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Beschlussvorschlag:Über die Anträge ist zu entscheiden. Sachverhalt:Hinweis: Mit Datum vom 12.05.2022 ist ein Änderungsantrag der Mehrheitsgruppe SPD, UWG, Grüne und FDP zu diesem Tagesordnungspunkt eingegangen, der am 13.05.2022 als Anlage hinzugefügt wurde.
Mit beiliegendem Schreiben beantragt die CDU-Stadtratsfraktion die Senkung der Krippenbeiträge ab 01.08.2022. Hierzu wäre die Anlage 3 der Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätze zu ändern. Der Vorschlag für die in der Anlage 3 der Gebührensatzung bezifferten Beiträge der CDU-Stadtratsfraktion ist ebenfalls der Anlage beigefügt. Hier wurde sich an den vorherigen Regelgebühren aus dem Kindergartenjahr 2019/2020 der Einkommensstufe 7 orientiert und je Einkommensstufe 10% abgesetzt.
Ebenfalls liegt ein Antrag der Fraktion FWG Wir Ammerländer auf Änderung der Gebührensatzung für die Nutzung der Kindertagesstätten zum nächstmöglichen Zeitpunkt vor. Vorgeschlagen wird hier, die Beträge in den jeweiligen Einkommensstufen um jeweils 10% zu reduzieren und als Basis für die Anpassung den Betrag aus der damaligen Höchststufe 7 nun auf die jetzige Höchststufe 9 zu übertragen und in 10% Schritten bis zur Einkommensstufe 0 anzuwenden. Bei den längeren Betreuungszeiten soll sich der Basisbetrag jeweils um 20 € je halbe Stunde mehr Betreuungszeit erhöhen.
Beide Anträge zielen auf die Änderung der Anlage 3 der Gebührensatzung und damit die Gebührenhöhe ab. Die Anzahl der aktuellen 9 Einkommensstufen und die Netto-Betrachtung der Einkommen werden als sinnvoll angesehen.
Die an das Gesetz gebundenen Vorgaben zur Erhebung der Krippengebühren sind in der derzeit gültigen Gebührensatzung berücksichtigt. Die Höhe der Gebühren ist politisch zu entscheiden. Die Entscheidung ist lediglich daran gebunden, dass die Höhe der Beträge nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und damit nach sozialen Gesichtspunkten zu bemessen ist und der Höchstbetrag die tatsächlichen Betreuungskosten nicht übersteigt.
Für die Entscheidung ist anzumerken:
Nach den ersten Hochrechnungen sind bei dem Berechnungsbeispiel der CDU-Stadtratsfraktion Mindereinnahmen in Höhe von ca. 210.000 € pro Kindergartenjahr zu erwarten, die nicht im Teilbudget 220 ausgeglichen werden können. Für das Haushaltsjahr 2022 würde dies ein Defizit von rd. 87.500 € bedeuten.
Hinweis: Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich bei dem Änderungsantrag der Mehrheitsgruppe auf ca. 52.000 € Mindereinnahmen pro Kindergartenjahr. Für das Haushaltsjahr 2022 wären Mindereinnahmen in Höhe von ca. 21.600 € zu erwarten. Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:1. Antrag der CDU-Stadtratsfraktion auf Senkung der Krippenbeiträge - Änderung Satzungsanlagen
2. Antrag der Fraktion FWG Wir Ammerländer auf Änderung der Gebührensatzung für die Nutzung der Kindertagesstätten in Westerstede
3. Änderungsantrag der Mehrheitsgruppe SPD, UWG, Grüne und FDP
4. aktuelle Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen mit Anlagen 1 bis 4
5. Monatliche Elternbeiträge für das Betreuungsjahr 2019/20
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