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Vorlage - 22/1210  

 
 
Betreff: Ausschreibung und Widmung eines externen Trauzimmers
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bürgerservice und Ordnung Bearbeiter/-in: Krieger, Jörn
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
12.07.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die Widmung eines weiteren externen Trauzimmers ab dem 01.04.2023 neben dem Rathaus, dem Mühlenhof und dem Jaspershof wird ausgeschrieben.


Sachverhalt:

Die Stadt Westerstede unterhält derzeit drei externe Trauzimmer, welche relativ konstant in der Anzahl der Trauungen angenommen werden. Es zeigt sich jedoch, dass insbesondere das Trauzimmer auf dem Jaspershof immer öfter von den Brautpaaren gewählt wird. In den letzten Jahren teilen sich die Trauungen wie folgt auf, wobei die Jahre 2020 und 2021 aufgrund der Coronapandemie nicht repräsentativ sind:

 

Jahr

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

Rathaus

68

72

81

75

79

81

69

68

60

Krömerei

6

9

9

7

13

13

11

19

6

Westerloy

5

5

6

7

2

8

7

10

4

Jaspershof

-

-

1

11

8

25

37

26

34

Gesamt

79

86

97

100

102

127

124

123

104

 

Das Trauzimmer im Mühlenhof wurde seinerzeit zeitlich unbegrenzt gewidmet, während der Jaspershof ein stadteigenes Gebäude ist.

 

r das Trauzimmer in der Krömerei ist ab dem 01.04.2023 eine neue Widmung erforderlich. Da jedoch das Ausschreibungsverfahren sowie der anschließende Ratsbeschluss über die Widmung des externen Trauzimmers einige Vorlaufzeit erfordert und bereits jetzt heiratswillige Paare für 2023 anfragen, sollte bis zur Ratssitzung im Herbst eine Ausschreibung erfolgen und eine Entscheidung getroffen werden.

 

Hierbei ist zu beachten, dass das Nds. Ministerium für Inneres und Sport (MI) in seinen ergänzenden Erläuterungen zum Runderlass des MI aus dem Jahre 2011 deutlich gemacht hat, dass die Widmung von Trauzimmern in gewerblichen Betrieben wegen des wirtschaftlichen Interesses des Unternehmers kritisch gesehen wird, jedoch nicht ausgeschlossen ist.

 

Eine Verlängerung der Widmung des Trauzimmers in der Krömerei über drei Jahre ist nicht ohne vorheriges Ausschreibungsverfahren möglich, in welchem jedem in Betracht kommenden Unternehmer die Möglichkeit eröffnet wird, gegenüber der Stadt Westerstede sein Interesse zu bekunden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass auch bei Eingang von mehr als einer Bewerbung weiterhin neben dem Mühlenhof und dem Jaspershof lediglich ein externes Trauzimmer vorgehalten werden sollte, da andernfalls die Fahrzeiten und der Personaleinsatz steigen und insbesondere samstags ggfls. weniger Trauungen vorgenommen werden können.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Personal- und Fahrtkosten steigen in Abhängigkeit der Anzahl der externen Trauungen und der Entfernung des externen Trauzimmers zum Rathaus.


Anlage/n:

j

Stammbaum:
22/1210   Ausschreibung und Widmung eines externen Trauzimmers   Amt für Bürgerservice und Ordnung   Beschlussvorlage
22/1304   Widmung eines externen Trauzimmers   Amt für Bürgerservice und Ordnung   Beschlussvorlage