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Beschlussvorschlag:Die überplanmäßige Ausgabe gem. § 117 NKomVG wird beschlossen.
Sachverhalt:Grundlage für die Berechnung des kommunalen Finanzausgleichs 2022 und die im Jahr 2022 zu zahlende Kreisumlage sind die Steuereinzahlungen bei der Stadt Westerstede im Zeitraum Oktober 2020 bis September 2021. Während die Einzahlungen im Jahr 2021 planmäßig verlaufen sind, konnte im 4. Quartal 2020 eine überragende Einzahlung von insgesamt rd. 14 Mio. € verzeichnet werden. Diese sehr erfreulichen Einzahlungen führen allerdings dazu, dass die Stadt Westerstede im Jahr 2022 aus dem kommunalen Finanzausgleich keine Schlüsselzuweisungen erhalten wird, sondern eine Finanzausgleichsumlage, wie bereits auch schon im Jahr 2021, zahlen muss. Ebenso erhöht sich die eingeplante Kreisumlage im Jahr 2022 um rd. 3,45 Mio. €.
Um die Verwerfungen im Jahr 2022 zu mildern, können im Jahr 2021 noch Rückstellungen gebildet werden. Die Höhe der jeweiligen Rückstellung ermittelt sich aus dem im Jahr 2021 gezahlten Betrag im Verhältnis zu dem im Jahr 2022 erwarteten Zahlbetrag. Daraus ergibt sich eine im Jahr 2021 zu bildende Rückstellung von:
Zuführung zur Rückstellung für die Kreisumlage 2022 1.613.000 € Zuführung zur Rückstellung für die Finanzausgleichsumlage 2022 888.300 € Gesamtaufwand Budget 140 in 2021 2.501.300 €
Im Budget 140 stehen keine ausreichenden Mittel zur Verfügung, sodass ein Betrag in Höhe von 2.100.000 € überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden muss.
Deckungsvorschlag:
Hinweis: Die Ansätze für die Instandsetzung der Kindertagesstätten in Halsbek und Ocholt wurden in den Haushalt 2022 neu eingeplant, da eine Übertragung der Mittel nicht zulässig ist (vgl. § 20 Abs. 2 S. 3 KomHKVO).
Die Mehraufwendungen in Höhe von 2.100.000 € können aus den vorgenannten Mehrerträgen und Minderaufwendungen im Sinne des § 117 NKomVG gedeckt werden. Dies gilt für die Ein- und Auszahlungen analog.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:
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