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Beschlussvorschlag:Über den anliegenden Antrag und die Änderung der Hundesteuersatzung ist zu beraten. Sachverhalt:Die FDP hat den anliegenden Antrag zur Befreiung von der Hundesteuer für Hunde, die aus einem Tierheim in den eigenen Haushalt aufgenommen wurden, befristet für drei Jahre, gestellt. Es ist darüber zu beraten, ob dieser Befreiungsgrund in die Hundesteuersatzung aufgenommen wird.
Hinweise der Verwaltung: Falls der Antrag positiv beschieden wird, sollte die Befreiung gefährliche Hunde im Sinne der Hundesteuersatzung ausschließen. Die Steuerbefreiung einzelner Hunde im beantragten Sinne ist ein freiwilliger Verzicht auf Erträge in Zeiten einer angespannten Haushaltslage. Die finanzielle Entlastung der Tierheime stellt derzeit keine finanzielle Entlastung der Stadt Westerstede an anderer Stelle dar. Die entgehenden Einnahmen fallen allen Steuerzahlern der Stadt zur Last. Die Befreiung sollte sich auf einen örtlich- oder institutionell begrenzten Bereich beschränken.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:
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