Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:Die Strom- und Gaslieferverträge werden seit langem im Verbund über die KWL ausgeschrieben und beziehen sich jeweils auf 2 Jahre. Zum Ende 2022 laufen die derzeitigen Verträge aus, sodass ab dem Jahr 2023 neue Verträge, wieder für 2 Jahre, geschlossen werden. Ausgeschrieben wird jeweils nur der Arbeitspreis als ein Bestandteil des Gesamtpreises pro kWh. Die weiteren Bestandteile des Strom- und Gaspreises richten sich während des Lieferzeitraums für die jeweilige Abnahmestelle nach den jeweils aktuell veröffentlichten und von der Bundesnetzagentur genehmigten Preisen. Die Gasausschreibung hat leider zu keinem Ergebnis geführt, da keine wirtschaftlichen Angebote abgegeben wurden. Dies ist selbstverständlich auf die aktuelle politische Lage zurückzuführen und wird seitens der KWL derzeit noch im Einzelnen hinterfragt. Eine erneute Ausschreibung wird zeitnah erfolgen. Eine Rückfrage ergab, dass die Belieferung mit Gas auf jeden Fall sichergestellt sei. Sobald ein Ausschreibungsergebnis vorliegt wird eine Vergleichsrechnung zwecks Haushaltsplanung erstellt. Die Stromausschreibung hat ergeben, dass der Arbeitspreis um rd. 45 Cent pro kWh im Jahr 2023 und nur um rd. 25,2 Cent im Jahr 2024 gestiegen ist. Es wurden also unterschiedliche Preise für die beiden Jahre angeboten. In den vergangenen Jahren waren die Preise immer für die Gesamtlaufzeit gleichbleibend. Die Preissteigerung entspricht für das Jahr 2023 im Vergleich zu 2022 rd. 233% und für das Jahr 2024 (ebenfalls im Vergleich zu 2022) rd. 163%.
Der Ansatz für Stromkosten belief sich im Jahr 2022 auf rd. 441.000 €. Dies entspräche einem Ansatz von rd. 1.030.000 € im Jahr 2023. Unter Beachtung des Vorsichtsgebotes sollte eher ein noch höherer Ansatz eingeplant werden. Im Rahmen der Haushaltsplanung wird die Kämmerei die bisherigen Ansätze für Strom für das Jahr 2023 um pauschale 250% und für das Jahr 2024 um pauschale 175 % erhöhen. Sobald die Gaspreise feststehen wird im Bereich Gas entsprechend verfahren. Dieses Vorgehen hat zur Folge, dass die in den Fachausschusssitzungen vorgestellten Budgets um entsprechende Wertveränderungen abweichen werden. Über den Gesamthaushalt würde sich für das Jahr 2023 bei einer Anpassung von 250% ein Aufwand für Strom in Höhe von 1.102.500 € ergeben. Dies wäre zum Jahr 2022 ein Mehraufwand von rd. 661.500 €.
Eine Vergleichsberechnung zu den Stromkosten wird in der Sitzung vorgestellt.
Anlage/n:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||