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Vorlage - 21/1156  

 
 
Betreff: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe im Budget 140 zur Bildung einer Rückstellung für die Kreis- und die Finanzausgleichsumlage
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Finanzen Bearbeiter/-in: Dierßen, Silvia
Beratungsfolge:
Haushaltsausschuss Vorberatung
06.12.2021 
Sitzung des Haushaltsausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
14.12.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die überplanmäßige Ausgabe gem. § 117 NKomVG wird beschlossen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Grundlage für die Berechnung des kommunalen Finanzausgleichs 2022 und die im Jahr 2022 zu zahlende Kreisumlage sind die Steuereinzahlungen bei der Stadt Westerstede im Zeitraum Oktober 2020 bis September 2021. Während die Einzahlungen im Jahr 2021 planmäßig verlaufen sind, konnte im 4. Quartal 2020 eine überragende Einzahlung von insgesamt rd. 14 Mio. € verzeichnet werden.

Diese sehr erfreulichen Einzahlungen führen allerdings dazu, dass die Stadt Westerstede im Jahr 2022 aus dem kommunalen Finanzausgleich keine Schlüsselzuweisungen erhalten wird, sondern eine Finanzausgleichsumlage, wie bereits auch schon im Jahr 2021, zahlen muss. Ebenso erhöht sich die eingeplante Kreisumlage im Jahr 2022 um rd. 3,45 Mio. €.

 

Um die Verwerfungen im Jahr 2022 zu mildern, können im Jahr 2021 noch Rückstellungen gebildet werden.

Die Höhe der jeweiligen Rückstellung ermittelt sich aus dem im Jahr 2021 gezahlten Betrag im Verhältnis zu dem im Jahr 2022 erwarteten Zahlbetrag. Daraus ergibt sich eine im Jahr 2021 zu bildende Rückstellung von:

 

Zuführung zur Rückstellung für die Kreisumlage 2022   1.613.000 €

Zuführung zur Rückstellung für die Finanzausgleichsumlage 2022        888.300

­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­Gesamtaufwand Budget 140 in 2021                                                                      2.501.300 €

 

Im Budget 140 stehen keine ausreichenden Mittel zur Verfügung, sodass ein Betrag in Höhe von 2.100.000 € überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden muss.

 

Deckungsvorschlag:

 

Mehrerträge

Produkt

Betrag

Anteil an der Umsatzsteuer

61110

300.000 €

Anteil an der Einkommensteuer

61110

1.000.000 €

Zuweisung Aufg. Übertr. WK

61110

20.000 €

Gewerbesteuer

61110

100.000 €

Zinserträge

61210

26.000 €

 

 

 

Minderaufwand

 

 

Kostenausgleich Hallenbad

42410

275.000 €

Mieten

31552

213.000 €

Zuschuss Kiga Halsbek

36570

40.000 €

Zuschuss Kiga Ocholt

36580

50.000 €

Werbung Rhodo

57100

10.000 €

Zuschuss Kanalbaubeitrag

57110

66.000 €

 

 

 

Deckungsbetrag

 

2.100.000 €

Hinweis: Die Ansätze für die Instandsetzung der Kindertagesstätten in Halsbek und Ocholt wurden in den Haushalt 2022 neu eingeplant, da eine Übertragung der Mittel nicht zulässig ist (vgl. § 20 Abs. 2 S. 3 KomHKVO).

 

Die Mehraufwendungen in Höhe von 2.100.000 € können aus den vorgenannten Mehrerträgen und Minderaufwendungen im Sinne des § 117 NKomVG gedeckt werden.

Dies gilt für die Ein- und Auszahlungen analog.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Investitionen

Auswirkungen Ergebnishaushalt

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2021

Gesamtinvestition

-€-

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

-€-

Planungskosten

 

 

Abschreibungen

 

Anschaffungs-/
Herstellungskosten

 

 

Personalaufwand

 

 

 

 

Unterhaltungsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Umlageaufwand

-2.501.300

Zuwendungen

 

 

Auflösungserträge

 

 

 

 

Entgelte/Gebühren

 

 

 

 

Lfd. Zuwendungen

 

Gesamtsumme

 

 

Gesamtsumme

-2.501.300

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: 

Ja

Nein

 

Investitionsmaßnahme:

 

Produkt:

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n: