Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:Die Variante 1 der Grundzüge der Planung wird weiterverfolgt. Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden.
Sachverhalt:Der Verwaltungsausschuss hatte die Durchführung einer informellen vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen, um die Grundzüge der Planung frühzeitig vorzustellen. Um diese Grundzüge der Planung darzulegen, wurden die Unterlagen vom 21.10.2021 bis einschließlich 08.11.2021 im Rathaus öffentlich ausgelegt. Neben der Einsichtnahme wurde Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Es bestand ebenfalls die Möglichkeit, die Unterlagen über die Internetseite der Stadt Westerstede einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Die entsprechenden Unterlagen sind auch weiterhin bis zum Satzungsbeschluss unter www.westerstede.de > Rubrik Rathaus&Poltik > Aktuell > Bauleitplanung, veröffentlicht.
Das Ziel der Planung ist die Steuerung einer nachbarschaftsverträglichen Nachverdichtung unter anderem mit Regelungen zu überbaubaren Grundstücksflächen, zur Anzahl der Vollgeschosse und zu Trauf- und Firsthöhen. Weiterhin sollen über örtliche Bauvorschriften verbindliche Regelungen u.a. Fassadengestaltungen, Dachfarben und Dachneigungen sowie Vorgaben zur Vorgartengestaltung (Stichwort: Schottergärten) festgeschrieben werden.
Innerhalb der Grundzüge der Planung wurden drei verschiedene Varianten erarbeitet und den Bürgerinnen und Bürger zur Wahl gestellt. Dies aus dem Grund, da das Plangebiet einerseits aufgrund der zentralen Lage eine optimale Möglichkeit zur Nachverdichtung im Bestand bietet, aber andererseits insbesondere im westlichen Teilbereich des Plangebietes einheitliche Strukturen vorhanden sind, die sich durch eine Einfamilienhaussiedlung kennzeichnen. Die Varianten unterscheiden sich in der Festsetzung der zulässigen Geschossigkeit und der Abgrenzung der unterschiedlichen Wohngebiete.
Es sind mehrere private Stellungnahmen im Verfahren eingegangen. Mehrheitlich wurde sich für die Variante 1 – bestandorientierte Variante- ausgesprochen. Lediglich in einer Stellungnahme wurde sich für die Variante 2 – maßvolle Verdichtung – ausgesprochen. Weiterhin hat der BUND, Kreisgruppe Ammerland, als Naturschutzvereinigung eine Stellungnahme abgegeben; auf die anliegende Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wird verwiesen. Insbesondere wird auf den Punkt "verpflichtende Nutzung von Photovoltaikanlagen bei Neubauten" verwiesen. In der Sitzung sollte hierüber diskutiert und entschieden werden.
Nachdem die Grundzüge der Planung innerhalb der informellen vorgezogenen Beteiligung dargelegt wurden, wurde das Planungsbüro NWP, Oldenburg, gebeten, den Vorentwurf des Bebauungsplanes zu erstellen. Nunmehr werden die textlichen und zeichnerischen Festsetzungen, wie etwa die überbaubaren Grundstücksbereiche, konkretisiert und die örtlichen Bauvorschriften erstellt. Der Vorentwurf wird in der Sitzung vorgestellt.
Es wird gebeten, den Verfahrensvorschlägen zuzustimmen und die Beteiligungsverfahren nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB zu beschließen
.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||