Bürgerinformationssystem

Vorlage - 17/0127  

 
 
Betreff: Neufassung der Satzung der Stadt Westerstede über die Gewährung von Entschädigungen an Ratsmitglieder, Ehrenbeamte und ehrenamtlich tätige Personen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Hauptamt Bearbeiter/-in: Wetenkamp, Insa
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
28.03.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Dem Rat wird vorgeschlagen, eine Neufassung der Satzung der Stadt Westerstede über die Gewährung von Entschädigungen an Ratsmitglieder, Ehrenbeamte und ehrenamtlich tätige Personen entsprechend der beigefügten Entwürfe zu beschließen.

 

 


Sachverhalt:

Für die Satzung der Stadt Westerstede zur Regelung der Aufwandsentschädigung sind mehrere Änderungen vorgesehen, so dass eine komplette Neufassung zugunsten der Lesbarkeit sinnvoll erscheint.

 

Folgende Satzungsänderungen werden im Rahmen der Neufassung vorgeschlagen:

 

  • Aufnahme der Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Schiedsfrau. Der Rat hat bei der Berufung der Schiedsfrau beschlossen, eine jährliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 300 € zu gewähren.
  • Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Kinderfeuerwehrwarte auf 33 € monatlich.  Mit dieser Änderung würde man dem Vorschlag der Gemeindebrandmeister und des Kreisbrandmeisters folgen, die Entschädigungssätze der Kinderfeuerwehrwarte mit denen der Jugendfeuerwehrwarte gleichzusetzen, da der zeitliche Aufwand für die Funktionen identisch ist.
  • Einführung einer Aufwandsentschädigung für die Funktion des/der Stadtfeuerwehrpressewartes/wartin in Höhe von 22 € monatlich. Die bisher gewährte Fahrtkostenentschädigung entfällt.
  • Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Ratsmitglieder.

Im April 2016 hat die Niedersächsische Entschädigungskommission eine neue Empfehlung zur Höhe der Aufwandsentschädigung für kommunale Abgeordnete herausgegeben. Aufgrund dieser Empfehlung scheint eine moderate Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Ratsmitglieder der Stadt Westerstede angemessen. Die Kommission empfiehlt für Kommunen bis 30.000 Einwohnern einen monatlichen Höchstbetrag für die Aufwandsentschädigung von 260 €.

 

Es werden zwei mögliche Varianten für die Erhöhung der Aufwandsentschädigung vorgeschlagen:

 

  1. Pauschale Erhöhung der Aufwandsentschädigung:

 

Unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl, der Strukturen und des Aufgabenumfanges wird eine Erhöhung der Entschädigung für die Ratsmitglieder der Stadt Westerstede um monatlich 14 € auf 240 € vorgeschlagen.

Die Ratsmitglieder mit den Funktionen stellvertretende/r  Bürgermeister/in und Fraktionsvorsitzende/r erhalten eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe des 1 ½-fachen des Grundbetrages. Hier ergibt sich daher eine Erhöhung um 21 € auf 360 € monatlich.

Die Einführung einer monatlichen Entschädigung für Ratsvorsitzende wurde in der Hauptverwaltungsbeamtenkonferenz diskutiert. In vier Gemeinden, bei der Stadt Westerstede und beim Landkreis Ammerland wird diese Entschädigung bisher nicht gewährt. Die fünf Bürgermeister sowie der Landrat haben in der Konferenz die Auffassung vertreten, verwaltungsseitig eine zurückhaltende und kritische Position einzunehmen. Daher wird zu dieser Funktion kein Vorschlag unterbreitet.

Der Entwurf einer Satzungsneufassung ist als Anlage beigefügt.

 

  1. Kombination der pauschalen Aufwandsentschädigung mit einem Sitzungsgeld:

 

Hintergrund der Überlegungen zur Einführung von gesonderten Aufwandsentschädigungen für Ratsvorsitzende ist der Gedanke, der grundsätzlichen Absicht der Entschädigungskommission zu folgen und den tatsächlichen Aufwand der jeweiligen Ratsmitglieder zu berücksichtigen.

Auch in der übrigen Ratsarbeit finden sich durchaus Unterschiede bezüglich des Aufwandes bei der Wahrnehmung des Ehrenamtes. So sind z.B. mit dem Ausschussvorsitz die Vorbereitung der Sitzung mit Abstimmung der Tagesordnungspunkte und des Sitzungsablaufes sowie die Nachbereitung mit Korrektur der Niederschrift und dergleichen verbunden. Einige Ausschüsse tagen außerdem häufiger als andere, so dass der individuelle Einsatz sicher unterschiedlich groß ist.

Die Entschädigungskommission empfiehlt die Kombination der Aufwandsentschädigung als Pauschale mit einem Sitzungsgeld, um diesem Umstand Rechnung zu tragen.

 

Für Westerstede wäre dies als Alternative zur bisherigen Regelung möglich. Wo in der Vergangenheit sicher der hohe bürokratische Aufwand gegen die Einführung eines Sitzungsgeldes gesprochen hat, wäre dies heute völlig unproblematisch, da das neue Ratsinformationssystem eine automatische Sitzungsgeldberechnung vorsieht.

Es wäre denkbar, die monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 226 € sowie die Funktionspauschalen für stv. Bürgermeister und Fraktionsvorsitzende in Höhe von 339 € beizubehalten und darüber hinaus ein funktionsabhängiges Sitzungsgeld auszuzahlen. Dieses könnte z.B. 25 € für die Teilnahme an Rats-, Ausschuss- und Fraktionssitzungen betragen. Für die Wahrnehmung des Ausschussvorsitzes könnte ein dreifaches Sitzungsgeld und für die des Ratsvorsitzes ein vierfaches Sitzungsgeld gewährt werden. 

Auch für diese Variante wurde ein Satzungsentwurf gefertigt und ist als Anlage beigefügt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Variante 1: ca. 12.000 €/Jahr

Variante 2: ca. 20.000 €/Jahr

 

 


Anlage/n:

Anlage 1: Aufwandsentschädigungssatzung pauschale Erhöhung

Anlage 2: Aufwandsentschädigungssatzung mit Sitzungsgeld

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Aufwandsentschaedigungssatzung pauschale Erhöhung (54 KB)      
Anlage 2 2 Aufwandsentschaedigungssatzung mit Sitzungsgeld (54 KB)