Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:Über die weitere Verfahrensweise ist zu entscheiden. Sachverhalt:
Die Fraktionen SPD, UWG, Grüne und FDP beantragen mit Schreiben vom 03.02.2022, die städtischen Radwege und touristischen Wege analog dem neuen Straßenschadenkataster zu kontrollieren, in einem Schadenkataster zu führen und die festgestellten Schäden zu beseitigen. In der letzten Sitzung wurde ein neues System für das Straßenschadenkataster vorgestellt. Dieses EDV-Programm ist jedoch lediglich für Straßen mit einer befestigten Oberfläche ausgelegt, weshalb auch nur dort die Schadensbilder automatisiert erfasst und bewertet werden. Bei unbefestigten Wegen ist aktuell keine automatisierte Bewertung möglich. Auch das bisher verwendete Schadenskataster wurde auf Grundlage der „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Zustandserfassung und -bewertung von Straßen“ (ZTV ZEB-StB 06) für die befestigten Oberflächen erstellt und ist insofern auch nicht auf die unbefestigten Wege übertragbar. Derzeit werden die wichtigsten Radwege und auch die bedeutsamsten touristischen Wege mindestens zweimal im Jahr vom Bauhof gesichtet und erfasste Schäden zeitnah ausgebessert. Dieses Verfahren hat sich seit Jahren bewährt, weshalb verwaltungsseitig von einer aufwendigen Erfassung und Führung von Listen momentan abgesehen wird. Neben den vielen Radwanderwegen im touristischen Wegenetz (siehe Markierungen in der anliegenden Übersichtskarte) gibt es noch viele weitere Radwege, die als Verbindungswege in den Wohnquartieren oder auch auf den Dörfern vorhanden sind. Auch diese Wege werden nach dem oben beschriebenen Verfahren behandelt. Diese Streckenabschnitte sind in der anliegenden Karte nicht dargestellt, da sie durch die Vielzahl der Wege unübersichtlich werden würde.
Finanzielle Auswirkungen:Keine Anlage/n:- Antrag der Fraktionen SPD, UWG, Grüne und FDP - Übersichtskarte
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