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Beschlussvorschlag:Über den Antrag ist zu entscheiden. Sachverhalt:Mit anliegendem Schreiben vom 06.01.2022 beantragen Bündnis 90 / Die GRÜNEN, dass ein Mitglied der Gruppe „Klimamarkt“ beratend an den öffentlichen Sitzungspunkten des Klima-, Umwelt- und Landwirtschafsausschusses teilnimmt. Der Sitz soll dabei durch wechselnde Gruppenmitglieder wahrgenommen werden können. Ebenso ist eine Neubewertung zum Ende der jetzigen Ratslegislaturperiode vorzunehmen.
Nach § 71 Abs. 7 NKomVG hat der Rat über die Berufung hinzugewählter Mitglieder zu entscheiden. Diese dürfen keine Beschäftigten der Stadt sein, auch müssen 2/3 der Ausschussmitglieder Ratsmitglieder sein. Die beratenden Mitglieder sind reguläre Mitglieder der Ausschüsse mit allen Rechten und Pflichten. Sie haben jedoch kein Stimmrecht bei der Beschlussfassung. Finanzielle Auswirkungen:20,00 € Sitzungsgeld pro Sitzung nach § 4 der entsprechenden „Aufwandsentschädigungssatzung“, zzgl. Fahrtkostenerstattung Anlage/n:Antrag Bündnis 90 / Die GRÜNEN vom 06.01.22
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