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Vorlage - 22/1257-01  

 
 
Betreff: Antrag Gruppe SPD, UWG, Grüne und FDP: klima- und umweltschützende Festsetzungen in Bauleitplanverfahren sowie Wärmekonzepte in neuen Baugebieten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
22/1257
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
29.08.2022 
Sitzung des Bauausschusses geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, sich von Fachbüros entsprechende Angebote vorlegen zu lassen, um die nachfolgenden Themenfelder in der Sitzung darzulegen:

a)      Die planungsrechtlichen Möglichkeiten nach dem Baugesetzbuch in Bezug auf klima- und umweltschützender Vorschriften sowie insbesondere zur Umsetzung eines Wärmekonzeptes in neuen Baugebieten.

b)      Die begleitenden technischen/rechtlichen Anforderungen zur Umsetzung eines Wärmekonzeptes in neuen Baugebieten (technische Anforderungen, Fördermöglichkeiten, Betreibermodelle, Anschluss- und Benutzungszwang und Kaufvertragsgestaltung mit grundbuchrechtlicher Absicherung).

 


Sachverhalt:

 

Der o.g. Antrag ist mit der Ursprungsvorlage Nr. 22/1257 im Klima-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss vom 27.06.2022 kurz beraten und abschließend an den Bauausschuss verwiesen worden. Besonders hingewiesen werden darf auf die Kernaussage im Protokoll, dass „in Neubaugebieten vermutlich schon in naher Zukunft keine Gasleitungen mehr verlegt werden.“  Weiter gab es einen inweisHinweis zu Bestandsimmobilien.

Zunächst sollte der Fokus der weiteren Betrachtung wie folgt gegliedert werden: 

a)      Möglichkeiten nach dem Baugesetzbuch

b)      Wärmekonzept in neuen Baugebieten

zu a)

Die mit dem Antrag verbundene vielschichtige Aufgabenstellung kann, wie im Antrag schon angedeutet, nicht allein den bauplanungsrechtlichen Bereich (Festsetzungsmöglichkeiten nach § 9 Absatz 1 BauGB) umfassen. Vielmehr sind auch die Fördermöglichkeiten und die grundsätzliche Umsetzbarkeit in die Überlegungen einzubringen, hierzu mehr auch unter b).

Aus bauplanungsrechtlichen Sicht ergeben sich durch die Festsetzungsmöglichkeiten eine Vielzahl von unterschiedlichen Konstellationen, beginnend bei der Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung, verbindlicher Grundstücks- und Dachbegrünung bis hin zu Gebieten, in denen bei der Errichtung von Gebäuden oder bestimmten sonstigen baulichen Anlagen konkrete bauliche und sonstige technische Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung getroffen werden müssen.

Für einen ersten Überblick wird auf die Anlage 1 – Umweltbundesamt – Klimaanpassung in der räumlichen Planung – verwiesen; insbesondere auf das Kapitel 4.3. –Umsetzung in der Bauleitplanung.

 

zu b)

Aufgrund der Komplexität des Themas sind zur Information die zwei Anlagen „Kurzgutachten Kommunale Wärmeplanung“ vom Umweltbundesamt sowie der „Leitfaden Kommunale Wärmeplanung“ der Klimaschutz- und Energieagentur beigefügt.

Aus dem Leitfaden wird zur Vereinfachung zitiert: Mit Blick auf kommunale Neubaugebiete wird im zweiten Schritt ermittelt, welche nachhaltigen Wärmequellen genutzt werden können und welche Effizienzstandards mit Blick auf die Zieldefinition angestrebt werden sollten. Über die EnEV (Energieeinsparverordnung) hinausgehende Effizienzstandards für die Gebäude können privatrechtlich für einzelne Quartiere festgelegt werden, zum Beispiel im Kaufvertrag beim Verkauf der Grundstücke oder auch in einem städtebaulichen Vertrag. Auch Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien können planungsrechtlich festgesetzt werden.“

Hieraus ergeben sich schon vielfältige Möglichkeiten einhergehend mit Fragestellungen, die nicht so einfach beantwortet werden können.

 

So können für Gebäude u. a. schärfere Energiestandstarts und der Einsatz von Photovoltaik/Solarthermie vorgeschrieben werden, Verbote von bestimmten luftverunreinigenden Stoffen erlassen oder Vorgaben zur Heiztechnik (dezentraler Ansatz) usw. erlassen werden. Weiter sind zentrale Flächen für die Erzeugung und Verteilung von Wärme denkbar.

 

Der Entscheidungsspielraum der planenden Kommune geht bis hin zur Einrichtung eines eigenständigen Wärmenetzes (zentraler Ansatz), das aus unterschiedlichen Quellen gespeist werden kann. Denkbar wären beispielsweise Niedertemperaturwärmenetze gespeist über Geothermie, bis hin zu Freiflächen-Solarthermie-Anlagen, Hackschnitzelkraftwerke und Großrmepumpen. Bei Wärmenetzen muss zudem geklärt sein, ob es Fördermöglichkeiten gibt, wie das Betreibermodell aussehen kann, und ob ein Anschluss- und Benutzungszwang vorgeschrieben werden soll oder sogar muss.

 

Die Beantwortung der vorgenannten Punkte wird bei bestehenden Baugebieten noch schwieriger sein, da insbesondere die Gebäudedämmung und die Heiztechnik derart unterschiedlich ist, dass man hier vermutlich keine pauschale Lösung anbieten und vorschreiben kann. Denkbar wäre die Nutzung von Restwärme aus bestehenden Prozessen, was aber aus Sicht der Verwaltung eher in der Betreiberverantwortung liegt.

 

 

 

Verwaltungsseitig kann der Antrag inhaltlich nicht tiefgreifender begleitet werden, da hierfür ein umfangreiches Fachwissen erforderlich ist. Deshalb sollte die Themenfelder zu a) und b) von entsprechenden Fachbüro inhaltlich aufbereitet und dem Fachausschuss vorgestellt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Angebote zur inhaltlichen Aufbereitung werden eingeholt. Die Verwaltung schätzt, dass Aufwendungen in Höhe von rd. 4.000 Euro anfallen.


Anlage/n:

1. Umweltbundesamt -  Klimaanpassung in der räumlichen Planung, Februar 2020

2. Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen – Leitfaden Kommunale Wärmeplanung, März 2022

3. Umweltbundesamt – Kurzgutachten Kommunale Wärmeplanung, Februar 2022

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 UBA - Klimaanpassung_in_der_raeumlichen_planung_praxishilfe_02-2020 (11066 KB)      
Anlage 3 2 Klimaschutzagentur NDS- Leitfaden-Waermeplanung_gesamt (291 KB)      
Anlage 2 3 UBA - Kurzgutachten_kommunale_waermeplanung (4294 KB)      
Stammbaum:
22/1257   Antrag Gruppe SPD, UWG, Grüne und FDP: klima- und umweltschützende Festsetzungen in Bauleitplanverfahren sowie Wärmekonzepte in neuen Baugebieten   Amt für Immobilien, Wirtschaftsförderung und Marketing   Beschlussvorlage
22/1257-01   Antrag Gruppe SPD, UWG, Grüne und FDP: klima- und umweltschützende Festsetzungen in Bauleitplanverfahren sowie Wärmekonzepte in neuen Baugebieten   Bauamt   Beschlussvorlage
22/1257-02   Klima- und umweltschützende Festsetzungen in Bauleitplanverfahren - Vortrag   Bauamt   Informationsvorlage