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Vorlage - 22/1184  

 
 
Betreff: Sperrung der Straße "Am Sünderkamp"; Antrag des Ortsbürgervereins Hüllstede
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Janßen, Harald
Beratungsfolge:
Straßen- und Wegeausschuss Entscheidung
28.02.2022 
Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Dem Antrag auf Sperrung der Straße „Am Sünderkamp“ wird nicht entsprochen. Weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Straße werden nicht beschlossen.


Sachverhalt:

 

Mit Datum vom 18.01.2020 stellte der Ortsbürgerverein Hüllstede den Antrag, die Straße „Am Sünderkamp“ für den Durchgangsverkehr, z. b. durch eine Schrankenanlage, zu sperren. Hintergrund des Antrages war, dass die Straße „Am Sünderkamp“ als Abkürzungsstrecke von vielen Kraftfahrzeugführern genutzt werde, um schneller zum Gewerbegebiet oder zum Dorf Hüllstede zu gelangen. Des Weiteren würden die Fahrzeuge mit erhöhter Geschwindigkeit durch die Straße fahren.

 

Der Antrag wurde bereits am 10.05.2021 im Straßen- und Wegeausschuss beraten und eine erneute Abstimmung mit den Beteiligten (Ortsbürgerverein, Anliegern) über einen neuen Standort der Sperrung beschlossen.


Am 04.11.2021 wurde ein Ortstermin mit den Beteiligten durchgeführt und die Sachlage erörtert. Die Sperrung für den Durchgangsverkehr wurde vom Antragssteller zurückgezogen; stattdessen sollten andere verkehrsberuhigende Maßnahmen für den Teilabschnitt des Spurbahnplattenwegs (in Höhe des Vereins- und Dorfgemeinschaftshauses) getroffen werden. Denkbar seien z.B. eine Beschilderung „Verbot für Kraftfahrzeuge aller Art“ (evtl. mit Zusatz ‚Anlieger frei‘) oder die Installation von Bodenschwellen.

 

Nach Rücksprache mit der Straßenverkehrsbehörde wurde eine Viacount Messung (verdeckte Verkehrserhebung) im Bereich des 30 km/h Schildes zwischen der Schotterfläche und dem Spurbahnplattenweg durchgeführt. Im Ergebnis wurden innerhalb von 25 Stunden insgesamt 195 Fahrzeuge gezählt, davon 83 Zweiräder. Der V 85- Wert (der Wert, der von 85% der Fahrzeuge nicht überschritten wird) lag bei 32 km/h bzw. 34 km/h je nach Fahrrichtung. Verkehrsrechtliche Maßnahmen zur weiteren Verkehrsberuhigung werden daher seitens der Straßenverkehrsbehörde nicht gesehen.  Zudem darf nicht verkannt werden, dass die Sperrung der Straße nur über ein Entwidmungsverfahren herbeigeführt werden kann, was dann auch hinreichend begründet werden muss. Die Begründung ist in Anbetracht der Verkehrszahlen nicht belastbar darstellbar.  

 

Gleicher Meinung ist die Verwaltung bzgl. der Umsetzung weiterer baulicher Maßnahmen.

Nach Rücksprache mit dem Bauhof fielen in den letzten drei Jahren insgesamt 1.000,00 Euro für die Unterhaltung des Schotterwegs an. Ein erhöhter Unterhaltungsaufwand besteht somit nicht.

Die Installation von Bodenschwellen in dieser Randlage wird kaum zu begründen sein, wenn die Stadt entsprechenden Anträgen in Wohnsiedlungen aufgrund erheblicher Nachteile für die Verkehrsteilnehmer ablehnend gegenübersteht (s. Vorlage 21/1012 – Installation von Bodenschwellen in der Bürgermeister-Niemann-Straße).

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine


Anlage/n:

Antrag OBV Hüllstede – Sperrung der Straße „Am Sünderkamp“

Vorlage 21/1012 – Installation von Bodenschwellen in der Bürgermeister-Niemann-Straße

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag OBV Hüllstede - Sperrung Am Sünderkamp (240 KB)      
Anlage 2 2 Vorlage 21_1012_Installation von Bodenschwellen in der Bürgermeister-Niemann-Straße (81 KB)