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Beschlussvorschlag:Im Rahmen von Neu- oder Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen ist zukünftig neben der Anschaffung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor auch mindestens eine Alternative mit Elektroantrieb zu prüfen. Die jeweilige Anschaffung ist im Rahmen einer Einzelfallentscheidung zu tätigen. Sachverhalt:Mit anliegendem Schreiben vom 03.06.2022 beantragte die Fraktion Bündnis90 / DIE GRUENEN die schrittweise Umstellung des städtischen Fuhrparks von Verbrennungsmotoren auf Fahrzeuge mit Elektroantrieb. Die Umstellung eigne sich danach insbesondere für Fahrzeuge im Streckendienst, welche häufig im Einsatz sind und für Fahrzeuge, welche für Arbeiten vor Ort im Stand permanent Verbrennungsmotoren laufen haben, um gelegentlich bewegt zu werden (z. B. Steiger). Andere Spezialfahrzeuge mit hoher Dauerleistung kämen derzeit wohl noch nicht in Frage, jedoch sollte bei der Einrichtung der Ladestromsäulen bereits eine solche Zukunftsoption berücksichtigt werden.
Die anliegenden Aufstellungen zeigen einerseits die seit 2007 im doppischen Vermögensverzeichnis geführt Fahrzeuge sowie zum anderen den gesamten aktuellen Bestand des Baubetriebshofes. Insgesamt besteht der Fuhrpark der Stadt Westerstede damit aus 57 Fahrzeugen bzw. selbstfahrenden Gerätschaften.
Bei ca. 3/4 der Fahrzeuge handelt es sich nach Auffassung der Verwaltung um Spezialfahrzeuge, z. B. Tanklöschfahrzeuge, Traktoren, Lkw u.ä, welche aktuell nicht ohne weiteres durch Elektrofahrzeuge ersetzt werden können, siehe u.a. auch die Bemerkungen an den Anlagen. Branchentypisch finden zwar derzeit die ersten Versuchsreihen zur Umstellung auf Elektrobetrieb statt, so z. B. im Feuerwehrwesen, wo die jederzeitige Alarmbereitschaft nicht durch Ladevorgänge o.ä. eingeschränkt werden darf. Konkrete Ergebnisse und praxistaugliche Entwicklungen bleiben aber noch abzuwarten.
Bei den übrigen Fahrzeugen sollten zunächst die regelmäßige wirtschaftliche Nutzungsdauer und der tatsächliche Abgang eines Fahrzeugs abgewartet werden. Im Rahmen der Ersatzbeschaffung kann dann auch alternativ über Fahrzeuge mit Elektroantrieb als Alternative zum Verbrennungsmotor nachgedacht werden. Im Rahmen einer Einzelfallentscheidung wäre dann unter Abwägung aller Fakten wie Anschaffungskosten, Wirtschaftlichkeit, Klimafreundlichkeit etc. ein Beschluss zu fassen. Gleiches sollte für etwaige erstmalige Neuanschaffungen gelten.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass der im Rahmen eines Leasingvertrags genutzte allgemeine Dienstwagen des Rathauses (aktuell VW Golf) nach Auslaufen des Vertrages 2023 durch ein Elektrofahrzeug ersetzt wird. Des Weiteren wird als Ergänzung und Alternative zum Fuhrpark der Bestand der Dienstfahrräder um ein E-Bike aufgestockt.
Finanzielle Auswirkungen:Die Haushaltsgrundsätze, insbesondere der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit, sind zu beachten. Anlage/n:- Anlage 1: Antrag Fraktion Bündnis90 / DIE GRUENEN vom 03.06.2022 - Anlage 2: Aufstellung Fahrzeuge - Anlage 3: Übersicht Fahrzeugeinheiten Bauhof
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