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Vorlage - 22/1221  

 
 
Betreff: Leitbild für die Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Pottek, Karen
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorberatung
16.05.2022 
Sitzung des Sozialausschusses (offen)   
Verwaltungsausschuss Anhörung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
12.07.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die vorgestellten Ziele für die Arbeit an den Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft und die der Zielerreichung dienenden überarbeiteten Leitlinien treten zum 01.08.2022 in Kraft. Die Fraktionen werden gebeten, etwaige Änderungsvorschläge bis 04. Juli 2022 einzureichen.


Sachverhalt:

Mit Übernahme der Trägerschaft für die Kindertagesstätten Jahnallee, Schützenbusch, Linswege, Westerloy und Gießelhorst hat das Landesjugendamt seinerzeit für alle kommunalen Einrichtungen ein einheitliches und verbindliches Leitbild eingefordert, welches regelmäßig zu überdenken und den gesellschaftlichen Gegebenheiten anzupassen ist.

 

Das Leitbild soll kurz und prägnant den Auftrag (Mission), die strategischen Ziele (Vision) und die wesentlichen Orientierungen für die Art und Weise ihrer Umsetzung (Werte) formulieren und gehört zum wesentlichen Element einer Corporate Identity.

 

Dabei soll das Leitbild eine klare Vision gemeinsamer Werte vermitteln. Langfristige Ziele sollen transparent gemacht und ein gemeinsamer Handlungsrahmen zur Orientierung für alle Mitarbeiter*innen, aber auch für Außenstehende, geschaffen werden.

 

Wichtig ist, dass das Leitbild als „roter Faden“ für die zukünftige Zusammenarbeit dienen soll, jede Einrichtung dabei jedoch ihr eigenes Profil beibehält und die eigene Konzeption im Hinblick auf die getroffenen Ziele überarbeitet.

 

Da das vorhandene Leitbild mittlerweile bereits 6 Jahre alt ist und sich in dieser Zeit ins­besondere gesellschaftliche Werte merklich verändert haben, wurde die über die Richtlinie Qualität eingesetzte Zusatzkraft für Leitungen mit der Überarbeitung des Leitbildes für die Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft beauftragt.

 

Diese hat bei der Überarbeitung die Einrichtungsleitungen und -mitarbeit*innen, den Träger und die Eltern beteiligt. Aus dem bisherigen Leitsatz „Hand in Hand r das Wohl unserer Kinder“ hat sich der neue Leitsatz Hand in Hand, um allen Kindern eine glückliche und erfüllte Kindheit zu bieten“ herausgebildet.

Im Vordergrund des Leitgedankens steht nach wie vor eine begleitende, bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung, bei der das Kind im Vordergrund steht.

 

Für die Einrichtungen war das Leitbild in der nunmehr vorliegenden überarbeiteten Form schlüssig. Auch konnte sich jeder mit den Grundsätzen und Visionen identifizieren.

 

Das überarbeitete Leitbild, welches als Anlage beigefügt ist, wird in der Sitzung vorgestellt.

 

Den Fraktionen soll anschließend die Gelegenheit gegeben werden, sich intensiv mit dem überarbeiteten Leitbild auseinanderzusetzen, um noch etwaige Änderungen einbringen zu können. Da das neue Leitbild zum 01. August 2022 in Kraft treten soll, werden die Fraktionen gebeten, Änderungsvorschläge bis spätestens 04. Juli 2022 einzureichen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlage/n:

Leitbild der Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft 2022

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Leitbild der kommunalen Kindertagesstätten 2022 (287 KB)