sind mit Auflösung des Eigenbetriebs aufgehoben.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:- Entgeltordnung 2022 des Hössensportzentrums - Gegenüberstellung Entgelte Sportstätten 2021/2022
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