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Vorlage - 22/1319  

 
 
Betreff: Erstellung eines Regenwasserversickerungskonzeptes; Antrag der UWG-Fraktion
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
  Bezüglich:
22/1252
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Janßen, Harald
Beratungsfolge:
Straßen- und Wegeausschuss Entscheidung
01.11.2022 
Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Der Antrag wurde im Klima-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss in Bezug auf den Part „Regenwasserversickerungskonzept“ kurz beraten und die Verwaltung beauftragt, hierzu Informationen zu sammeln und in einer der kommenden Sitzungen zu berichten; siehe Vorlage 22/1252. Bei der Beratung wurden ergänzend die Themen „Hochwasserkonzept“ und „Starkregenkataster des OOWV“ angesprochen, auf die einleitend kurz eingegangen wird.

 

Hochwasserkonzept:

Hierzu verfügt die Stadt Westerstede über keine eigenen Unterlagen; es gibt aber für die Große Norderbäke, Große Süderbäke, Kleine Norderbäke und Ollenbäke bereits vom NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz)

festgestellte Überschwemmungsgebiete, die bis auf bei der Ollenbäke schon durch Verordnungen des Landkreises Ammerland rechtlich worden gesichert sind:

https://bit.ly/3VBWBID (Umweltkarten Niedersachsen, Überschwemmungsgebiete)

Weiter gibt es einen Hochwasserschutzplan „Leda-Jümme“, der auch Westerstede in kleinen Teilgebieten erfasst.

Die Stadt Westerstede verfügt für den Hauptort über einen sog. Generalentwässerungsplan. Die Stadtverwaltung ist derzeit dabei, die „Notüberlaufeigenschaften“ von Regenrückhaltebecken zu überprüfen, weshalb beispielsweise für den Bereich der Hössenwohngebiete ein zweiter Überlauf mit Anschluss an einen anderen Wasserzug geschaffen worden ist. 

 

Starkregenkarte des OOWV:

Hierzu hat es vom OOWV am 29. September 2022 eine Regionalversammlung mit Fachplanern gegeben; unterstützt wird das Projekt von der Jade Hochschule. Es kann noch nicht abgeschätzt werden, wann die Karten für Westerstede zu Verfügung stehen. Die Karten sollen für eine relativ geringe Pauschaule den Kommunen zur Verfügung gestellt werden, wobei man an den Informationsgehalt nicht zu hohe Anforderungen stellen kann, da nur allgemeine Daten (Luftbilder, topgraphische Daten usw.) nicht aber Fachdaten z. B. aus einem Generalentwässerungsplan eingepflegt werden. Es kann sein, dass man die Daten aber im Anschluss noch verfeinern kann, was zu gegebener Zeit mit dem OOWV abzustimmen ist. 

 

Regenwasserversickerungskonzept:

Das Thema sollte, wie schon in der ersten Beratung angeregt, bei Neubaugebieten im Rahmen der Entwässerung geprüft werden, da pauschale Regelungen aufgrund der unterschiedlichen örtlichen Verhältnisse nicht möglich sind.

Davon unbenommen sollen im Rahmen der Bauleitplanungen die Möglichkeiten der klimaschützenden Festsetzungen geprüft werden, was die Regenwassernutzung in Bezug auf die einzelnen Grundstücke einschließen wird. Dies würde dann auch in „Altgebieten“ greifen, wenn sich baulich etwas verändert.  

 

Bei der öffentlichen Entwässerung muss zunächst beachtet werden, dass eine Kommune das Oberflächenwasser immer nur gedrosselt in öffentliche Gewässer einleiten darf, wobei die Versickerung u. U. angerechnet werden kann, was neben dem ökologischen Beitrag auch der Größe des Rückhaltebeckens zugutekommen kann. Dem steht aber der höhere Herstellungs- und Unterhaltungsaufwand der Versickerungsanlagen gegenüber, der aber aus Sicht des Klimaschutzes nicht ausschlaggebend für oder gegen die Entscheidung sein sollte.

 

Wichtig und damit entscheidend sind die bereits erwähnten örtlichen Verhältnisse, namentlich insbesondere die Versickerungsfähigkeit des Bodens sowie der Grundwasserstand einschließlich des oberflächennahem Stauwassers.

Je nach Dimension der Anlage muss der Boden großflächig auf seine Versickerungsfähigkeit untersucht werden, wobei Sand und Kies sehr wasserdurchlässig sind, Schluff und Ton jedoch stauend bzw. abdichtend. Die Durchlässigkeit darf aber auch nicht zu hoch sein, da die Infiltration durch die Bodenschichten bei Überschreitung dieses Wertes keinen Stoffrückhalt gewährleisten kann. In der Nähe zu Trinkwassergewinnungsgebieten muss dies besonders betrachtet werden ggf. mit der Folge, dass alternative Entwässerungsverfahren gewählt werden müssen. 

Vor dem Bau einer Versickerungsanlage muss ferner die Höhe des Grundwassers bekannt sein, da eine Versickerungsstrecke von mindestens 1 m bis zum mittleren höchsten Grundwasserstand gewährleistet sein muss.

Weiter ist zu beachten, dass die Entwässerung auch bei Bodenfrost funktionieren muss, weshalb Noteinläufe unentbehrlich sind. Auch müssen Mulden vor Befahren geschützt werden, damit der Boden sich nicht verdichtet und die Wasserdurchlässigkeit erhalten bleibt. Daneben sind die zunehmenden Starkregenereignisse bei der Gesamtbetrachtung einzubeziehen.

 

Die Stadt Westerstede hat in den Baugebieten Tannenloge und Hössen/AlteWeide, ein sog. Mulden-Rigolen-Versickerungssystem eingebaut, die sich aus Sicht der Verwaltung nicht bewährt haben. 

Zum einen musste in einem Fall das gesamte Areal aufgehöht werden, um einen ausreichenden Abstand zum Grundwasser herzustellen, was nicht nur teuer, sondern auch ökologisch nicht sinnvoll ist. Auch werden die Mulden trotz Absperrung durch Poller immer wieder befahren oder anderweitig genutzt (Lagerfläche für Sand oder zum Holzsägen), so dass Fremdeinträge in den bei der Erschließung extra hergestellten Sandkoffer der Rigole vermutet werden können, so dass die Rückhaltefähigkeit des Systems vermutlich schon beeinträchtigt ist.

Beim Baugebiet Westerloy/Am Neen, und jetzt aktuell im Baugebiet Peterfeld/Bentshöhe sind Versickerungssystem eingebaut worden, was sich jeweils aus der Entwässerungsplanung ergeben hat.

 

Fazit:

Aus Sicht der Verwaltung sollte die Regenwasserversickerung im Zuge der Entwässerungsplanung bei Neubaugebieten als eine Alternative der klassischen Entwässerung überprüft werden. Dies muss dann frühzeitig parallel zur Bauleitplanung vor der Durchführung der öffentlichen Auslegung erfolgen und letztlich geklärt sein, da die erforderlichen Flächen für Rückhalte-/Versickerungsmaßnahmen im Bebauungsplan dann auch vorgehalten werden müssen. Die Bauleitplanung wird sich hierdurch u. U. verzögern, da die Planungen gegenseitig voneinander abhängig sind und die Einleitung von Wasser in den Boden durch Versickerung auch wasserrechtlich gesondert genehmigt werden muss.

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Stammbaum:
22/1252   Antrag UWG-Fraktion: Regenwasserversickerungskonzept, Regenwasserabgabe und Senkung Energieverbrauch Gebäude   Amt für Immobilien, Wirtschaftsförderung und Marketing   Beschlussvorlage
22/1319   Erstellung eines Regenwasserversickerungskonzeptes; Antrag der UWG-Fraktion   Bauamt   Informationsvorlage