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Beschlussvorschlag:Die Sportmittelförderung für die Jahre 2021 und 2022 wird angehoben, wobei der Grundbetrag verdoppelt und die Förderung für den Sportbetrieb pro jugendliches und erwachsenes Mitglied um 50 Prozent erhöht wird.
Der Haushaltsausschuss wird gebeten die konsumtiven Mehraufwendungen für die Sportmittelförderung in den Haushalt 2022 mit aufzunehmen.
Sachverhalt:Die Gruppe CDU/FDP /Rowold hat in der letzten Sportausschusssitzung am 26.04.2021 eine Erhöhung der Sportmittelförderung für die Jahre 2021 und 2022 beantragt. Dabei soll der Grundbetrag verdoppelt und die Förderung für den Sportbetrieb pro jugendliches und erwachsenes Mitglied um 50 Prozent erhöht werden. Eine detaillierte Begründung ist im Antragsschreiben, das als Anlage beigefügt ist, formuliert. Da es sich bei der Vorlage um eine Informationsvorlage handelte, konnte hier kein Beschluss gefasst werden. Es gab allerdings ein positives einstimmiges Votum an den Haushaltsausschuss . Die Verwaltung möchte aufgrund der jetzt kurzfristig terminierten Sportausschusssitzung das Thema noch einmal aufgreifen und o. a. Beschluss vorschlagen. Für das Jahr 2021 ergibt sich somit eine errechnete Mehraufwendung in Höhe von 14. 848,50 €. Sollten sich die Mitgliederzahlen der Vereine, die für die Berechnung der Sportmittelförderung ausschlaggebend sind, im Jahr 2022 nicht gravierend ändern, geht die Verwaltung von einer Erhöhung von 15.000 € auf insgesamt 50.000 € für die Sportmittelförderung 2022 aus.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2021 stehen zur Verfügung:
im Rahmen des Gesamtbudgets 220 Entsprechende Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2022 stehen zur Verfügung:
Anlage/n:Antrag Gruppe CDU/FDP/Rowold Berechnung zusätzlicher Sportmittelförderung 2021 Berechnung Sportmittelförderung 2022
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