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Vorlage - 22/1219-01  

 
 
Betreff: Antrag der CDU- und FWG Stadtratsfraktionen auf Senkung der Kita-Gebühren
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
22/1219
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Pottek, Karen
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorberatung
19.06.2023 
Sitzung des Sozialausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Anhörung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
27.06.2023 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

An dem Ratsbeschluss vom 12.07.2022 wird festgehalten. Die monatlichen Gebühren für das Betreuungsjahr 2023/24 bleiben unverändert. Eine Evaluation der tatsächlichen wirt­schaftlichen Lebensumstände der Familieneinkommen und der Bewirtschaftungskosten der Kindertagesstätten erfolgt zum Kindergartenjahr 2024/25.


Sachverhalt:

Mit beiliegendem Schreiben beantragen die CDU- und die FWG-Stadtratsfraktionen, die Kita-Gebühren ab 01.08.2023 in etwa auf das Niveau vom Kindergartenjahr 2019/2020 abzu­senken.

 

Ähnliche Anträge wurden bereits für das Kindergartenjahr 2022/23 eingereicht. Hier wurde jedoch nach vorhergehender Beratung im Sozialausschuss am 12.07.2022 durch den Stadt­rat beschlossen, die in den Anlagen 3 und 4 der Satzung der Stadt Westerstede über die Er­hebung der Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen fest­gelegten monatlichen Gebühren für das Betreuungsjahr 2022/23 und 2023/24 in jeder Einkommens­stufe um jeweils 10 % zu senken.

 

Eine Aufstellung über die Höhe der derzeitigen Gebühren ist als Anlage beigefügt. Auf die seinerzeitigen Beratungen und die Beschlussfassung (Beschlussvorlage 22/1219) wird ver­wiesen.

 

Seit dem Vorjahr hat sich die Argumentationsgrundlage nicht verändert. Der Zuschussbedarf der Stadt beläuft sich allein für die Kinderkrippen im Haushaltsjahr 2023 auf rd. 1.612.000 €. Aufgrund der Tarif­erhöhungen ist davon auszugehen, dass sich dieser für 2024 noch einmal deutlich erhöhen wird. Eine Gebühren­senkung würde diesen Zuschussbedarf noch weiter an­­steigen lassen.

 

Nach dem Vorjahresbeschluss ist eine Evaluation der tatsächlichen wirtschaftlichen Lebens­umstände der Familieneinkommen und der Bewirtschaftungskosten der Kindertagesstätten im nächsten Jahr vorgesehen.

Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, an der im Vorjahr getroffenen Ent­scheidung festzuhalten.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Investitionen

Auswirkungen Ergebnishaushalt

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2024

Gesamtinvestition

-€-

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

-€-

Schätzung Basis Vorjahreszahlen

Planungskosten

 

 

Abschreibungen

 

Anschaffungs-/Herstellungs-kosten

 

 

 

 

Personalaufwand

 

 

 

 

Unterhaltungsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Betriebsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Auflösungserträge

 

 

 

 

Entgelte/Gebühren

 -87.500

 

 

 

Lfd. Zuwendungen

 

Gesamtsumme

 

 

Gesamtsumme

 -87.500

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 Ja

 

Nein

X

 

 


Anlage/n:

- Antrag der CDU- und FWG-Stadtratsfraktionen auf Senkung der Kita-Gebühren

- derzeit gültige Beitragsübersicht lt. Ratsbeschluss vom 12.07.2022

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Senkung Kita-Gebühren (1088 KB)      
Anlage 2 2 derzeit gültige Beitragsübersicht 2023.24 (8 KB)      
Stammbaum:
22/1219   Satzung über die Gebührenerhebung für den Besuch der Kindertagesstätten der Stadt Westerstede; a) Antrag der CDU-Stadtratsfraktion auf Senkung der Krippenbeiträge - Änderung Satzungsanlagen b) Antrag der Fraktion FWG Wir Ammerländer auf Änderung der Gebührensatzung für die Nutzung der Kindertagesstätten in Westerstede   Amt für Bildung und Leben   Beschlussvorlage
22/1219-01   Antrag der CDU- und FWG Stadtratsfraktionen auf Senkung der Kita-Gebühren   Amt für Bildung und Leben   Beschlussvorlage