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Vorlage - 22/1315  

 
 
Betreff: Haushalt 2023 - Tiefbau
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Janßen, Harald
Beratungsfolge:
Straßen- und Wegeausschuss Entscheidung
01.11.2022 
Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Der Haushaltsausschuss wird gebeten, die in der Anlage dargestellten Mittel in den Haushaltsplan 2023 zu übernehmen. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Haushaltsausschusses vom 21.11.2021 über die Priorisierung des Investitionsprogramms sowie der Zustimmung des Haushaltsausschusses vom 05.12.2022 im Rahmen der Beschlussfassung über den Ergebnishaushalt 2022.

 


Sachverhalt:

 

Für das Bauamt werden im Budget 310 im Bereich des Ergebnishaushalts im Wesentlichen die Vorjahreswerte übernommen, wobei im Energiesektor, hier vordringlich die Stromkosten für Ampeln und Straßenbeleuchtung, die Ansätze pauschal budgetübergreifend angepasst werden.

 

Nachfolgend werden die Veränderungen für das Haushaltsjahr 2023 beschrieben:

 

A)    Ergebnishaushalt

 

Das Produkt 54110.421210 – Unterhaltung der Straßen, Wege und Plätze - muss leicht um 20.000,00 € (neu 470.000,00 €) erhöht werden, um die Inflation tlw. auszugleichen.

Zusätzlich soll für die Unterhaltung von Fuß- und Radwegen ein Betrag in Höhe von 20.000,00 € bereitgestellt werden; siehe Informationsvorlage 22/1316.

Weiter gibt es beim Produkt 54710.424110 Reinigungskosten ÖPNV eine Anpassung in Höhe von bisher 6.000,00 € auf 23.500,00 €, worunter nunmehr auch die Unterhaltung der Wartehalle Bahnhof Westerstede-Ocholt fällt.

Für die automatisierte Kontrolle der Straßen werden zukünftig Mittel in Höhe von jährlich 25.000,00 € eingeplant.

 

Abschreibungen und Auflösungserträge können noch nicht benannt werden, da diese vom Finanzhaushalt abhängen; die Werte werden demnächst von der Kämmerei ermittelt.

 

B)    Investitionen/Finanzhaushalt

 

Im Investitionsbereich sind aufgrund der Nachwirkungen der Corona-Epidemie und der damit verbundenen allgemeinen Wirtschaftskrise sowie der kriegerischen Auseinandersetzungen in Europa mit den extremen Auswirkungen im Energiesektor und der Kostenexplosion bei den Baumaterialien erhebliche Mehrkosten zu erwarten, die nachfolgend kurz dargelegt werden.

 

Hier muss besonders erwähnt werden, dass für die Auftrennung der Mischkanäle Wohnquartier Ostlandstraße/Bohmsende/Brunnenstraße und Wohnquartier Danziger Straße (Stettiner Straße/Berliner Straße/Königberger Straße) die Haushaltsmittel dem aktuellen Planungsstand und der vorgenannten Kostenentwicklung angepasst werden müssen, wobei zu erwarten ist, dass das Zeitfenster der Umsetzung von bisher 2022 und 2023, zumindest für das Wohnquartier Danziger Straße um das Jahr 2024 erweitert werden muss, was im Finanzplan entsprechend übernommen werden muss. Zur Vermeidung von weiteren Verzögerungen sollte die Ausschreibung in 2023 durch entsprechende Verpflichtungsermächtigungen ermöglicht werden.

Wichtig: Bei der Erstellung der Vorlage Nr. 22/1320 – Auflösung der Mischwasserkanalisation - ist die Verwaltung noch davon ausgegangen, dass mit 15- bis 20 % Mehrkosten zu rechnen sei. Nunmehr muss nach Auskunft von Planungsbüros auf Basis aktueller Ausschreibungen mit bis zu 30 % Mehrkosten gegenüber dem Zeitpunkt der ersten Schätzung ausgegangen werden.

Da die beiden Maßnahmen aufgrund des Straßenzustandes und der unzureichenden und nicht mehr zeitgemäßen Entwässerung über einen Mischkanal nicht weiter verschoben werden können, muss hier eine Anpassung erfolgen.

 

Nachfolgend werden die wesentlichen Veränderungen für das Haushaltsjahr 2023 bzw. für den Finanzhaushalt beschrieben:

 

Wohnquartier Ostlandstraße/Bohmsende/Brunnenstraße – Produkt 53850.787230

-          Der Planwert 2023 erhöht sich von bisher 300.000,00 € um 270.000,00 € auf 570.000,00 € (mit Ansätzen aus dem lfd. Jahr stehen für die Gesamtmaßnahme 1,17 Mio. € zur Verfügung)

 

Wohnquartier Stettiner Straße/Berliner Straße/Königberger Straße – Produkt 53850.787230

- Der Planwert 2023 erhöht sich von bisher 600.000,00 € um 390.000,00 € auf 990.000,00 €; zudem muss eine Korrektur vorgenommen werden, da für die Herstellung der Parkplätze im Gewerbegebiet Hansacker Gelder umgebucht werden mussten + 60.000,00 €, so das für das HHJ 2024 künftig 1.050.000,00 € einzuplanen sind (mit Ansätzen aus lfd. Jahr stehen für die Gesamtmaßnahme 1,75 Mio. € zur Verfügung)

 

Klinkerstraßen – Produkt 54110.787214 (Waldstraße/Garnholter Straße)

-          Der Planwert 2023 wird um 15% mithin 140.000,00 € auf nunmehr 410.000,00 € erhöht.

 

Erschließung Wohnbaugelände Weshorn (Zaunkönigweg und Dohlenweg) - Produkt 54120.787200

-          Der Planwert 2023 wird um 15% mithin 40.000,00 € auf nunmehr 301.300,00 € erhöht.

 

Erschließung Haarfurther Straße (Willi-Graf-Straße) – Produkt 54120.689100  

-          Der Planwert für 2024 wird um 15% mithin 50.000,00 € auf nunmehr 386.200,00 € erhöht.

 

Erschließung Gewerbegebiete

-          Für die Erweiterung des Gewerbegebietes Westerstede-West werden zusätzlich 100.000,00 € benötigt, um das bereits verkaufte Gewerbegrundstück erschließen zu können.

 

Verlängerung der Straßenbeleuchtung Linswege; siehe TOP 8 - Vorlage 22/1318

-          zusätzlich Mittelbereichstellung: 10.000,00 €.

 

Für die Erneuerung der folgenden Schulbushaltestellen müssen entsprechend der bestehenden Beschlusslage die Haushaltsmittel bereitgestellt werden, da Anfang 2023 mit den Förderbescheiden gerechnet werden kann:

  • Bushaltestellen Augustfehner Straße
  • Bushaltestelle Am Stümmel in Ocholt (Westseite)
  • Haltestellen Alte Schule in Hüllstede, Langebrügger Straße

Dafür ist ein Eigenanteil für den Tiefbau an die LNVG in Höhe von 16.000,00 € zu leisten.  Für die Unterstände muss zunächst ein Betrag in Höhe von 28.000,00 € an den ZVBN eingeplant werden, da die Stadt zunächst komplett in Vorleistung gehen muss; 11.000,00 € werden nach Fertigstellung erstattet. 

 

 

 

Hinweise:

-          Sofern zum TOP 9 – Vorlage 22/1323 - Herstellung einer Beleuchtung an der Bushaltestellt „Neuengländer Straße“ entgegen der Verwaltungsvorlage ein positiver Beschluss gefasst wird, müssen die investiven Mittel entsprechend eingeplant werden.

 

-          Da für Bushaltestellen zukünftig weitere Planungen zu erwarten sind, die ohne Fachplaner nicht mehr umsetzungsfähig sind, sollte ein freier Planungsansatz in Höhe von 25.000,00 € eingeplant werden. Hierzu darf auf die Informationsvorlage Nr. 22/1321 verwiesen werden, deren finanziellen Auswirkungen zzt. noch nicht abgeschätzt werden können. Das Geld kann auch für die Neuplanung der Ampel an der Grünen Straße eingesetzt werden, da diese aufgrund der veralteten Technik abgängig ist und wegen der Nähe zur Haltestelle in die Gesamtbetrachtung einbezogen werden muss (abgestimmtes taktiles Leitsystem).   

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Anlage/n:

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